Hausverbot im Edeka (maskenpflicht)?

6 Antworten

Hallo Niklas76003

Die Pflicht zu einem Mund Nasenschutz ist nun einmal gesetzlich festgelegt, da haben du und dein Freund gegen Verstoßen, somit ist das Hausverbot berechtigt und ihr könnt höchstens versuche euch beim Chef zu entschuldigen.

Das Hausverbot gegen den anderen Freund, der vorschriftsgemäß Mund-Nasenschutz getragen hat ist ungültig, da er nicht für eure Taten verantwortlich gemacht werden kann und ein öffentlich zugängliches Geschäft einen Grund haben muss um ein Hausverbot zu vergeben.

Edit: Wenn das Hausverbot nur mündlich ausgesprochen wurde hättet ihr noch die Option das Geschäft einige Zeit lang zu meiden und euch auf den Standpunkt zu stellen, dass ihr euch nicht mehr daran erinnern könnt bzw es überhört habt.

Rechtlich interessant fände ich an dieser Stelle noch die Fragestellung ob so ein Hausverbot nun ein "Akt" gegen alle 3 darstellt oder 3 einzelne "Akte" gegen jeden von euch. In ersterem Fall könnte evtl die Frage im Raum stehen ob der Akt durch die unzulässige Bestrafung des Unschuldigen als Ganzes hinfällig ist, das kann ich aber nicht beurteilen.

LG

Darkmalvet

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Disclaimer: Kein Arzt nur einige Nebenfach Kurse Medizin

Niklas76003 
Beitragsersteller
 23.07.2020, 21:45

:/

0
Niklas76003 
Beitragsersteller
 23.07.2020, 21:51

genau das war auch nur mündlich erteilt denke das ich den Laden eine Woche nicht mehr besuche und dann mal deinen Vorschlag in Angriff nehmen danke 😊

0
Darkmalvet, UserMod Light   23.07.2020, 21:59
@Niklas76003

Eine Woche ist relativ kurz und die Ausrede, dass du es überhört hättest schützt dich maximal einmal vor einer mögliche Anzeige.

Es wäre daher taktisch eher sinnvoll länger zu warten, sodass sich keiner mehr an dich erinnern kann oder ein rein mündliches Hausverbot nicht mehr verwertbar ist.

Müsste ein Jahr sein, aber keine Garantie auf diese Zeitangabe.

1
Niklas76003 
Beitragsersteller
 23.07.2020, 22:03
@Darkmalvet, UserMod Light

Das wird denke ich nichts da ich das ganze ansonsten meine Eltern stecken müsste und ich glaube das diese davon nicht so überraschst wären

0
sunnywobgirl  23.07.2020, 22:03

ich würde es ja besser mit der Entschuldigung probieren....

0

Dann zieht man halt nen Shirt hoch, musste ich beim Doktor weil meine zuhause lag dazu noch eins mit V Ausschnitt, aber es geht alles.

Jetzt hast du Hausverbot bekommen.Versuch ob sie dich mit Maske rauswerfen. Wenn ja PG

Es ist Pflicht eine Maske zu tragen. Da hat sich jeder dran zu halten. Wer es nicht kann oder will muss halt draußen bleiben.

Also das ist schon übertrieben wegen sowas Hausverbot zu geben. Würde einfach das nächste mal wieder hin und wenn sie dich anmacht sag einfach du dachtest es besteht keine Maskenpflicht mehr sie soll nicht so übertreiben.


Niklas76003 
Beitragsersteller
 23.07.2020, 21:44

Danke für deine Antwort ✌🏼

1

Ja, selbst schuld. Schließlich gibt es die Maskenpflicht ja nicht erst seit gestern.

Und wenn der Laden nicht reagiert, kann er richtig Ärger bekommen.

Man könnte auch da noch mal vorsprechen und sich entscheiden, wäre ja auch ne Möglichkeit, oder?


Niklas76003 
Beitragsersteller
 23.07.2020, 21:52

ich denke das ich erstmal probiere mit einer Maske dort hineinzugehen und wenn ich dann wieder angesprochen werde rede ich mal mit dem Leiter der Filiale

0
Darkmalvet, UserMod Light   23.07.2020, 22:05

Andererseits ist das Hausverbot gegen den vorschriftsgemäß gekleideten Freund klar unzulässig, da dieser für die Taten anderer Person mit bestraft wurde.

0
oopexpert  23.07.2020, 23:07
@Darkmalvet, UserMod Light

"Andererseits ist das Hausverbot gegen den vorschriftsgemäß gekleideten Freund klar unzulässig"

Nope, ist es nicht. Die Verkäuferin hat das Hausrecht.

0
Darkmalvet, UserMod Light   24.07.2020, 20:07
@oopexpert

Welches allerdings nur mit einer sinnvollen Begründung eingesetzt werden darf, da es sich um ein öffentlich zugängliches Geschäft handelt.

Es ist zwar nicht rechtlich definiert, wo genau die Grenze liegt, aber bei diskriminierenden Formen von Hausverboten haben Gerichte in letzter Zeit wiederholt für die Betroffenen entschieden.

Darunter fallen z.b. auch Kollektivhausverbot und Hausverbote gegen erwiesenermaßen Unschuldige hier wäre sogar zivilrechtlich Schadensersatz möglich.

Würde der Freund den Edeka betreten, macht er sich nicht strafbar, wobei ggf aber bewiesen werden müsste, dass das Hausverbot gegen ihn zu unrecht ausgesprochen wurde.

1