Kündigung wegen Eigenbedarf?

3 Antworten

Lass mal den Eigenbedarf beseite. Einliegerwohnung impliziert Zweifamilienhaus. Die Kündigung ist wirksam durch Umwidmung mit einem Zuschlag von 3 Monaten nach § 573 a BGB, auch wenn nicht direkt darauf Bezug genommen wird. Die Nichte der Lebensgefährtin des Vermieters wird wohl warten müssen.


Badner2212 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 16:14

Warum bei Seite ???

Er Kündigt mir doch wegen diesem Grund. Wenn dies gelogen wäre ( vorgeschoben um mich raus zu haben ) ist es Strafbar was er macht .

Dann hätte er gleich so kündigen müssen wie du es schreibst.

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Gerhart  14.06.2024, 17:42
@Badner2212

Eine Kündigung, egal wie, ist niemals strafbar, sie fiele in das Zivilrecht.

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Meiner Rechtsauffassung nach, ist der genannte Kündigungsgrund kein Eigenbedarf. Somit ist die Kündigung unwirksam. Trotzdem solltest du dich an den Mieternund wenden.