Haben Minderjährige und Kinder bei uns in Deutschland kein Recht auf freie Rede im Netz wenn es um die eigene Sexualität geht?
Es geht um folgendes. Es gab bis vor ein paar Jahren im Netz eine Webseite mit dem Namen Solotouch.com. Auf dieser Webseite konnten sich Menschen aller Altersklassen, auch Kinder unter 14 Jahren, über die eigenen sexuellen Erfahrungen bzw. Erfahrungen mit Selbstbefriedigung austauschen. Dies geschah ausschließlich in Textform, also keine Bilder oder Videos.
Man konnte dort quasi wie in einem Forum seine Masturbationserfahrungen in Form von kleinen Storys Posten und mit anderen Usern teilen. Wie gesagt unabhängig des Alters, also auch Minderjährige.
Nun ist diese Webseite jedoch vor über einem Jahr für User aus Deutschland nicht mehr erreichbar und mit einer Geosperre versehen. Auf der Sperrseite sind auch, allerdings in englischer Sprache die Gründe dafür benannt. Um es mal kurz zusammen zu fassen gibt es in den USA, wo diese Seite betrieben wird das so genannte free Speech Recht, sprich das Recht auf die freie Rede. Und dadurch dürfen zumindest dort sich eben auch Kinder im Netz aus freien Stücken in Wort und Schrift über ihre Sexualität äußern. Wenn ich das richtig gelesen habe, gilt dies wohl aber so ganz aich bei uns Deutschland.
Deshalb die Frage, dürfen sich Kinder bei uns tatsächlich in Schrift oder Textform nicht öffentlich über solche Themen äußern? Ist das bei uns so hart geregelt?
Was ist eure Meinung dazu?
7 Antworten
Kinderschutzgesetz (KKG) § 1:
(3) Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft ist es...
1...
2. im Einzelfall Risiken für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen frühzeitig erkannt werden und
3. im Einzelfall eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen vermieden oder, falls dies im Einzelfall nicht mehr möglich ist, eine weitere Gefährdung oder Schädigung abgewendet werden kann.
Stichwort: Prävention! Im Internet, vor allem auf solchen Seiten, sind nicht nur Kinder unterwegs, sondern auch Kriminelle, die sich dort als Kind ausgeben und so Kontakte (für spätere Straftaten) knüpfen.
Und wenn es dort um erotische Geschichten geht, dann ist diese Seite nicht für unter 18jährige geeignet. Denn die schreiben dort nicht nur, sondern lesen auch. Und die zur Verfügungstellung pornografischer Schriften gegenüber Minderjährigen ist eine Straftat. Den § 184b des StGB hat schon jemand hier angeführt. Und bei Kinderpornografie reden wir seit der Gesetzesreform neulich IMMER von Gefängnisstrafe!
Zudem wird die Seite von einem privaten Betreiber geführt. Prinzipiell besteht zwar Meinungsfreiheit, aber jeder Privatbetreiber kann Regeln für seinen Bereich festlegen an die Du Dich zu halten hast. Das nennt man z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder "Terms of use". Wenn es Dir nicht passt, was dort steht oder was dort eingeschränkt wird, dann mach dort nicht mit!
Hallo
Bestimmt darf man sich darüber äussern
Vermutlich aber treiben sich eben auch andere Gestalten da rum, als minderjährige Kinder
Sollte nicht im Internet geschehen, und wenn, dann sollte die Anonymität zu 100% bewahrt werden
Das ist meine Meinung hierzu
LG
Artikel 5 Abs. 2 Grundgesetz schränkt die Meinungsfreiheit in bestimmten Punkten ein:
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Nicht alles, was möglich ist, ist auch sinnvoll. Zu Medienkompetenz gehört das jedenfalls nicht. Früher hat man das ganz ohne Internet geschafft, sich über prekäre Themen zu unterhalten. Das wäre doch mal was!
Das Problem ist, dass auch Texte unter (Kinder)Pornographie fallen können und es somit für den Betreiber der Website schwierig ist, sich da rechtlich abzusichern.