In der Gastro kein Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld?

4 Antworten

Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind Sonderzahlungen, zu denen der Arbeitgeber maximal auf Basis des Arbeits- oder eines Tarifvertrags verpflichtet sein kann, sofern sie darin vereinbart wurden. Ansonsten sind es komplett freiwillige Leistungen des Arbeitgebers.

Im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ist zum Beispiel die Jahressonderzahlung, also "Weihnachtsgeld", vorgesehen. Würdest du somit in einer gastronomischen Einrichtung, die von der Stadt, vom Land oder vom Bund selbst betrieben wird, arbeiten, dann bekämst du entsprechend dieses Tarifvertrags auch Weihnachtsgeld.

Steht hingegen nichts in deinem Arbeitsvertrag und ist dein Arbeitgeber auch nicht an irgendeinen Tarifvertrag gebunden, dann bekommst du solche Sonderzahlungen nur, wenn dein Arbeitgeber gerade Lust darauf hat.

Was soll ich tun?

Schau in Deinen Arbeitsvertrag.


DaKaBo  04.07.2024, 11:19

Standardantwort...🤣

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Onaxer  04.07.2024, 11:20
@DaKaBo

Standard tatsächlich. Dennoch richtig.

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DaKaBo  04.07.2024, 11:25
@Onaxer

Das meinte ich ja an die Adresse des FS. Hier muss man ständig antworten mit der Aussage: Schau in deinen Vertrag - in welchem Bereich auch immer.

Gerade eben schon bei einem anderen Thema. Rasentraktor007 weiß sicher, was ich meine.

Die Fähigkeit der Menschen, Texte zu lesen und zu verstehen hat nach meiner Beobachtung dramatisch gelitten.

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DaKaBo  04.07.2024, 11:26
@LuschiMeck

Das meinte ich ja an die Adresse des FS. Hier muss man ständig antworten mit der Aussage: Schau in deinen Vertrag - in welchem Bereich auch immer.

Gerade eben schon bei einem anderen Thema. Rasentraktor007 weiß sicher, was ich meine.

Die Fähigkeit der Menschen, Texte zu lesen und zu verstehen hat nach meiner Beobachtung dramatisch gelitten.

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Rasentraktor007  04.07.2024, 11:27
@DaKaBo
Die Fähigkeit der Menschen, Texte zu lesen und zu verstehen hat nach meiner Beobachtung dramatisch gelitten.

Klar, die Generation TikTok breitet sich rasant aus.

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HappyMe1984  04.07.2024, 11:30
@DaKaBo

Da ist echt was dran... Bei uns nimmt sich die Geschäftsführerin höchstpersönlich für alle neuen Mitarbeitenden über eine Stunde bei Einstellung Zeit, um mit ihnen jeden einzelnen Paragraphen des Arbeitsvertrags durchzusprechen und zu erklären, was das Juristendeutsch dort jeweils für die alltägliche Praxis bedeutet. Bei rund 30-40 Neueinstellungen pro Jahr also echt ein beträchtlicher Zeitaufwand! Und trotzdem bekomme ich als Personalerin ständig Fragen von Mitarbeitenden, für die sie einfach nur mal in ihren Arbeitsvertrag hätten schauen und sich an dieses Gespräch erinnern müssen...

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Ja, ist keine Pflicht, das zu zahlen.

Wenn er es nicht zahlt, zahlt er halt keins.

Aber steht echt in deinem Vertrag.

Das hängt vom individuellen Arbeitsvertrag ab.