Hausverbot hallo ich habe in einem edeka Markt hausverbot bekommen, weil ich in der Corona Zeit ohne Maske eingekauft. Hatte aber ein Attest wegen Asthma?
Mir wurde gesagt ich darf nur ab 19 Uhr dort einkaufen. Habe mich gewehrt dies zu akzeptieren, gilt das hausverbot noch? Polizei wurde damals auch geholt.
7 Antworten
Wer hat das denn gesagt? Kannst das Attest ja in dein Portmonee tun, falls jemand sich an dich erinnert. Aber ich finde es nicht ok und denke das war rechtlich auch nicht haltbar.
Abgesehen davon kann sich heute eh keiner mehr an damals erinnern.
Aber ich finde es nicht ok und denke das war rechtlich auch nicht haltbar.
Was du findest, ist völlig uninteressant. Edeka macht von seinem Hausrecht gebrauch. Das ist rechtlich völlig korrekt.
Diese Frage kann
ich Dir nicht
beantworten!
Da musst Du dort nachfragen, wo Dein Hausverbot gilt:
In dem Edeka-Markt!
Aber abgesehen davon, bin ich der Meinung, dass dem Edeka-Markt daran gelegen sein dürfte, seine Kunden zu halten und nicht, ihnen wegen einer nicht getragenen Maske, für deren Nichttragen ein Kunde ein ärztliches Attest hatte, Hausverbot zu erteilen!
Aus diesem Grund würde i c h, in diesem Edeka einkaufen! Und wenn mich dort je ein Mitarbeiter ansprechen sollte, dann würde ich nach dem Geschäftsführer verlangen und sagen was Sache ist:
Dass die Corona-Zeit längst vorbei ist und ich damals ein ärztliches Attest wegen des Nichttragens der Maske vorgelegt habe! Und sie sollen doch bitte so entgegenkommend sein und mich bei ihnen einkaufen lassen, ich sei ein alter und guter Kunde!
Ich nehme an, dass k e i n Geschäftsführer mich da aus dem Edeka hinauswerfen würde und mir Hausverbot gäbe!
Insofern: Geh hin! Benimm Dich unauffällig und ruhig und bezahle alles ordentlich an der Kasse - und der Kittel ist geflickt!
Dann: Viel Glück und gutes Gelingen!
Ich bin sehr zuversichtlich! Es wird schon klappen!
Liebe Grüße!
Regilindis
Aus welchem Grund man dir Hausverbot erteilt hat, spielt keine Rolle. Der der das Hausrecht hat, hat es eben genutzt und dich raus befördert.
Und wenn man dir das schriftlich gegeben hat, dann kannst du dort nachlesen, ob es ein Ablaufdatum hat.
Hat man dir das nur mündlich mitgeteilt, dann war es eher eine Wegweisung und gilt für den entsprechenden Tag an dem sie ausgesprochen wurde.
Du kannst also jetzt wieder dort einkaufen.
Sollte man dich aber - egal aus welchem Grund und ob du den nachvollziehen kannst oder nicht oder auch nur "gerecht" findest oder nicht - nochmal weg weisen, dann musst du eben wieder gehen.
Das Hausverbot kann auch unbeschränkt lange andauern. Die Dauer wurde dir vor Ort mitgeteilt. Das erneute Betreten ist als Hausfriedensbruch zu werten und eine Straftat. Das Hausverbot gilt aber wahrscheinlich nur für die spezifische Filiale, weil Edeka ein Franchise System ist.
Da gilt, bis es aufgehoben wird. Ob sich daran allerdings überhaupt noch jemand erinnern kann ist fraglich.