Gastherme 30 Jahre?

3 Antworten

Soweit mir bekannt, muss eine neue Heizungsanlage mind 65% erneuerbare Energien berücksichtigen (z.B. mit Hilfe von Solarthermie, Wärmepumpe mit Ökostromtarif, andere regenerative Energieformen)... Da gibt es unter Umständen noch Ausnahmen, wenn das so nicht umsetzbar wäre. Da gibt es auch Förderungen zu, wenn man hier umrüstet.

Aber nur weil die Heizungsanlage 30 Jahre alt ist, muss sie nicht unbedingt raus. Da gibt es reichlich Ausnahmeregelungen. Das betrifft quasi NUR Anlagen, die weder eine Niedertemperatur- noch Brennwerttechnik nutzen... Sprich, wirklich alte Gasthermen ohne selbstregelndem witterungsgeführtem Betrieb...

Finde doch erst einmal heraus, ob Du das Gerät überhaupt austauschen musst.

Der Ansprechpartner in dieser Sache ist Dein Schornsteinfeger. Dieser sollte Dir wenn dann auch vorher schon einen entsprechenden Hinweis gegeben haben.

Sollte jedoch tatsächlich ein Austausch notwendig werden, wirst Du die geforderten 65% nicht mehr alleine mit Gas erreichen können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.