haftpflicht bei Pferd?
Hallo, gestern hat eine junge Frau mein Pferd zur Koppel geführt (mit Absprache des stallbesitzers, während ich nicht da war) und mein Pferd hat sich in dem Metall Zaun verfangen und ist nun schwer verletzt. Das Tor ist nicht ganz einfach zum schließen, da es wieder zurück schwingt. Wie sieht es da mit der Haftpflicht für Tierarzt kosten aus? Die Frau hat sich nicht weiter darum gekümmert wie es meinem Pferd geht und die Stallbesitzerin hat anscheinend nicht erklärt, dass man bei dem Tor vorsichtig sein muss. Kann man da irgendwas machen?
Danke für eure Antworten
7 Antworten
Zunächst einmal hat keine fremde Person etwas an deinem Pferd zu suchen - ohne deine ausdrückliche Zustimmung !!!
Dieser "Stallbesitzer" wäre fortan für mich nicht mehr akzeptabel - ich würde den Stall wechseln...
Ich würde ebenfalls diese Frau aufsuchen - um in Ruhe mit ihr zu sprechen...
Inwieweit beide regresspflichtig sein werden, vermag ich nicht zu beurteilen:
Notfalls lass` dich beraten bei einem Fachanwalt...
Viel Erfolg - und alles Gute für dein Pferd !
Du könntest allenfalls den Stallbesitzer, als deren Erfüllungsgehilfe die "junge Frau" tätig war in Regress nehmen.
Das ist die Verantwortung des Stallbesitzers und der ist auch Regresspflichtig.
die stallbesitzerin haftet.
jemanden zu beauftragen und nicht zu beaufsichtigen war grob fahrlässig.
die dame, die das pferd rausgebracht hat, hat auf anweisung gehandelt. damit ist sie aus der geschichte raus.
dass man ein verletztes tier selbstverständlich wieder mitbringt, sollte der dame aber ihr gesunder menschenverstand gesagt haben. sie haftet also für den schaden, der zusätzlich entstanden ist, weil die behandlung des pferdes verzögert wurde.
Natürlich kann man was machen. Der Stallbetreiber hat eine sog. Sorgfaltspflicht, die ist ist nicht erfüllt, wenn sich das so zugetragen hat, wie von dir geschildert. A) nicht ausreichend unterwiesene Person am Pferd und B), ob das Tor unter "pferdetaugliche Umzäunung" fällt, ist auch ein zu klärender Punkt.
Ein Gericht nimmt in solchen Fällen immer erstmal eine Pflichtverletzung des Stallbetreibers an. Es ist an ihm zu beweisen, dass er nichts falsch gemacht hat.
Google mal unter zB www.zentaurin.de/sites/Ihr_gutes_Recht.html kurz, knapp, zusammen gefasst
😁 hatte zu tun mit gewissen sportlichen Ereignissen - und geht mir grad echt gut. Kann viel machen.
So schön, hier wieder von dir zu lesen - gut, dass du da bist ! ;)