Was bedeutet das Schild unten - darf der Radfahrer links abbiegen?

3 Antworten

Von Experte KevinHP bestätigt

Radfahrer dürfen dort links abbiegen (vielleicht eine für Radfahrer freigegebene Einbahnstraße oder ein Radweg, der sich links befindet).

Zusatzzeichen beziehen sich immer auf das Zeichen darüber.


guitschee 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 20:34

Isset. Okay, ich war nur nicht sicher, ob ich das richtig interpretierte. Ah, gut, dann komme ich von Links ja doch in die wahnsinnig tolle, megalange Fahrradstraße von 100m länge ... :-D.

Seit ich versuche, mich an Verkehrsregeln zu halten, stelle ich so oft fest, wie komplett ahnungslos ich bin :-D.

Stadewaeldchen  23.07.2024, 20:37
@guitschee
Seit ich versuche, mich an Verkehrsregeln zu halten, stelle ich so oft fest, wie komplett ahnungslos ich bin

Achte genau auf die Schilder und du wirst feststellen dass die, die die Schilder Aufstellen oft auch nicht mehr Ahnung haben. Wir hatten hier einige für Radfahrer freigegeben Einbahnstraßen in die du gemäß Beschilderung als Radfahrer gar nicht einbiegen durftest weil das "Radfahrer frei" unter dem Schild für die vorgeschriebenen Fahrtrichtungen fehlte.

guitschee 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 20:39
@Stadewaeldchen

What?

Und ich ärgere mich noch über die Rechtsunsicherheit bei nicht gekennzeichneten-vielleicht-Radwegen ...

Stadewaeldchen  23.07.2024, 20:58
@guitschee

Jupp. Und wenn was passiert wird der Behördenmensch der das angeordnet hat nicht belangt, was mich immer sehr ärgert.

guitschee 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 21:11
@Stadewaeldchen

So, ich muss los und erneut versuchen, nicht regelwidrig zu agieren, mal sehen, wie gut es mir gelingt.

guitschee 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 10:26
@Stadewaeldchen

Es ist mir nahezu gelungen. Aber ich hatte lustige Funde, währenddessen. Fahrräder mit vier Pfoten und einem Schwanz, gleich zwei vehikelfluide Engländer ...

guitschee 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 11:11
@Stadewaeldchen

Wo ich dich gerade als Experten schon dran habe:

Links eine einzelne Fahrradampel für geradeaus rot. Rechts neben dem Fahrradweg eine gemeinsame Rad-undFußgänger-Ampel auch für geradeaus grün ... Wat gilt?

Stadewaeldchen  24.07.2024, 11:36
@guitschee

Lolwhat? Hier würde ich mal die Behörden anpingen.

Zur rechtlichen Beurteilung (aus meiner Laiensicht ohne Anspruch auf juristische Korrektheit):

Ich nehme mal an du meinst mit

gemeinsame Rad-undFußgänger-Ampel

eine Ampel mit Fußgänger- und Fahrradpiktogramm in den Streuscheiben (so wie hier)? So etwas ist nach StVO und nach RiLSA eine Fußgängerampel und die hat keine Bedeutung für den Radverkehr mehr. Die StVO sagt:

Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html

Es gilt also die "einzelne Fahrradampel". In der Praxis würde ich mir aber die grüne Ampel aussuchen die mir besser passt, sofern das gefahrlos möglich ist.

guitschee 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 11:57
@Stadewaeldchen

Ich muss da nachher noch mal genauer schauen, weil gestern war ich natürlich am Fahren und wollte auch aus dem Regen raus und habe deswegen auch einfach die gefahrlos nehmbare grüne Ampel genommen, auch wenn ich den starken Verdacht habe, damit einen Rotlichtverstoß begangen zu haben, weil die Situation nach dem Umbau da wirklich absurd geworden ist. Ich schreibe dir nachher noch mal genau, wie da was wo ist :-D.

Die Stadt schreibe ich eh wegen einer Gefahrensituation noch mal an, die ich gestern auf der anderen Seite dieses Wallringes hatte. Denn entweder ist da eine Ampel komplett verdreht (räumlich), ich habe eine komplett übersehen, oder die Schaltung ist wirklich komplett gefährlich. Ich kann nämlich als geradeaus Fahrrad hoffentlich kein Grün haben, wenn die Autos auf der Bundesstraße querend es auch haben ... Da will ich auch gleich noch mal schauen, ob ich da den Fehler gemacht habe, oder was da los ist ...

guitschee 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 12:55
@Stadewaeldchen

Okay, ich habe beide Stellen jetzt erfasst, ich weiß jetzt, was bei beiden Stellen los ist und wie welche Ampel gelten soll und, dass die Stadt sparen wollte und das am komplett falschen Ende.

guitschee 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 13:06
@guitschee

Bei der Gefahrenstelle ist es folgendermaßen. Die Ampeln sind jeweils an schon vorhandenen Autoampelpfählen. Dadurch sind die aber jeweils ungefähr 1,2-1,5 m neben (und ein bisschen schräg dahinter) dem Fahrradweg. Um diese Fahrradampeln sichtbar zu machen für die Fahrradfahrer die bis vorne hin fahren sind die komplett schräg angebracht. Bei der Ampel die geradeaus über die eine Straße führt muss man, wenn man vorne steht den Kopf ungefähr 55-65° (ich war jetzt zu Fuß, aber ich schaue es mir nachher noch mal mit Fahrrad an, wie der Winkel vorne wirklich ist) drehen um die zu sehen - wer macht das schon. Man sieht von der Position aber die ebenfalls stark gedrehte Querampel auf der anderen Straßenseite, die hat man genau im Blickfeld.

Die Stadt wollte also Geld sparen und keine neuen Pfähle bauen, aber hat dadurch die Situation geschaffen, die mich gestern in den Autoverkehr geschickt hat. Als Fahrradfahrer hat man ja öfter eine Ampel nur auf der gegenüberliegenden Seite und nicht bei sich auch. Dadurch und durch die Winkel achtet man auf die falsche Ampel, auch wenn man an der eigenen gerade vorbei gefahren war - die hat mich durch ihre Schräglage gestern nämlich auch irritiert, aber ich habe nicht weiter drüber nachgedacht... An der Stelle finde ich das saugefährlich ...

Die andere Stelle mit den Ampeln links und rechts - die hat das gleiche Problem. Es gilt die Fußgänger-Fahrrad-Ampel, die andere ist für Leute die aus der Querstraße geradeauswollen. Da an dem Pfahl ist aber auf gleicher Höhe auch die Ampel für die Gegenspurfahrräder, sodass es auch hier so quer ist, dass ein Radfahrer nicht wissen kann, ob es jetzt für geradeaus oder eben querverkehr ist.

Auch da kann es damit zu Unfällen kommen, wenn man gerade aus will, aber die falsche Ampel sieht, weil da dann ja der Verkehr aus der Seitenstraße gerade grün bekommt...

Was da lustig ist. Wenn du von gegenüberkommst, hast du einen Pfeil womit du nach rechts abbiegen kannst - aber keine Ampel, die für dich sichtbar wäre, die andere ist nämlich NUR für geradeaus - was aber nirgends steht und die andere ist in die Richtung von dir weggeneigt. Was du da hast ich eine Fußgängerampel - nur für Fußgänger und diese orangen "Du kannst, wenn du kannst, rüber-"Lichter...

Aber das alles zu erfassen, während man schnell auf dem Fahrrad fährt... ich schreibe die Stadt, das kann nicht sein. Wenn wir Pech haben ist an der großen Kreuzung bald ein Ghostbike genau deswegen.

Du kannst das als "Radfahrer ausgenommen" interpretieren.

Also man darf nur geradeaus fahren oder rechts abbiegen, aber das gilt nicht für Radfahrer. Die dürfen sich also aussuchen, wo wie fahren möchten (auch links abbiegen).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

"frei" heißt immer, dass das Schild nicht für die angegebene Gruppe an Verkehrsteilnehmern gilt. In dem Falle ist Schild für Radfahrer "unsichtbar" also nicht gültig.

Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass man trotzdem links abbiegen darf, wenn da noch ein anderes Schild steht, was dieses verbietet. Zum Beispiel ein Einfahrt verboten Schold ohne das Radfarer Frei.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung