Gebühr?
In vielen Geschäften hängen Schilder wie ,,Ladendiebe werden sofort angezeigt und müssen außerdem eine Gebühr von 50 € zahlen“ ist diese Gebühr Teil der Strafe mit Begründung bitte?
4 Antworten
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Nein, keine Strafe. Auslagen für den Betrieb für dessen Aufwand.
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Wird vielfach auch als Vertragsstrafe bezeichnet - ob das als AGB zulässig ist, schwer zu sagen, einerseits hat der Laden teilweise beträchtlichen Aufwand mit der Überwachung, andererseits könnte das unangemessen viel sein ... aber: Es wäre ja auch eine Überlegung, nichts zu stehlen, dann kann man sich diese Gedanken sparen.
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Das soll eine sogenannte "Bearbeitungsgebühr" darstellen.
Ob eine solche im Einzelfall als "angemessen" in Relation zum gestohlenen Warenwert ist, sei dahingestellt.
https://blog.burhoff.de/2016/05/100-e-bearbeitungsgebuehr-fuer-einen-ladendiebstahlt-zu-hoch/
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Ein verhinderter Ladendiebstahl macht mind. eine Stunde Arbeitsaufwand, 50€ für diese "Dienstleistung" halte ich für fair.
Also muss der Ladendieb diese Gebühr, die der Laden verhängt hat nicht bezahlen ?