Gehweg + Radfahrer frei Schild Bedeutung?
Innerorts ist es klar. Als Radfahrer muss man Schrittgeschwindigkeit fahren.
Aber wie sieht es außerorts aus? Bei uns gibt es einen Abschnitt mit genau dieser Gehweg + Radfahrer frei Konstellation. Müsste man theoretisch hier auch Schrittgeschwindigkeit fahren?
4 Antworten
Nein, nichts ist klar. Als Radfahrer muss man den Gehweg verlassen. Da gibt es keine Schrittgeschwindigkeitsregelung. Wenn man trotzdem auf dem Gehweg fährt, sollte man das sehr rücksichtsvoll tun (und damit rechnen, dass man angemeckert wird).
Ja, bei und gibt es auch sehr viele kombinierte Rad- und Fußwege, innerhalb und außerhalb der Stadt. Dort kannst du fahren, wie du willst, allerdings musst du darauf achten, dass du niemanden behinderst oder gefährdest. Kommen dir z. B. Hundeleute entgegen, kann es sein, dass du komplett anhalten solltest. Welpen, junge Hunde, blicken überhaupt nicht durch.
Er hat zwei Fälle beschrieben, oder? Gehweg, in der Stadt anscheinend, und Gehweg kombiniert mit Radweg außerhalb. Sonst würde seine Frage keinen Sinn ergeben. Es gibt für solche kombinierten Wege kein Schrittgeschwindigkeitsgebot, weder innerhalb noch außerhalb der Stadt. Es gibt überhaupt kein Schrittgeschwindigkeitsgebot. Es gibt nur die Empfehlung dazu, wenn man schon verbotenerweise auf einem Gehweg unterwegs ist mit dem Rad.
Nö, er meint dieselbe Schilderkombination, nämlich das blaue Fußgänger-Schild mit dem weißen Zusatzschild "Radfahrer frei". Seine Frage ist, ob die Regeln auf solchen Wegen außerorts andere sind als innerorts.
Es gibt für solche kombinierten Wege kein Schrittgeschwindigkeitsgebot, weder innerhalb noch außerhalb der Stadt. Es gibt überhaupt kein Schrittgeschwindigkeitsgebot.
Doch. Und zwar in der Anlage 2 zur StVO, welche die Verkehrszeichen definiert. Darin wirst du bei Punkt 18 das Gehweg-Schild sehen und dazu die folgende Ordnung:
2) Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
'er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren' bezieht sich auf 'muss der Fahrverkehr warten'. Der Fahrverkehr wartet, indem er nur mit Schrittgeschwindigkeit fährt, wenn er auf Fußgänger trifft (die das erfordern). Danach darf er wieder schneller fahren. 'Wenn nötig' steht da ausdrücklich.
Nein, warten im StVO-sprech ist anhalten. Man muss, wenn nötig um eine Gefährdung/Behinderung von Fußgängern zu vermeiden, als Radfahrer auf solchen Wegen anhalten.
Der Teil mit der Schrittgeschwindigkeit ist weder grammatikalisch, noch logisch mit der Notwendigkeit des Wartens verbunden. Und gilt dementsprechend immer.
Der Fahrverkehr wartet, indem er nur mit Schrittgeschwindigkeit fährt,
Interessante Auslegung dieses Textes. Entspricht aber nicht dem, was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat.
Der denkt: Für dich als Radfahrer immer und überall, in jeder Situation Schrittgeschwindigkeit.
(Okay, eventuell nicht bei rechtfertigen Notständen. Aber viel Spaß so 'nen Notfall mal zu finden. Wenn überhaupt.)
Nein, wirklich nicht. Das ist ein Wischiwaschi-Paragraf. Ich soll auf diesen kombinierten Wegen mit Sicherheit nicht die ganze Zeit Schrittgeschwindigkeit fahren, sondern nur wenn es die Situation erfordert. Sonst könnte ich das Rad ja auch zuhause lassen und gleich zu Fuß gehen. Ich bin verpflichtet, selbst einzuschätzen, wann ich so langsam zu sein oder gar anzuhalten habe ganz nach der Hauptdirektive niemanden zu behindern oder zu gefährden. Das ist nun etwas ganz anderes als ein Schrittgeschwindigkeitsgebot.
Das ist ein Wischiwaschi-Paragraf
Genau genommen ist es kein Paragraph, sondern eine Anlage.
Ich soll auf diesen kombinierten Wegen
Es geht hier immer noch nicht um kombinierte Geh- und Radwege, sondern um (pure) Fußwege, auf denen das Radfahren lediglich unter Bedingungen erlaubt ist.
Ich bin verpflichtet, selbst einzuschätzen, wann
Nein, bist du nicht.
Auf Fußwegen ist das Fahren mit dem Rad ab 10 (oder so) verboten, es sei denn man hat kleine Kinder dabei auf ihren eigenen kleinen Rädern. Nein, lese den gesamten Thread! Es geht hier um kombinierte Fuß- und Radwege. Und auf denen ist es deine Sache, einzuschätzen, ob du besser Schritttempo fährst, sogar ganz anhältst oder aber in einem dir angemessenen Tempo weiter fährst..
Mag sein, ich habe da etwas verpasst. Meiner Meinung nach, ich lasse mich gern belehren, gibt es nur ein entweder oder. Entweder Fußweg oder kombinierter Fuß- und Radweg. Von einem Fußweg, der dann doch so ein bisschen Radweg ist, so dass man unter Umständen doch wenn auch nur im Schritttempo fahren darf, habe ich noch nichts gehört. Hat der ein eigenes Schild?
Diese Regelung (Schrittgeschwindigkeit) gilt überall, egal wie lang der Gehweg ist.
Der Radfahrer hat die Möglichkeit, auf der Fahrbahn zu fahren.
So rein was die StVO angeht, ja. Es macht keinen Unterschied, ob der Gehweg mit "Radfahrer frei" Zusatzschild innerorts oder außerorts ist.
Doch, es gibt Unterschiede: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/verkehrsverstoesse-radfahrer/
Radeln auf dem Gehweg ist verboten. Nur wenn das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" aufgestellt ist, dürfen Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg fahren. Auch in Fußgängerzonen kann das Radeln durch dieses Schild frei gegeben werden. Das Fahrrad auf dem Gehweg schieben ist erlaubt, wenn Sie dabei keine Fußgänger behindern.
notting
Nimm's mir nicht übel, aber welcher Teil deines Zitats sagt nun etwas anderes aus als ich mit meiner Antwort?
Müsste man theoretisch hier auch Schrittgeschwindigkeit fahren?
Nicht nur theoretisch, sondern auch in der Praxis!
Dir ist klar, dass es um einen Gehweg mit "Radfahrer frei" Zusatzschild geht?