Hartz 4 Alg 2 bekommen wenn man verheiratet ist?

5 Antworten

Mann hat dann kein Anspruch aif Alg2. Ihr könntet vllt noch Wohngeld beantragen. Da kiregt man unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung, aber auch nur eine kleine Summe. Und wenn ihr Kinder habt könnt ihr auch Kinderzuschlag beantragen.

Wenn Ihr nicht alleine wohnt, also angenommen noch 2 Kinder habt, dann könnte unter Umständen noch ein Anspruch bestehen, entweder vorrangig auf Wohngeld und Kinderzuschlag, oder dann nachrangig eine ALG - 2 ( Hartz - lV ) Aufstockung vom Jobcenter.

Im Internet findest Du jeweils kostenlose Rechner für Wohngeld, Kinderzuschlag und auch ALG - 2.

Nur einmal ein Beispiel für eine ALG - 2 Aufstockung !

Angenommen Ihr habt 2 minderjährige Kinder im Alter zwischen 6 - 13 Jahren, dann stünde jedem min. erst einmal ein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 309 € zu.

Euch beiden Erwachsenen derzeit dann min. jeweils 401 € Regelbedarf, würde also alleine für Euch schon 802 € ergeben + die 2 x 309 € = gesamt min. 1420 € nur für die Regelbedarfe, erst einmal ohne Berücksichtigung von eigenem anrechenbarem Einkommen.

Dazu käme dann min. noch der jeweilige KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne dem Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf bzw. eigenem anrechenbarem Einkommen gezahlt werden.

Mal angenommen Ihr müsstet 800 € für die KDU - zahlen, dann käme jeweils zum Regelbedarf min. noch 200 € KDU - Kopfanteil dazu, bei den Kindern würde dann der Bedarf angenommen bei monatlich min. 509 € liegen.

Bei Euch Erwachsenen wären es dann jeweils min. angenommen 601 € pro Monat.

Der Gesamtbedarf der Familie läge also angenommen bei min. 2 x 601 € = 1202 € + 2 x 509 € = 1018 € = gesamt bei min. 2220 € pro Monat, ohne das anrechenbares Einkommen berücksichtigt wurde.

Wenn der Mann also 2100 € Netto hat, dann kann Er nach § 11 b SGB - ll auf sein Bruttoeinkommen und wegen der minderjährigen Kinder min. erst einmal einen Freibetrag von derzeit max. 330 € vom Nettoeinkommen in Abzug bringen.

Die ersten 100 € vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1500 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu, ohne Kinder bzw. mit volljährigen Kindern ab 18 und unter 25 wären es nur 10 % Freibetrag von 1000 € - 1200 € Brutto.

Der Mann hätte also angenommen derzeit von 2100 € Netto max. 1770 € anrechenbares Nettoeinkommen.

Für die Kinder bekommt Ihr derzeit ja dann angenommen min. jeweils 219 € Kindergeld, dies zählt bei minderjährigen Kindern im Regelfall als 100 % anrechenbares Einkommen, diese 2 x 219 € = 438 € könnte man dann auch auf die angenommenen max. 1770 € anrechenbares Nettoeinkommen addieren, auch wenn die Berechnung auf den Bedarf des jeweiligen Kindes erfolgen würde.

Dann käme man also angenommen auf anrechenbare 2208 € und der Gesamtbedarf würde angenommen bei diesen min.2220 € liegen, dann wäre der Gesamtbedarf angenommen um min. 12 € pro Monat nicht gedeckt.

Nun müsste man erst einmal einen evtl. Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag prüfen, beim Kinderzuschlag könnte es dann derzeit theoretisch pro Kind max. 205 € geben.

Die Voraussetzungen in Bezug auf das benötigte Mindesteinkommen für Wohngeld und Kinderzuschlag erfüllt Ihr auf jeden Fall, also einfach einmal die Rechner nutzen und sehen was diese sagen.

2.100 € netto sind schon durchaus ordentlich. Allerdings kommt es auch darauf an, wieviele Mäuler davon zu stopfen sind und wie hoch die Wohnkosten sind.

Es gibt online diverse ALG 2 - Einkommensrechner. Diese einfach mal mit Zahlen füttern und dann sehen, was dabei herauskommt.

Wie kann man es geltend machen

Durch einen entsprechenden papierschriftlichen Antrag beim zuständigen Jobcenter.

den Zuspruch für alg 2 bekommen ?

Den "Zuspruch" solltet Ihr bekommen, wenn Ihr Anspruch habt.

Das wird dann angerechnet, und als Frau bekommst Du dann gar nichts mehr!

NUR € 2.100,- NETTO? Ich verstehe das "NUR" nicht!

Ich verstehe ferner auch nicht, dass Dir das Einkommen offensichtlicxh wichtiger ist als Deinen "Traummann" zu heiraten!

Aber vielleicht kannst Du das ja noch aufklären?

MfG

wenn der Mann nur 2100 netto verdient

"nur" xD

Wenn das für dich ein nur ist, dann bist du auch nicht bedürftig.

Wenn ihr so teuer lebt, dann stell einen Antrag und warte ab was passiert. Meine Mutter hat nichts bekommen weil ihr Mann auch 2100 Netto verdient (und sie hat durch die Coronamaßnahmen kein Einkommen mehr).