Ab wann schimmelt es in einer Wohnung?

5 Antworten

Deine Beschreibung ist leider nicht nachvollziehbar

Du schreibst:

Ich habe bei meiner Heizfirma per Mail angefragt, ob eine kurzfristige Kündigung grundsätzlich möglich wäre, da im Raum stand, dass mein Nachmieter einen Monat früher einzieht als gedacht, und die haben das anscheinend falsch verstanden und haben meinen Vertrag gekündigt. Die meinten auch, das lässt sich jetzt nicht mehr rückgängig machen, als ich nachgefragt habe.

In der Regel werden die Heizkosten über die Nebenkostenvorauszahlung und die Jahresabrechnung abgerechnet.

Mieter können zwar unterschiedliche Stromanbieter haben, aber nur einen Energieversorger für's Heizen.

Und der Unterschied zwischen einer Kundenanfrage und einer Vertragskündigung ist eigentlich auch bekannt.

Die meinten auch, das lässt sich jetzt nicht mehr rückgängig machen, als ich nachgefragt habe.

Du bringst hier glaube ich ein paar Dinge ganz schön durcheinander.

Es muss doch überhaupt nichts rückgängig gemacht werden. Du hast nicht nicht gekündigt und deine Heiz-Firma kann die Kündigung nicht begründen.

Meine persönliche Meinung ist:

Ich weiß nicht, woher du deine Informationen beziehst. Allerdings halte ich deine Quellen nicht für besonders seriös.

Was du da gelesen hast ist nicht nur völlig falsch, sondern kann dir auch eine Menge Ärger einbringen. Zum Beispiel, wenn du plötzlich die Miete nicht mehr zahlst.

Richtig ist:

Du hast einen Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren.

Solche Verträge könnte man sich sparen, wenn sie nicht erfüllt werden müssten.

Das du dir das Geld für die Miete lieber sparen und für ein Auto ausgeben willst, ist durchaus verständlich - aber nicht relevant.

Wenn dein Vermieter einen Nachmieter akzeptiert und du früher aus dem Vertrag kommst, gut. Wen der Vermieter jedoch als Nachmieter akzeptiert, muss er sich nicht vorschreiben lassen.

Du hast geschrieben:

Da ich aus der Wohnung ausziehen will, um Geld zu sparen, da ich bis nächstes Jahr ein neues Auto kaufen muss, ist mir das Thema also sehr wichtig und ich bin bereit dazu, auch Ärger zu machen.

Du bist überhaupt nicht in der Position irgendwelchen Ärger zu machen.

Du hast die Möglichkeit, deine Wohnung unterzuvermieten. Aber das ist eine ganz andere Nummer.

Ein triftiger Grund wäre zum Beispiel ein Arbeitsplatzwechsel in eine andere Stadt. Müsstest du allerdings auch nachweisen können.

Und nein. Schimmel wird es inzwischen auch keinen geben.

Diese Beratungsseiten solltest du dir aber besser sparen.

Auf diversen Beratungswebsiten habe ich gelesen, dass mein Vermieter die Nachmieter nur aus triftigen Gründen ablehnen darf und ich das Recht habe zB die Miete nicht mehr zu zahlen ab dem Datum, an dem der Nachmieter eingezogen wäre oder ich die Wohnung selbst untervermieten darf. Bevor ich aber zu einem Anwalt gehe o.ä., würde ich lieber erstmal wissen, was diese "triftigen Gründe" wirklich sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass seine Gründe wie "ich will keine jungen Leute in der Wohnung" dazuzählen, solange das nötige Einkommen vorhanden ist.
Da ich aus der Wohnung ausziehen will, um Geld zu sparen, da ich bis nächstes Jahr ein neues Auto kaufen muss, ist mir das Thema also sehr wichtig und ich bin bereit dazu, auch Ärger zu mache

Leider kommt das immer auf die Wohnung an. Eine 100%ige Antwort ist deshalb nicht möglich. Wahrscheinlich ist es aber kein Problem, da der Zeitaum überschaubar ist und die Außentemperaturen im Oktober meist noch relativ hoch sind.

Grundsätzlich wäre erstmal die Frage wo die Wohnung im Haus ist. Ist es eine Wohnung in einem größeren Gebäude, wo die Wohnungen darüber, darunter und vielleicht auch noch nebenan beheizt werden, wird es kein Problem sein. Meist wird empfohlen, dass die Temperatur in der Wohnung nicht unter 16°C fallen soll. Wenn sie frisch saniert ist, reichen vielleicht auch 14°C-15°C.

Falls die Wohnung keine Lüftung hat, sollte sie auch regelmäßig gelüftet werden, damit die Luftfeuchtigkeit nicht zu sehr steigt. Werte über 60% wären nicht gut. Da die Nutzung der Wohnung (Atmen, Schwitzen, Kochen, Duschen) die größte Quelle für Feuchtigkeit ist, kann es gut sein, dass dieser Wert nicht erreicht wird. Im Urlaub kann man ja auch nicht zu Hause lüften und es ist normalerweise kein Problem.

Schimmel bildet sich gerne an stellen mit wenig Luftzirkulation. Wenn die Wohnung nicht genutzt wird, könnte man Möbel etwas von der Wand entfernen, damit die Luft besser zirkulieren kann, aber bei dem kurzen Zeitraum ist es vermutlich übertrieben. Insbesondere, wenn die oben genannten Werte eingehalten werden können. Das sollte im Oktober in den meisten Regionen Deutschlands auch mit vergleichsweise wenig Energieaufwand möglich sein, da es ja erst am Anfang der Heizsaison liegt. Durch das Schließen der Rolläden kann der Wärmeverlust reduziert werden, beim Lüften müssen sie natürlich kurzzeitig wieder hoch.


holgerholg  20.09.2024, 14:18

Ein Nachtrag noch: Meinst du mit Heizfirma den Gasanbieter? Der Anschluss wird da nicht gesperrt. Wenn man kündigt fällt man normalerweise einfach in die (meist etwas, aber nicht übermäßig teurere) Grundversorgung zurück.

Es schimmelt dann wenn es irgendwo feucht ist aufgrund dessen dass an der Stelle der Taupunkt unterschritten wird

So lange du da nur Möbel drin hast, dann wird sich da auch ungeheizt kein Schimmel bilden. Der entsteht dort, wo warme Luft (die enthält immer Feuchtigkeit) relativ schnell abgekühlt wird - dann fällt die Feuchtigkeit als Kondenswasser aus.

Bedeutet: wenn die Wohnung einfach kühl ist, dann gibt es keinen so großen Unterschied - also fällt die Feuchte nicht aus - kein Schimmel.

...da Du die Wohnung nicht mehr nutzen möchtest, trägst du auch kaum Feuchtigkeit ein...durch Atmen, Duschen, Schwitzen usw. Und da es noch rcht warm ist, ist heizen meist ohnehin noch nicht unbedingt notwendig. Also, nein....da wird es nicht wild drauflos schimmeln.