Hat das Aussicht auf Erfolg?

12 Antworten

Das kann man Dir nicht sagen, da die Ausgangslage nicht bekannt ist.

Ich war zum Zeitpunkt des Vorfalls in einer schwierigen Situation, in der ich aufgrund von plötzlichen Umständen nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kommen konnte.

Was waren die „plötzlichen Umstände“?

Ich behaupte, dass die Ampel erst für 1 Sekunde auf rot geschaltet war und ich aufgrund dessen nicht mehr rechtzeitig stoppen konnte.

Das wird wohl kaum was werden, wenn man Dir mehr als 1 Sek. vorwirft.

Ich würde sagen wenn du das so abschickst reitest du dich nur noch mehr rein.

Ich bestreite, dass ich die rote Ampel bewusst und absichtlich überfahren habe.

Wird dir denn überhaupt Vorsatz vorgeworfen? Die Regeltatbestände des Bussgeldkataloges gehen immer von Fahrlässigkeit aus.

Ich war zum Zeitpunkt des Vorfalls in einer schwierigen Situation, in der ich aufgrund von plötzlichen Umständen nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kommen konnte.

Mit anderen Worten: Unangepasste Fahrweise.

Ich behaupte, dass die Ampel erst für 1 Sekunde auf rot geschaltet war und ich aufgrund dessen nicht mehr rechtzeitig stoppen konnte.

Zuvor gab es eine mindestens 3 Sekunden lange Gelbphase. Und gelb ordnet an: Vor der Ampel auf das nächste Zeichen warten. Gelb heißt nicht: Alles dafür tun dass man sich irgendwie noch rübermogeln kann.

Wie lange die Ampel tatsächlich schon rot war lässt sich übrigens sehr leicht anhand der Ampelschaltpläne und dem Zeitstempel auf dem Foto nachweisen.

Nein, das hat keinen Aussicht auf Erfolg.

Ich bestreite, dass ich die rote Ampel bewusst und absichtlich überfahren habe.

Ist völlig egal, der Bußgeldbescheid geht idR von Fahrlässigkeit aus. Wenn man dir Vorsatz unterstellt, dann kann die Strafe verdoppelt werden!

Ich war zum Zeitpunkt des Vorfalls in einer schwierigen Situation

Dann hättest Du besonders vorsichtig an die Kreuzung heranfahren müssen. Und wenn Du nicht mit normalen Situationen im Straßenverkehr klar kommst, dann müsste man sich sogar darüber Gedanken machen, ob Du überhaupt geeignet bist, ein Fahrzeug zu führen.

Ich behaupte, dass die Ampel erst für 1 Sekunde auf rot geschaltet war

Klar kannst Du das behaupten, aber der Zeitstempel auf dem Foto sagt etwas anderes. Und du verfügst nicht über die technische Expertise, um die korrekte Eichung des Geräts erfolgreich anzuzweifeln.

Ich bitte Sie daher, meinen Widerspruch zu prüfen und den Bußgeldbescheid gegebenenfalls zu revidieren.

Geprüft, verworfen und der Rundablage zugeführt.

Entweder Du engagierst einen Anwalt, der sich mit solchen Widersprüchen auskennt (und selbst der hat meistens nur wenig Aussicht auf Erfolg) oder Du akzeptierst, dass Du Mist gebaut hast.

Hallo Neschgleich

Ich bestreite, dass ich die rote Ampel bewusst und absichtlich überfahren habe.

Das wird an der Strafe nichts ändern, Tatsache ist dass du die rote Ampel nicht beachtet hast.

Gruß HobbyTfz

Keine Chance. Üblicherweise musst Du innerhalb von 0,8 Sekunden nach dem Umschalten auf Rot anhalten. Sorry.


Stadewaeldchen  22.01.2023, 09:25
Üblicherweise musst Du innerhalb von 0,8 Sekunden nach dem Umschalten auf Rot anhalten

Was meinst du denn damit? Man muss bei Rot schon stehen. Dafür gibt es ja die Gelbphase vorher, dass man rechtzeitig anhalten kann.

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GeistundSeele  22.01.2023, 12:40
@Stadewaeldchen

Strafbar ist allgemein, wenn Du später als 0,8 Sekunden nach dem Umschalten auf Rot in die Kreuzung einfährst.

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GeistundSeele  22.01.2023, 17:01
@Stadewaeldchen

Ich glaube, ich bin falsch verstanden worden. Mir geht es um die Beweisführung. Die Überwachungsanlage soll so eingestellt sein, dass die Kamera auslöst, wenn man später als 0,8 Sekunden nach dem Umschalten auf Rot in die Kreuzung fährt. Mir ist es egal. Ich halte früher.

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Stadewaeldchen  22.01.2023, 17:22
@GeistundSeele

Ach so, das kann sein. Da hab ich grad die entsprechenden Vorschriften nicht zur Hand.

Mir ist es egal. Ich halte früher.

Mach ich auch so. Spart Ärger und Geld.

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