So genau kann man das nicht sagen, da es davon abhängig ist, wie viel deine Sachbearbeiterin zu tun hat und in welcher Reihenfolge sie die Anträge bearbeitet.

Sobald das Darlehen bewilligt wurde, kann man ca. 3-4 Tage rechnen bis das Geld aufm Konto ist.

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Bei den Meisten wird der Corona-Bonus morgen aufm Konto sein.

Wenn die Zahlung jetzt erst angewiesen wurde, kann es ca. 3-4 Arbeitstage dauern bis du die Zahlung erhältst.

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Zur Zeit werden ja auch digitale Endgeräte für Schüler gefördert.

Dabei benennt der Antragssteller das Gerät, das angeschafft werden soll, sowie den Preis.

Dieser Betrag wird vom Jobcenter an den Antragsteller ausgezahlt. Im entsprechenden Bewilligungsbescheid ist dann der Hinweis zu finden, dass innerhalb von 2-3 Wochen ein Kaufbeleg einzureichen ist.

Wird der Kauf des Gerätes nicht nachgewiesen, wird die Bewilligung wieder aufgehoben und das Jobcenter holt sich das zuvor ausgezahlte Geld zurück.

Das ist das Verfahren bei Schülern.

Vielleicht lässt sich das Jobcenter bei dir ja auch auf diese Methode ein, wenn du nicht in Vorleistung gehen kannst.

Oder du bestellst das Gerät auf Rechnung, die du direkt beim Jobcenter einreichst und dadurch gar nicht in Vorleistung gehen muss.

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Das Kindergeld wird bei der Person angerechnet, der das Geld zur Verfügung steht.

Wird das Kindergeld von der Familienkasse an deinen Vater überwiesen und dieser leitet es nicht an dich weiter, wird es als Einkommen deines Vaters berücksichtigt.

Wird das Kindergeld direkt an dich überwiesen oder dein Vater leitet es an dich weiter, wird es bei dir angerechnet.

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Der Bonus von der Familienkasse wird für jedes im Mai 2021 kindergeldberechtigte Kind gezahlt, egal welches weitere Einkommen vorhanden ist.

Wenn ich das richtig verstanden habe, bekommen du und dein Verlobter noch aufstockend Arbeitslosengeld II vom Jobcenter. Wenn ja, würden du und dein Verlobter im Mai ebenfalls die Sonderzahlung vom Jobcenter erhalten.

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Die Bearbeitungszeiten sind bei jedem Jobcenter unterschiedlich. Wenn du im Service Center anrufst, können die dir die durchschnittliche Bearbeitungszeit des zuständigen Jobcenters nennen. Als Beispiel: Bei dem Jobcenter bei mir in der Nähe beträgt die Bearbeitungszeit durchschnittlich 7 Arbeitstage sobald alle Unterlagen vorliegen.

In sechs Monaten kann viel zu viel passieren. Die meisten Jobcenter würden dir so früh noch gar keinen Antrag aushändigen.

Am besten rufst du Anfang / Mitte Juni beim Jobcenter an und teilst mit, dass du einen Antrag stellen möchtest. Das Jobcenter kann dir dann den Antrag so zusammen stellen, wie sie ihn benötigen und dir eine Auflistung dazu legen, welche Unterlagen benötigt werden, da jeder Antrag individuell zusammengestellt wird.

Kontoauszüge solltest du min. für die letzten 3 Monate beifügen. Einige Jobcenter fordern Kontoauszüge der letzten 6 Monate an.

Tue den Mitarbeitern vom Jobcenter einen Gefallen und schicke möglichst wenig als Fotodatei, weil deren System manchmal Probleme hat Fotos zu verarbeiten bzw. es nicht immer die beste Qualität hat.

Am einfachsten ist es, wenn du denen die Sachen in Papierform schickst. Dann können die sich das so sortieren, wie sie am Besten damit arbeiten können.

Wenn einzelne Dokumente nachgereicht werden oder während des Leistungsbezug eingereicht werden, ist das auch Online oder per Email in Ordnung. Aber bei einer großen Menge, wie z.B. einen kompletten Neuantrag, ist es für die Mitarbeiter nicht die schönste Variante, also lieber in Papierform einreichen.

Wenn du die Möglichkeit hast, mach dir gerne Kopien vom Antrag. Sollte der aufm Postweg oder so verloren gehen, muss du nicht nochmal alles neu ausfüllen.

Wenn du noch Fragen hast, darfst du gerne fragen :)

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Die Familienkasse prüft den Anspruch auf Kinderzuschlag unabhängig vom Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Es sind komplett unterschiedliche Berechnungen.

Es kann also nicht schaden, das Ganze durch die Familienkasse durchrechnen zu lassen.

Vom Jobcenter wir auch häufig empfohlen, wenn Jemand knapp aus dem Leistungsbezug rauskommt, dass Kinderzuschlag und / oder Wohngeld beantragt werden kann.

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Du kannst dem Jobcenter einfach ein Schreiben mit der Bitte um Änderung der Bankverbindung und der Kontonummer schicken, dann ändern die das für dich.

Allerdings ist morgen (23.04.2021) Zahllauf beim Jobcenter, d.h. alle Änderungen, die danach mitgeteilt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

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Werden Termine beim Arbeitsvermittler nicht wahrgenommen, kommt man seiner Mitwirkungspflicht nicht nach.

Wenn es vorher keine Sanktionen / Anschreiben etc. gab, ist der Aufhebungsbescheid vermutlich nicht rechtens. Aber ich an Ihrer Stelle würde mir den Aufwand und Ärger mit einem Widerspruch ersparen.

Die schnellste und einfachste Lösung ist, dass der Sohn sich bei seinem Arbeitsvermittler meldet. Nach der Meldung wird die Entziehung direkt aufgehoben und die Sache ist erledigt.

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Ja, du kannst beides bekommen.

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Grundsicherung Solo-Selbstständig: Nur Hälfte der Miete übernommen?

Hallo, aktuell sind ja die Regelungen so, dass man bei Bezug von Grundsicherung die Selbstständigkeit nicht aufgeben muss:

Dazu zitiere ich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

"Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung und Kinderzuschlag

(Stand: 13. Januar 2021)

Um die Menschen davor zu bewahren, in eine existenzielle Notlage zu geraten, wurde der Zugang zur Grundsicherung vereinfacht. Wer zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2021 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes behalten. Bis zum 31. März 2021 werden folgende Leistungen schnell und unbürokratisch gewährt:

  • Die Vermögensprüfung wird wesentlich vereinfacht
  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe anerkannt (für den Zeitraum ab Antragsstellung). Damit ist der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert.
  • Die Selbständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden."

(Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/soloselbststaendige-freiberufler-kleine-unternehmen.html)

Folgender Fall ist mir bekannt: Solo-Selbstständiger (Einzelunternehmung) hat sein Gewerbe auf seine Wohnung angemeldet, da er nur einen PC braucht, um sein Geschäft zu betreiben. Miete: 400 Euro. Jobcenter zahlt nur die Hälfte der Miete (200 Euro) mit der Begründung, dass ja das Gewerbe auf die Wohnung angemeldet sei und somit zur Hälfte gewerblich genutzt würde. Aufgrund der aktuellen Situation kommt weder Umsatz noch Gewinn über das Gewerbe, vielmehr sind Kosten damit verbunden (Domain, Hosting, Steuerberater, etc.)

Ist es rechtens, dass so seitens des Leistungsträgers argumentiert und verfahren wird?

P.s.: Es geht mir hier weniger um Antworten wie: "Selber Schuld wenn man das Gewerbe nicht abmeldet, dann muss man halt schauen, wie man mit den Kosten umgeht." etc. sondern ich suche eine Antwort wie: "Es ist rechtens," bzw. "Es ist nicht rechtens," "dass mit dieser Begründung nur die Hälfte der Miete übernommen wird."

Mfg

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Also erstmal muss die Selbständigkeit auch ohne Corona nicht aufgegeben werden, um ALG II beziehen zu können. Erzielt ein Selbständiger zu wenig Gewinn, hat er jeder Zeit die Möglichkeit ALG II zu beantragen (außerhalb der Corona-Zeit wird jedoch sein Vermögen beachtet) und kann die selbständige Tätigkeit weiterhin ausüben.

Ich kenne Fälle, wo ein Teil der Miete nicht anerkannt wird, da die Wohnfläche zum Teil gewerblich genutzt wird z.B. als Laden.

Nur weil der PC, der für die Arbeit genutzt wird, in der Wohnung steht, sehe ich es nicht als gerechtfertigt, dass nur die 1/2 Miete anerkannt wird.

Die betroffene Person sollte am Besten beim Jobcenter anrufen und das nochmal mit denen besprechen.

Lebt er allein in der Wohnung?

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Hast du mal beim Jobcenter angerufen, um das mit denen zu klären?

Hast du vom Jobcenter denn schon einen Änderungsbescheid erhalten, dass laufend Kindergeld angerechnet wird? Und wenn ja, wann hast du den Bescheid erhalten?

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Wenn du was schriftliches von der Agentur hast, wo drin steht, dass noch kein BAB gezahlt wird, reiche das beim Jobcenter ein, dann sollte das Arbeitslosengeld II eigentlich in bisheriger Höhe gezahlt werden bis du tatsächlich BAB bekommst.

Das Jobcenter arbeitet nach dem Zuflussprinzip, d.h. Einkommen wird im Monat des Zuflusses berücksichtigt. Fließt kein Einkommen zu, kann auch kein Einkommen berücksichtigt werden.

Ruf morgen am Besten direkt mal beim Jobcenter an und erkläre denen die Situation, damit das Ganze möglichst schnell geklärt werden kann

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Wenn du über 25 Jahre alt bist, spielt das Konto deiner Mutter keine Rolle. Das Geld auf dem Konto gehört deiner Mutter und nicht dir. Also kein Problem.

Für Autos gilt ein Freibetrag in Höhe von 7.500€. Alles was darüber liegt, wird als Vermögen berücksichtigt. Dann gibt es jedoch noch einen Freibetrag, der von deinem Alter abhängig ist. Das Vermögen innerhalb des Freibetrages ist geschützt und wird somit nicht berücksichtigt. Übersteigst du den Freibetrag, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Aufgrund von Corona wird zur Zeit aber sowieso nur ganz grob Vermögen geprüft. Solange du kein Vermögen im Wert von über 60.000€ hast (erhebliches Vermögen), ist alles in Ordnung. Eine entsprechende Frage wirst du auch im Hauptantrag des Jobcenters finden.

Wenn deine Mutter das Auto gekauft hat und auch alles über ihren Namen läuft, zählt es sowieso nicht zu deinem Vermögen. Du benutzt lediglich das Auto deiner Mutter und kannst ja schlecht ihr Auto verkaufen, um von dem Geld zu leben.

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Die Agentur für Arbeit ist eine Art Versicherung. Wenn du eine Beschäftigung ausübst, zahlst du in die Arbeitslosenversicherung ein. Wirst du Arbeitslos, erhältst du Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit. Die Leistung wird aber nur gezahlt, wenn du arbeitslos bist bzw. keine Tätigkeit über 15 Stunden/Woche ausübst und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Die Leistung erhält nur die Person, die den Antrag stellt.

Das Jobcenter kümmert sich um Hilfebedürftige Personen, dabei ist egal ob sie arbeiten oder nicht. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, hilft das Jobcenter aus. Arbeitslosengeld II wird für die ganze Familie berechnet. Ein Unterschied zum Arbeitslosengeld ist zudem, dass Arbeitslosengeld II / Hartz 4 auch gezahlt werden kann, wenn Jemand dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht (z.B. weil Jemand schon Vollzeit arbeitet, die Kinderbetreuung nicht sichergestellt werden kann oder wegen Krankheit). Die Leistungen werden durch Steuergelder finanziert. Anders als bei der Agentur für Arbeit wird auch Vermögen berücksichtigt.

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In welchem Bereich möchtest du denn eine Ausbildung machen?

Also Richtung Büro oder lieber Richtung Bau oder etwas ganz anderes?

Lieber mehr oder lieber weniger Menschenkontakt?

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Es bedeutet, dass du mitwirkst (Termine wahrnehmen, Bewerbung schreiben, ggf. Teilnahme an Maßnahmen) und Veränderungen mitteilst. Du bist verpflichtet Ortsabwesenheiten rechtzeitig mitzuteilen. Solltest du krank werden, muss du die Arbeitsunfähigkeit direkt am ersten Tag mitteilen und spätestens am dritten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Monatlich schreibst du min. 8 Bewerbungen und legst entsprechende Nachweise am Monatsende (letzter Donnerstag im Monat) ohne Aufforderung beim Arbeitsvermittler vor.

Die Eingliederungsvereinbarung ist 6 Monate gültig, kann aber vorzeitig beendet werden, wenn die Vereinbarungen überhaupt nicht mehr passen.

Du und auch dein Arbeitsvermittler verpflichten sich, sich an die Vereinbarungen zu halten. Verstößt du gegen deine Pflichten und hast dafür keinen wichtigen Grund, kann eine Sanktion eintreten.

Als Ziel wurde "Arbeitsaufnahme" festgelegt.

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Wenn sich die Höhe deiner Leistungen verändert hat, müsstest du einen Änderungsbescheid bekommen haben. Im Änderungsbescheid müsste etwas unter der Tabelle auf der ersten Seite, die zeigt welche Leistungen wohin in welcher Höhe überwiesen wurden, eine Begründung stehen, warum sich Leistungen verändert haben.

Wenn die Leistungen durch den WBA gerade neu bewilligt wurden, hast du einen Bewilligungsbescheid mit Berechnungsbogen erhalten. Im Berechnungsbogen ist alles aufgelistet, was vom Jobcenter an Leistungen gewährt wird und welches Einkommen angerechnet wird.

Warum du jetzt weniger bekommst, kann ich dir nicht sagen ohne den Bescheid zu sehen.

Am Besten rufst du einfach mal beim Jobcenter an und lässt dir von denen erklären, was los ist.

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Fachangestellter für AMD ist die Berufsbezeichnung, sagt aber nicht unbedingt etwas über die Tätigkeitsebene aus. Die Tätigkeitsebene ist vom Bereich, in dem man eingesetzt ist, abhängig, also z.B. Leistungsabteilung (als Fachassistent oder Sachbearbeiter), Arbeitsvermittlung etc.

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Ratsuchend wird häufig vor dem ersten Termin beim Arbeitsvermittler erfasst, da beim Termin dann geklärt wird, wie es weitergeht.

Mit dem Status ratsuchend besteht aber noch kein Anspruch auf Kindergeld.

Bis er 21 ist würde es reichen, wenn er arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist. Der Status ausbildungssuchend wäre aber auch in Ordnung.

Sobald er über 21 ist, müsste er ausbildungssuchend gemeldet sein, um bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld zu erhalten (arbeitssuchend reicht dann nicht mehr aus).

Was macht dein Sohn denn aktuell? Besucht er irgendeine Schule?

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