Unfall an Ampel- wer schuld?
Hallo
Ich hätte heute beinahe einen Unfall gebaut (zum Glück ist nichts passiert).
Aber könnt ihr mir sagen wer in dem Szenario Schuld gewesen wäre?
Folgendes:
Ich stehe an der Ampel. Hinter mir eine Reihe Autos. Die Ampel ist an einem Berg, d.h. es erfolgt Anfahren am Berg.
Die Ampel schaltet und ich rolle aufgrund des Berges ein paar cm nach hinten.
Wer wäre nun schuld gewesen, wenn ich den Hintermann gerammt hätte?
Ich, weil ich das Anfahren nicht hinbekommen habe
Oder
Er, weil er nicht genügend Abstand gehalten hätte
Danke für eure Antworten
12 Stimmen
5 Antworten
Wer zurück rollt ist erstmal grundsätzlich schuld. Der Hintermann höchstens, wenn er extrem dicht auffährt oder sofort losfährt, ohne sich sicher zu sein, dass der Vordermann vernünftig los kommt. Allerdings wird sich das nur scxhwer beweisen lassen.
Der Hintermann muss dir schon bis auf eine Haaresbreite auffahren das er eine Teilschuld bekommen würde.
Wenn du beim Anfahren am Berg "verkackst", dann ist es dein Fehler und somit deine Schuld. Das Anfahren am Berg ist nicht grundlos auch eine Grundfahraufgabe in der Fahrschule, einfach weil es sehr wichtig ist das Zurückrollen des Fahrzeuges zu vermeiden.
Wenn man beim Anfahren mal etwas nach hinten "wippt", dann sagt da sicherlich keiner was, aber wenn die Räder eine deutliche Drehbewegung durchführen, dann ist es eindeutig ein Bedienfehler.
Du,
nicht ohne Grund fällst Du bei der Prüfung durch, wenn Dein Auto auch nur geringfügig nach hinten rollt.
Wenn du beim Anfahren nach hinten Rollst fällst du durch da du das Fahrzeug nicht bedienen kannst. Der Prüfer wird ein Auge zudrücken wenn du sonst perfekt fährst und das Zurückrollen minimal war, wenn sich das Fahrzeug allerdings deutlich rückwärts bewegt, dann ists vorbei mit der Prüfung.
Ein "nicht-bestehen" einer Grundfahraufgabe ist grundsätzlich ein ausreichender Grund für das durchfallen durch eine Prüfung, nicht grundlos ist es eine "Grundfahraufgabe".
Wenn du es bspw. nicht schaffst mit deinem Fahrzeug rückwärts seitlich in eine Parklücke einzufahren, dann wird der Prüfer nach dem zweiten Versuch auch abbrechen und die Prüfung beenden.
Ansonsten könnte die Prüfung ja subjektiv bewertet werden
Was die Grundfahraufgaben betrifft gibt es da kaum Spielraum zur Interpretation. Wenn´s nicht klappt gibt es einen zweiten Versuch, scheitert auch dieser, dann gilt diese Aufgabe als nicht bestanden.
Damit wurde eine mangelhafte Fahrzeugbedienung festgestellt und das ist Grund genug eine Prüfung zu beenden um dem Schüler mit weiteren Fahrstunden die Möglichkeit zu geben, sich weiter damit vertraut zu machen.
wer auch sonst!?
DU rollst auf den Hintermann auf und nicht er auf Dich
es sei denn es war so nen Schnellzünder, der nur grüne Ampel sieht und gleich aufs Gas drückt wie nen Irrer
Du musst aufpassen, wohin du fährst. Immer.
Wenn du rückwärts fährst, musst du eben aufpassen dass du nicht rückwärts irgendwo gegen knallst.
Und wenn hinter dir was ist, wo du gegen knallen würdest wenn du rückwärts fahren würdest, darfst du halt nicht rückwärts fahren.
Da ist vollkommen wurscht, ob du auf einem Parkplatz rangierst oder am Berg anfährst.
Danke aber nein tut man nicht. Das ist maximal ein mittlerer Fehler. Man fällt erst bei 2 schweren durch bzw. 3 mittlere sind 1 schwerer.
Ansonsten könnte die Prüfung ja subjektiv bewertet werden