in einen bus wollen ein rollstuhlfahrer, einen fahrradfahrer und eine mutter mit einem kinderwagen. der platz reicht jedoch nur für zwei leute?

20 Antworten

Über den menschlichen Aspekt brauchen wir dabei nicht streiten. Doch ist es gerechtfertigt dem Fahrgast mit Fahrrad zusätzlich fürs Fahrrad Geld abzunehmen für die Fahrt? Wenn dem Fahrgast mit Fahrrad kein Platz für das Fahrrad zusteht. Das ist der Betrug bei der Angelegenheit. Zudem bedeutet es ein Fahrrad zu fahren nicht unbedingt, top fit zu sein. Ein Fahrrad ist z.B. ein Tragehilfe für Einkauf wie bei mir mit Rückenproblemen. Zudem kann ein Fahrrad auch notwendig für einen Arbeitnehmer sein um vom Bus oder Zug zur / von der Arbeitsstelle zu kommen sollte dieser mit Bus z.B. 40km fahren und dann noch 5km mit dem Fahrrad. Wäre es eine Frechheit von jemanden der gerade 10h gearbeitet hat, 5km Fahrrad gefahren ist und sein Anschluss nach Hause zum letzten Zug in der nächsten Stadt Rechtzeug zu erreichen, zu verlangen auszusteigen. Meist gäbe es sogar eine Lösung wie Fahrrad in Gang. Aber das ist nicht gewollt.. Es kommt eben auf den Einzelfall an.. Wie oben schon erwähnt Aussteigen müssen ist zwar ärgerlich aber manchmal notwendig. Aber jemanden Geld für eine ne Leistung bezahlen zu lassen, welcher wenn's dumm läuft nur die halbe Leistung dafür bekommt und das nicht nur für den Fahrpreis fürs Fahrrad, sondern der Fahrgast steigt ja in der Regel mit seinem Fahrrad aus. Und sagt jetzt nicht das Fahrrad kann ja auch alleine aussteigen. Keiner von Euch würde gerne hin nehmen etwas zu bezahlen, mit nochmal zusätzlichen Gebühren und im Zweifelsfall nur die halbe Leistung zu bekommen. Und das Risiko bei jedem mal bezahlen. Sollte meine Annahme auf jemanden nicht zu treffen der möge sich bitte bei mir melden und ich unterstütze ihn gerne dabei ihn in allen möglichen Bereichen des Lebens seine Vorliebe abgezockt zu werden in die Befriedigung zu bringen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bei unserem ÖPNV wäre es so, dass der Radler nur mit darf, wenn Platz ist.

Das heißt aber auch, wenn er schon im Bus ist und ein Rollstuhlfahrer oder Mutter mit Kinderwagen kommt, muss er aussteigen. Im Übrigen muss man bei uns mit Rad auch aussteigen, wenn nur Passagiere ohne zusätzlichen Gerät mitfahren, aber davon genügend ... oft im Berufsverkehr!

Im Endeffekt entscheidet bei einem "unwilligen" Radler der Fahrer .... der hat Hausrecht und kann jeden rausschmeissen!


Franek  05.06.2017, 12:14

Das ist aber wenig Kundenfreundlich (zumal der Radler auch ein Kunde ist)!

Wenn ich ein Zusatzticket für das Rad gelöst habe und dann "rausgeschmissen" werde, würde ich aber Rabbatz machen, also das Geld zurückverlangen.

Wenn der ÖPNV so unzureichend ausgestattet ist, dass dieser Zustand ständig droht, würde ich ihn erst gar nicht nutzen und mit Monatskarte mitfinanzieren.

EinGast99  05.06.2017, 19:26
@Franek

Ich find es okay ... ui erst akzeptierst Du mit Deinem Kauf die AGB´s und kennst diese Regelung. Außerdem kann ein Radler sein Rad nutzen und muss nicht die Bahn verstopfen. Zumal bei uns weder Rad, noch Kinderwagen noch Rollstuhl Extrakosten verursachen - bedeutet es bezaht jeweils der Erwachsene die gleiche Summe.

Wer bezahlt, ist erstmal irrelevant, denn dann müssten in einem überfüllten Bus beispielsweise alle Kleinkinder den Wagen verlassen. Wer mitfährt, bemisst sich zumeist nach der Bedürftigkeit. Die ist beim Fahrrad am geringsten.

Wieso? Hatte der Rollstuhfahrer und die Mutter mit Kinderwagen keine Fahrkarte?

Im Zweifel entscheidet der Busfahrer, wer mit darf und wer draußen bleibt. Der Radfahrer ist zudem der einzige der 3 Beteiligten, der recht einfach auch ohne Bus weitere Strecken zurück legen könnte.


Aseiir0n 
Beitragsersteller
 03.06.2017, 18:36

für das mitgebrachte müssen die beide keine karte lösen.

Wer direkt und bar beim Fahrer bezahlt, das ist hier erst einmal Irrelevant. Und du glaubst behinderte müssen nicht bezahlen?

Weit gefehlt.

Hast du einen Behindertengrad von mind 50 GdB  , kannst du wählen ob KFZ Steuerermäßigung oder "kostenfrei" ÖVP zu nutzen. Doch dafür muss der Behinderte je nach Kreis oder Stadt, jährlich um die 80€ bezahlen.

Erst ab ag 100 GdB bist du in der Tat kostenfrei.

So nun kommt der moralische Aspekt. Wer soll befördert werden?

Der Topfitte mit seinem Fahrrdad?

Die Mutter mit Kinderwagen und Einkauf?

Oder der Gehbehinderte der auf den Rollstuhl angewiesen ist.?

In diesem fall geht es nach der Beförderungsbedürftigkeit.

Und diese ist wohl beim Radfahrer am geringsten.


Siraaa  07.06.2017, 22:48




Hast du einen Behindertengrad von mind 50 GdB  , kannst du wählen ob KFZ Steuerermäßigung oder "kostenfrei" ÖVP zu nutzen. Doch dafür muss der Behinderte je nach Kreis oder Stadt, jährlich um die 80€ bezahlen.

Erst ab ag 100 GdB bist du in der Tat kostenfrei.

Sorry, das stimmt so nicht. Die Freifahrt gibt es zum einen nicht zwangsläufig ab GdB 50, sondern nur dann, wenn auch Merkzeichen vorliegen, die dazu berechtigen. (Der Ausweis ist in diesem Fall grün-orange...ansonsten wäre er nur grün)
Bei Merkzeichen G oder Gl kann man zwischen einer 50 Prozentigen Steuerermäßigung wählen oder der Freifahrt für 80 Euro im Jahr. 
Bei Merkzeichen aG ist eine komplette KFZ Steuerbefreiung UND die Freifahrt drin...aber auch hier müssen 80 Euro gezahlt werden...auch bei einem GdB von 100.
Lediglich wer die Merkzeichen H oder Bl hat, wird komplett von der KFZ Steuer befreit und bekommt eine wirklich kostenlose Freifahrt.

(Daneben auch Menschen mit o.g. Merkzeichen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen)

Ob man zahlen muss oder nicht, ist jedoch niemals abhängig vom GdB.

Griesuh  08.06.2017, 08:02
@Siraaa

Danke für die Aufklärung eines Menschen mit GdB von 70 und aG.

Und richtig gelesen hast du meinen Beitrag anscheinend auch nicht. Macht aber nichts.

das war mir alles klar. Aber erkläre das mal jemanden der sich nicht auskennt in 5 Sätzen.