Hat die Versicherung recht?
Hallo,
mein gestohlenes Motorrad wurde wiedergefunden und die Versicherung verlangt von mir das ich es wieder nehme, ich habe nichtmal die Wahl zwischen Geld oder Motorrad zurück, da ich von der Versicherung noch kein Geld erhalten habe, in den agb steht nichts dies bezüglich.
hatte einer einen ähnlichen Fall oder kennt sich mit der Thematik aus ?
das ganze dauert nun schon fast 6 Monate an, die Versicherung lässt sich echt Zeit dabei, ist das normal ?
danke für eure Antworten.
Worauf wartest du seit sechs Monaten?
Auf mein Motorrad oder das Geld oder ne klare Antwort von der Versicherung
6 Antworten
Wenn es nicht gestohlen worden wäre, hättest du es doch auch behalten. Es ist nun wieder da, somit besteht ja gar kein Versicherungsfall mehr.
Ja, das wurde auch mit dem VN so vereinbart.
Ist beim Fahrrad auch so, Monatsfrist, wird es gefunden, gibt es über die Polizei die Rückgabe, nicht über die Versicherung.
Sehr geliebt hast Du Deine Maschine wohl nicht. Ich wäre happy.
Schreibe der Versicherung, dass Du sie natürlich zurück nehmen möchtest.
Er möchte eben gerne was daran verdienen.
Als Fahrräder noch in der "normalen" Hausratversicherung gedeckt waren, wurden in manchen Jahren mehr Fahrräder gestohlen als verkauft wurden.
da hat die Versicherung wohl Glück gehabt, das Bike wurde vor Auszahlung gefunden, muss die Vers. nicht mehr zahlen. hoffentlich ist es nicht zu arg beschädigt
was steht in der Police dazu
Wiederauffinden des Fahrzeugs
A.2.5.5.1 Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige wieder aufgefunden, sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv zumutbaren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen können.
Ist halt die Frage wie schnell es wiedergefunden wurde.
Es wurde einen Tag vor Ablauf der Monats Frist in einem anderen Land sichergestellt. Mir hat die Polizei erst einen Monat nach der Sicherstellung Bescheid gegeben, ich weiß nicht was zählt ?
Aus den AKB des GDV, auf denen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch die AKB des VR des Fragestellers basieren. Das ist eine Standardregelung bei Entwendung.
wo hast du das herkopiert?