Nehm am Besten von dir aus Kontakt zum Jobcenter auf und erkläre denen, dass du dir Geld leihen konntest, um einige Sachen anzuschaffen, weil sie zum Leben notwendig sind. Erklär denen dabei auch, dass du dir das Geld für die Anschaffungen lediglich geliehen hast und es zurückzahlen wirst, sobald du die Leistungen vom Jobcenter erhalten hast.
Ich weiß, dass unser Jobcenter solche Situationen schon häufiger akzeptiert hat und die Erstausstattung trotzdem gezahlt hat. Könnte aber vom Bearbeiter abhängig sein.
Zur aktuellen Zeit (Corona) wundert es mich aber ehrlich gesagt, dass sie ihren Außendienstmitarbeiter losschicken, um eine Erstausstattung zu prüfen.
Irgendwo in den Kommentaren habe ich gelesen, dass du den Außendienstmitarbeiter nicht ran lassen muss. Das stimmt grundsätzlich auch, aber könnte es je nach Bearbeiter auch nach hinten los gehen. Am Ende heißt es, dass der Bedarf nicht festgestellt werden konnte und daher keine Leistungen gewährt werden.
Es ist dein Recht, dem Außendienstmitarbeiter den Zutritt zu deiner Wohnung zu verwehren, aber es kann dadurch ganz schnell passieren, dass das Jobcenter vermutet, dass du etwas verheimlichst, warum solltest du ihn sonst nicht reinlassen? (diese Erfahrung machen die Mitarbeiter beim Jobcenter vermutlich oft genug)