Gewerbe verkauft geklaute Ware, bekomme ich mein Geld zurück?
Guten Tag,
es stellte sich heraus, dass eine von mir bei einem bekannten Uhrenladen erworbene Uhr, geklaut gewesen war.
Ich bekam von der Polizei einen Anruf.
Eine Quittung vom Kauf besitze ich.
Wie gehe ich am Besten vor und wie stehen meine Chancen mein Geld zurück zu bekommen?
Danke im Voraus.
Tom
2 Antworten
Ich bekam von der Polizei einen Anruf.
Wie kamen die denn auf Dich? Und: Sicher, dass das die Polizei war?
Gestohlene Ware kann man nicht verkaufen. Also nicht legal. Das heißt, der Handel mit gestohlener Ware kann rechtmäßig gar nicht stattfinden. Der Verkäufer hat also seinen Teil des Kaufvertrages nicht erfüllt und muss dem Käufer, soweit er keinen (legalen) Ersatz beschaffen kann, das Geld zurück geben.
Wie gehe ich am Besten vor
Du hast die Quittung. Du wirst einen Beleg von der Polizei / Staatsanwaltschaft bekommen, dass sie die Uhr eingezogen haben. Damit gehst Du zum Uhrenladen und machst ein wenig Rabatz. Quittung nicht aus der Hand geben, so lange Du das Geld nicht hast.
und wie stehen meine Chancen mein Geld zurück zu bekommen?
Sehr gut. Zur Not musst Du zwar klagen, aber das kann ich mir nicht vorstellen. Die wissen selbst, dass sie Sch*** gebaut haben.
Ok. Abwarten und dann genau schauen, was da drin steht. Und dann beim Uhrenladen reinschauen. Vorher würde ich einen Termin machen mit der Geschäftsleitung, nicht mit einem Verkäufer sprechen.
Bei Falschgeld erhält man definitiv keinen Ersatz. Ob das auch auf Ware zutrifft, weiß ich leider nicht. Hier ist allerdings der Inhaber des Uhrenladens "mitschuldig".
Bekomme laut Polizeibeamter alles zugeschickt. Vielen Dank für Deine Antwort!