Erbe zurück?
Folgender Fall: Ein Vater hat seinem Sohn lt. Vertrag bzw. Testament seine Firma samt Grundstück überschrieben. 2 Jahre später stirbt der Sohn. Nun erbte die Tochter die Firma und Grundstück. Diese hat aber ihr Erbe im selben Jahr an den Opa zurücküberschrieben, damit die Firma weiter betrieben werden konnte. Nun ist die Tochter nebst Tante laut Erbrecht gleichgestellt. Aber: kann die Tochter die Firma erneut erben, falls der Opa stirbt? Sie hatte ja bereits die Firma abgelehnt.
7 Antworten
Man kann doch nicht erwarten, dass solche komplizierten Verhältnisse in Rahmen dieser community belastbar und 100%richtig beurteilt werden können, zumal schon in der Fragestellung manches offen bleibt: So z.B.: Hat der Vater die Firma per Übertragungsvertrag an den Sohn übertragen oder sie per Testament an ihn vererbt ? Wurde keinen Rückübertragung an den Vater vereinbart für den Fall des Todes Sohnes vor dem Vater ? Wie hat nach dem Tod des Sohnes dessen (?) Tochter oder die Tochter des Vaters (?), also die Schwester des Sohnes, als Alleinerbin (wessen ?) die Firma wieder an den "Opa" (oder ist das der Vater ?) zurück übertragen ? Was wurde in diesem Kontext vereinbart ? Dann taucht plötzlich neben der Tochter eine Tante auf, von der zuvor keine Rede war. Wer soll das denn durchschauen und einordnen, zumal hier auch wieder davon die Rede ist, dass die Tochte r"die Firma abgelehnt" habe, also nicht, wie zuvor behauptet, an den Vater (Opa ??) Zurück übertragen habe.
Ich kann nur raten, einen wirtschafts- und gesellschaftsrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren; denn mit den kärglichen Angaben hier kann keiner irgend etwas zuverlässig beurteilen. Wenn es nur um die Frage ginge, ob die Tochter nach bzw. trotz Übertragung der Firma an den Opa /Vater (/??) bei dessen Tod die Firma erneut erben könne, wäre das damit zu beantworten: Ja, wenn der Opa/Vater sie in einem Testament als Alleinerbin einsetzt. Denn wenn die Firma tatsächlich wider dem Opa/Vater gehört, fiele sie auch in seinen Nachlass, wenn er stirbt. Die früheren Hin- und her-Übertragungen würden dem vermutlich nicht entgegen stehen. Aber: Lass das unter Vorlage aller einschlägigen Unterlagen durch den Anwalt klären.
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Man kann kein Erbe "zurückschreiben", höchstens ablehnen. Und das hat sie, nach deiner Beschreibung, nicht.
Wenn der Opa stirbt, dann tritt ohne Testament die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Mit Testament, tritt genau das ein, was Opa wollte.
Ansonsten gibt es Anwälte, die sich damit bestens auskennen.
Hört sich wirr an für mich.
Papa lebt also noch, hat sein Testament umgeschrieben, sein Kind gibt das Erbe zurück an Großvater, hat es doch noch gar nicht, auch nicht vom Großvater.
Wie kann sie also etwas zurückgeben?
Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat sie das Erbe nicht ausgeschlagen, sondern angetreten und danach zurück überschrieben. Sie kann jetzt natürlich von einem neuen Erblasser auch wieder erben.
Sie hatte ja bereits die Firma abgelehnt.
Sie hat das Erbe - so wie Du schreibst - nicht abgelehnt sondern es angetreten und darüber verfügt.
Steht ein neuer Erbfall an, kann sie durchaus erneut erben. Warum denn nicht.