Fuß- und Fahrradfahrer-Ampel hat keine Gelbphase, wie lange wird es geduldet, dass ich über Rot fahre, da Vollbremsung nicht möglich?

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§ 37 Absatz 2 Nr. 1 Satz 9 StVO:

Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.

§ 37 Absatz 2 Nr. 5 StVO:

Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ oder „Radverkehr“ angezeigt. Für zu Fuß Gehende ist die Farbfolge Grün-Rot-Grün; für Rad Fahrende kann sie so sein. Wechselt Grün auf Rot, während zu Fuß Gehende die Fahrbahn überschreiten, haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen.
Bußgeldtatbestände:
137612 | Sie missachteten als Radfahrer […] das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. | 60,00 €, 1 Punkt (bei Gefährdung + 40,00 €; bei Unfall + 60,00 €)
137624 | Sie missachteten als Radfahrer […] das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. | 100,00 €, 1 Punkt (bei Gefährdung + 60,00 €; bei Unfall + 80,00 €)

Da es an einer Fußgängerampel keine Gelbphase gibt, kann man grundsätzlich von einem kurzen Toleranzzeitraum ausgehen. Bei einer Reaktionszeit zwischen 0,5 bis 1,0 Sekunden ist es sowohl als Radfahrer, als auch als Fußgänger unmöglich, kurz vor der Fahrbahn anzuhalten, wenn genau in dem Moment die Ampel auf Rot umspringt. Ich gehe stark davon aus, dass es dazu bereits Urteile gibt.

Immer wenn du nicht mehr gefahrlos anhalten kannst, kannst du weiterfahren – das ist bei der normalen Ampel mit Gelblicht ganz genauso. Hinzu kommt, dass die Fußgängerampel früher rot wird, damit Fußgänger noch rechtzeitig die Straße überqueren können. Somit bist du als Radfahrer sowieso schneller drüben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Delphis1982218p  28.03.2025, 10:29

Das stimmt physikalisch zwar, aber juristisch ist man dennoch der gearschte. Wenn die Ampel rot ist, ist sie rot, da sind Behörden stur und bockig und scheißen auf Physik.
Nirgends im Gesetzestext steht was von einer virtuellen Gelbzeit,
Ampel ist rot und du bist rübergefahren. Punkt.
Hier bedarf es leider richterlicher Urteile, die diesem Unsinn einen Riegel vorschieben.
Wenn ich nicht gefahrlos anhalten kann, kann ich über eine GELBE Ampel fahren.
Eine Kombiampel hat aber kein Gelb sondern geht direkt auf Rot.
Im Grunde ist es sogar für einen Fußgänger unter Umständen unmöglich, KEINEN Rotlichtverstoß zu begehen,
da die menschliche Reaktionszeit niemals NULL sein kann.
Dennoch wird er belangt, sollte es zu dieser Situation kommen.
Kombiampeln produzieren Rotlichtverstöße qua Gesetz.
Als Radfahrer soll man nun gezwungen werden, vor der Ampel langsamer zu fahren.
Erstens: mit welchem Recht?
Zweitens: auch das bringt nichts, denn selbst bei 10 Km/h
lege ich fast 3 Meter innerhalb einer Sekunde zurück.
Wenn mir die Ampel also sogar bei 10Km/h etwa 4 Meter vor mir auf Rot springt, habe ich keine Chance mehr.
Ich würde auf der Straßenmitte zum Stehen kommen.
Bei realistischeren 20Km/h sähe das sogar noch eklatanter aus.
Reden wir nur von der Reaktionszeit (1s).
Bei 20Km/h (und das ist nicht RASEN) lege ich über 5 Meter zurück.
Diese 5 Meter sind auch nicht wegzudiskutieren, denn hier findet noch kein Bremsmanöver statt.
Da man am Fahrrad wohl kaum den Anker schmeißen kann, sodass man SOFORT steht, kann man nochmal 5 Meter dazurechnen.
Und jetzt mal überlegen. 10 Meter Anhalteweg bei 20Km/h, das ist VIEL.
Bei 20Km/h braucht ein Radfahrer also eigentlich 2 Sekunden Gelbphase.
Er hat stattdessen nichtmal eine Millisekunde.
Der Radfahrer hat sich spontan in Luft aufzulösen, sobald die Ampel vor ihm auf Rot springt.

KevinHP  28.03.2025, 12:22
@Delphis1982218p
Nirgends im Gesetzestext steht was von einer virtuellen Gelbzeit, Ampel ist rot und du bist rübergefahren. Punkt.
Hier bedarf es leider richterlicher Urteile, die diesem Unsinn einen Riegel vorschieben.

Das meinte ich ja mit meinem fettgedruckten Satz in meiner Antwort. Ich hatte nur nicht danach gesucht.

Man darf als Beschuldigter dann halt nicht einfach zahlen, sondern muss es vor Gericht bringen.