Muss ich die Wohnung streichen, wenn ich durch Eigenbedarf gekündigt wurde?
Hallo, meine Wohnung wurde mir wegen Eigenbedarfs Ende Oktober gekündigt. Ich habe mich gefragt, ob ich die Wohnung nun streichen muss, obwohl die Wände weiss sind, also genau so wie ich sie übernommen habe. Ich habe gehört, dass starre Formulierungen wie "in vertragsgemäßem Zustand" evtl. das ganze nichtig machen können, sicher bin ich mir aber nicht, da unter einem zusatzpunkt "Die Parteien treffen folgende weiter Vereinbarungen: "Die Mieter verpflichten sich, bei Aufgabe der Wohnung, die Wände wieder weiß zu streichen und die Fußböden und Türen in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen." folgende Formulierung händisch ergänzt wurde.
Kann mir jemand helfen ?
3 Antworten
Nein, die Formulierung ist hinfällig, damit musst du gar nicht streichen.
Alleine schon die Tatsache, dass festgelegt ist, dass du streichen musst, erleichtert dich um diese Aufgabe.
Denn das hieße ja, dass du auch streichen müsstest, obwohl die Wände womöglich in neuwertigem Zustand sind. Und das benachteiligt dich unangemessen, damit bist du raus aus der Klausel. Du musst nicht streichen.
Eigentlich müsste das in deinem Mietvertrag stehen, wie die Wohnung zu übergeben ist.Bei mir steht das jedenfalls drin.
"Die Mieter verpflichten sich, bei Aufgabe der Wohnung, die Wände wieder weiß zu streichen
und diese Forderung, dass der Mieter die Wohnung vor Rückgabe weiß zu streichen hat ist so nicht zulässig.
2. Farbklausel: Der Vermieter darf lediglich einen Anstrich in neutralen und hellen Farben verlangen. Eine Vorschrift die „weiß“ als Farbe festlegt, ist nicht gestattet.
Hallo wilees, Danke für deine Antwort. Aber heißt das nun, dass ich nicht streichen muss oder was kann ich nun tun ? Ich bin auf den Vermieter nicht gut zu sprechen. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich auch nicht. Reicht es, wenn ich dem Vermieter einen Brief schreibe, dass das nicht zulässig ist und somit die Wohnung nicht neu gestrichen wird ?