Wohnung streichen wenn nicht im Mietvertrag erwähnt?
Hallo liebe Community,
Muss man eine Wohnung bei Auszug streichen, wenn dies nicht extra im Mietvertrag steht?
Wenn es erwähnt ist, ist es ja klar. Aber wenn man die Wände nicht farbig hatte, muss man sie dann trotzdem streichen?
Danke und liebe Grüße
Merida
6 Antworten
Die Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung obliegen dem Vermieter, wenn er sie nicht wirksam auf den Mieter übertragen hat.
Wurde die Wohnung renoviert mit Mietbeginn übernommen, ist sie renoviert an den Vermieter nach Mietende vom Mieter heraus zu geben. Du stehst in der Beweispflicht als Mieter, dass das so ist. Stichwort besenreine Übergabe >> die Wohnung wurde bei Mietbeginn nicht renoviert übernommen.
im Normalfall übergibt man die Wohnung so, wie man sie übernommen hat..
Wenn bei Einzug alles frisch gestrichen war, dann streichst du auch beim Auszug
um Missverständnisse gar nicht erst entstehen zu lassen, klärt man das mit dem Vermieter ab
Wenn es nicht im Mietvertrag verankert ist,dann brauchst du sie nicht streichen.
Alles Gute
Guten Morgen Merida, wenn es im Mietvertrag nicht enthalten ist, brauchst du meines Wissens auch nicht zu streichen. Natürlich kommt es auch darauf an,wie" nötig" es ist,aber es wäre deine eigene Entscheidung.Solltest du es selbst nicht mehr sehen könntest, wäre vielleicht ein " Pinselstrich" nicht verkehrt, natürlich nur, wenn du Lust und Laune hast. Mit "malerischen" Grüßen, Renate
Ist vertraglich nichts zu Schönheitsreparaturen vereinbart ist das allein Sache des Vermieters.
Hi Atlantica,die Antwort finde ich gut,liebe Grüße Renate