gebrauchte gekaufter Roller geklaut, was zahlt die Versicherung wenn Teilkasko besteht?
Hallo,
Gestern wurde mein Roller, 45kmh entwendet. Der Roller Besitz Teilkasko mit SB von 300 bei Entwendung€. Den Roller habe ich gebraucht für 700€ gekauft und die Versicherung vom Verkäufer auf meinem Namen übernommen. Neu kostet der Roller rund 1900€. Nun zur Frage: Was zahlt die Versicherung? Zahlt die Versicherung den Neupreis (nach Abzügen durch Gebrauch) und zieht davon die SB ab? Oder zahlt die Versicherung das Geld, das im Kaufvertrag steht(700€) minus der SB ? Der Roller war durch den Lenkradschutz und einem Motorrad schloss gesichert, beides wurde aufgebrochen.
Danke im vorraus für die Antworten
5 Antworten
... wie bei Mofas, es wird der Wiederbeschaffungspreis ermittelt und davon die SB abgezogen.
Märchensteuer wird meist nach Kauf erstattet.
Es sei denn, das Ding wird noch gefunden.
Reguliert wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Selbstbehaltes.
Der Roller war durch den Lenkradschutz und einem Motorrad schloss gesichert, beides wurde aufgebrochen.
Woher weißt du das, wenn der Roller gestohlen wurde?
Schloß haben sie da gelassen und auf dem Boden lagen Plastikteile von der Verkleidung.
die Versicherung geht vom Wiederbeschaffungswert vor dem Diebstahl aus
Die Versicherung zahlt den Zeitwert minus SB.
Zeitwert ... also 700 - etwas - SB = das was du bekommen solltest
700€ war der Gebrauchtpreis, den ich gezahlt habe. Der Vorbesitzer hat 1900€ gezahlt. Also ziehen sie von den 700€ die SB ab oder vom Neupreis(Zeitwert) minus SB?
Nee du...
der Roller hat einen Zeitwert der ja unter deinem Kaufpreis liegt (du bist ein weiterer Halter, das schmälert den Wert!)
also geh mal von den 700€ aus, die du bezahlt hast, minus ein paar Euro (100€?)weil du ein weiterer Halter bist minus Selbstbeteiligung (SB = 300€?) ...
also wirst du in etwa 300€ +/- irgendwas bekommen...
Wie willst du nen Roller sonst klauen, wenn ein Schloss dran ist.