Blinken beim Überholen?

2 Antworten

Grundsätzlich musst du dich mit dem Fahrzeug in deinem Fahrsreifen rechts halten.

Die Pflicht zur Ankündigung des Ausscherens zum Überholen oder Vorbeifahren an einem Hindernis besteht auch dann, wenn man den Fahrstreifen nicht verlässt.

§ 5 Absatz 4a StVO:

Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Der Schulterblick gehört natürlich auch immer dazu.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Wenn nächste Woche Prüfung ist sollte man das Wissen. Selbstverständlcih muss in jedem Fall VOR dem übergolen geblinkt werden, damit der nachfolgende Verkehr weiß was Du vorhast. Selbstverständlich ist auch der Schulterblick, hinter Dir könnte ja ein anderer Biker grad die selbe Idee haben.


Dickerrelaxofan 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 23:14

Okay vielen Dank, aber auch wirklich wenn ich noch auf meiner Spur bleibe? Also innerorts? Hab das nämlich so in den Fahrstunden gemacht und der Fahrlehrer hat nichts dagegen gesagt. Will nur sicher gehen das ich keine Fehler mache

apfelbus  07.09.2024, 23:18
@Dickerrelaxofan
aber auch wirklich wenn ich noch auf meiner Spur bleibe? Also innerorts? 

Ja! Hab ich nicht erklärt warum? Ich fahr mit dem Moped. Vor mir ein anderes Moped, davor ein Fahrrad. Denk ich mir "Och, die überhol ich mal eben..." Gedacht, gemacht, ziehst Du plötzlich raus und RUMMS. Weil ich nicht wusste was Du vorhast und Du nicht wusstest dass ich komme. Blöd, oder?