Ich erhielt diesen Monat zu wenig Regelsatz?
Ich erhalte eibe erwerbslosenrente aufgrund einer Erkrankung und Grundsicherung, so das ich den Regelsatz von 563 Eur erhalte.
Ich erhielt für diesen Monat ca 45 eur weniger. Laut Amt wegen der Rentenerhöhung, diese erhalte ich aber wohl erst gegen ende des Monats. Mein Geld blieb gleich.
Laut Amt stimmt es und jedem Bürger fehlt 1x im Jahr durch Rentenerhöhungen etwas. Ist das gerecht ?
5 Antworten
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Das ist ganz normal, es geht nach dem Zuflussprinzip !
Wenn Du also Ende Juli eine Rentenerhöhung von 45 Euro ausgezahlt bekommst, wird diese auf deinen Leistungsanspruch für Juli voll angerechnet.
Am Ende hast Du durch die Erhöhung der Rente wieder das, was dir laut SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter oder dem SGB - Xll mit Grundsicherung vom Sozialamt zusteht.
Die Erhöhung der Rente bringt dir also gar nichts, wie jedem anderen in dieser Situation auch.
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Die Frage ist so wirr.
Ich erhielt für diesen Monat ca 45 eur weniger. Laut Amt wegen der Rentenerhöhung, diese erhalte ich aber wohl erst gegen ende des Monats. Mein Geld blieb gleich.
Aha, einerseits hast du für diesen Monat weniger bekommen ok. Aber für das Monat bekommst du eine Rentenerhöhung, also bekommst du doch für das Monat wenn dann mehr? Aber dein Geld bleibt gleich. Wenn es gleich bleibt hast du doch nicht gar nicht weniger bekommen (wenn dann nur zu einem anderen Zeitpunkt).
Wurde es jetz weniger (erster Satz) oder wird es mehr (zweiter Satz) oder bleibt es gleich (dritter Satz). Wenn du immer so kommuniziert würde es mich nicht wundern wenn auch das Amt seltsame Aussagen dir gegenüber macht...
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Bin halt sprachlich eher österreichisch geprägt und im Österreichischen wird der Monat alternativ auch als Neutrum (das Monat) benutzt. Siehe z.B. hier im offiziellen österreichischen Wörterbuch.
Werde mich bemühen zukünftig hier auf die hochdeutsche Standard-Version (Maskulin) zurückzugreifen wenn dich das so sehr stört.
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Die 45 € fehlen nicht, sondern kommen etwas später.
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Aber dann sind es 563 wieder. Wenn esxangepaast wird. Von der Rentenerhöhung spürt man nichts
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SozialleistungsempfängerInnen haben von Rentenenrhöhungen leider keinen finanziellen Vorteil.
Dazu müßten die Regelbedarfe erhöht werden.
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Ich weiß ja leider noch nicht wieviel Geld ich mehr an Rente erhalte. Laut Brief des Amts erhalte ich ca 25 eur mehr Rente. Es wäre nun eine differenz von 31 eur. Warum dann diesen Monat 45 weniger ?
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Gerecht wohl nicht, aber gesetzlich in Ordnung. Die Rente wird rückwirkend für den Monat Juli am 31.7. ausgezahlt. Also fließt die im Monat Juli und ist auf das Bürgergeld anzurechnen.
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Die Rentenerhöhung ist für den Monat Juli, auch wenn die erst zum Ende des Monats gezahlt wird.
Die 45 Euro die Du für Juli weniger an Regelsatz erhalten hast, werden noch im Juli (Ende Juli) durch die höhere Rentenzahlung ausgeglichen.
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Aber ich erhalte durxh die Grundsicherung auch weniger, das ich wieder bei 563 eur Regelsatz bin.
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Du sollst ja nicht mehr haben als vorher.
Wenn Du nur Rente beziehen würdest, dann hättest Du mehr. Aber die Erhöhung wird in Deinem Fall von der Grundsicherung abgezogen.
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Doppeltes Pech für Rentner: Rentenerhöhung und-Zuschlag werden an Grundsicherung angerechnet https://rentenbescheid24.de/doppeltes-pech-fuer-rentner-rentenerhoehung-und-zuschlag-werden-an-grundsicherung-angerechnet/
Aber für das Monat klingt ja auch nicht gerade richtig oder ? ;)