Haften Waffenbesitzer für ihre Waffe?

5 Antworten

Von Experte basiswissen bestätigt
Wenn ein Waffenbesitzer seine geladene Waffe nicht in einem Waffenschrank lagert sondern einfach in der Schublade

Waffenbesitzer lagern ihre Waffe ungeladen.

Sie gehört ungeladen in den Waffentresor.

  

und dann bei ihm eingebrochen wird und die Waffe geklaut wird und damit ein Mord begangen wird haftet dann der Waffenbesitzer für den Mord

Nein. Der Waffenbesitzer haftet für sein Fehlverhalten (Waffe nicht ordnungsgemäß gelagert).

Und der Mörder haftet für seine Tat.

  

oder bekommt er dann einfach eine kleine Geldstrafe weil er sie nicht sachgemäß gelagert hat

Mit einer "kleinen Geldstrafe" ist es dann in der Regel nicht getan.

Außerdem wird seine Zuverlässigkeit in Zweifel gezogen und er verliert das Recht die Waffen haben zu dürfen. Also muss er alle Waffen legal weiterverkaufen oder nach einer Frist alle bis dahin noch nicht verkauften Waffen beim Staat abgeben zur Vernichtung (ohne Entschädigung, natürlich).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.

Waterfight 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 08:54

Am 1. Februar 2013 verurteilte das Landgericht Stuttgart den Vater des Täters wegen fahrlässiger Tötung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, da der Angeklagte die Tat hätte verhindern können, wenn er Waffen und Munition ordnungsgemäß verwahrt hätte.

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Waldmensch70  19.08.2024, 08:58
@Waterfight

Ja. Aber ist das auch die Regel oder aufgrund der speziellen Situation in diesem einen Fall geschuldet?

Hier in der Frage ist die Rede von einem Einbrecher, der dafür extra eingebrochen ist.

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SevSnape  19.08.2024, 09:58
@Waterfight

Ich denke, das bezieht sich auf die Tatsache, dass der Sohn der Mörder war. Wenn Eine andere Person extra eingebrochen wäre, wäre die Situation vielleicht anders.

Generell ist dies ein Grenzfall. Für die Fahrlässigkeit müssen die 4 Säulen vorliegen:

  • Sorgfaltspflichtverletzung: hat der Vater hier begangen, da er die Waffe nicht sachgemäß versperrt hat.
  • Vorhersehbarkeit: hier wird es vermutlich regelmäßig scheitern, da man zwar vorhersehen hätte können, das ein Einbrecher die Waffe stiehlt, aber nicht, dass damit ein Mord begangen wird. Das war wahrscheinlich in dieser besonderen Konstellation der Fall. Vielleicht war der Sohn bereits psychisch auffällig etc.
  • Vermeidbarkeit: Die Tat wäre vermeidbar gewesen, wenn der Vater die Waffe sachgemäß verschlossen hätte.
  • Kausalität: Alle o.g. 3 Säulen stehen miteinander und mit der Tat in Verhältnis. (zumindest in diesem Fall, ansonsten würde man eben bei der Vorhersehbrkeit rausfliegen)

Und somit kann die fahrlässige Tötung normalerweise nicht erfüllt sein. Nur eben in diesem besonderen Fall.

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Unter besonderen Bedingen kann ein Waffenbesitzer tatsächlich für eine mit der Waffe begangen Straftat im Rahmen der Fahrlässigkeit haften, weil er ursächlich dafür geworden ist.

Das ist aber nur dann der Fall, wenn etwa eine Waffe auf dem Küchentisch liegen gelassen wird und ein Kind sich die nimmt. Mit einem Einbruch muss niemand rechnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester

Nein, die Falschlagerung ist aber unter Strafe gestellt.

Für die Folgen ist er nicht haftbar


Waterfight 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 08:42

Am 1. Februar 2013 verurteilte das Landgericht Stuttgart den Vater des Täters wegen fahrlässiger Tötung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, da der Angeklagte die Tat hätte verhindern können, wenn er Waffen und Munition ordnungsgemäß verwahrt hätte.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_von_Winnenden_und_Wendlingen

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Waterfight 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 08:53
@wiki01

Weil ich von dem Amoklauf in Winnenden nur durch diese Frage erfahren habe weil es jemand geantwortet hat und ich dann das gegoogelt habe und es gelesen habe

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Wiesel  19.08.2024, 09:00
@Waterfight

Das begründet Dein Wissen. Nicht aber den Grund der Frage.

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Der Waffenbesitzer verliert höchstwahrscheinlich seine Zuverlässigkeit und bekommt eine Strafe für die falsche Aufbewahrung

Der Mord ist nicht seine Schuld

⁹⁹

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – WSK, WBK und Berufswaffenträger

dann droht ihm soger Gefängnis wenn es blöd läuft meines Wissens- aber sonst Geldstrafe siehe Amoklauf Winnenden