Neue Heizung GEG kompatibel?
Moin zusammen,
Ich werde vom neuen Heizungsgesetz nicht richtig schlau ....
Es gibt verschiedene Vorschriften und vor allen Fristen für verschiedene Gebäude wie Neubauten und Altbauten
Könnte mir wer mit etwas Ahnung weiter helfen ?
Meine Gastherme ist 31 Jahre müsste als eigentlich getauscht werden.
Wir sind ein Mehrfamilienhaus mit 14 Partein wo die meisten eine neue Therme bereits haben. (Dorf)
Ich könnte mir eine neue einbauen.... habe aber Angst das sie in wenigen Jahren wieder raus muss.
Ist ja nicht gerade billig .....
Wenn ich mir eine neue einbaue wie lang darf die drin bleiben ? Kennt sich da wer aus ? Im Netz finde ich nur Übergangsfristen etc. Etc. Von 2026 / 2028 ...... und 65% erneuerbare Energie.... wie soll ich das im Mehrfamilienhaus machen ??
1 Antwort
Servus, also ich verstehe die Verwirrung. Selbst wir Heizungsplaner sind uns nicht sicher der aktuellen Gesetzeslage. Es gibt einfach zu viele Variablen.
Aber:
So wie ich bisher die Gesetzeslage wahrgenommen habe, musst du bei einem Bestandsgebäude keine 65% erfüllen, außer die komplette Heizungsanlage wird neu gebaut, was nach meiner Auslegung bei einem WEZ-Tausch nicht der Fall ist.
Die Anlagen müssten dann Bestandsschutz haben, noch länger als 2026 bzw. 2028. Brennwertkessel haben soweit ich weiß auch einen längeren Bestandsschutz als Heizwertkessel.
Genauer könnten es dir aber die Herrschaften von Fa. Buderus oder Viessmann beantworten. Die kennen sich da etwas besser aus, ich selbst plane eher nur den Bau bzw. die Hydraulik der Anlagen.
LG
Niedrigtemperatur hatte ich da natürlich nicht bedacht. Aber ja das macht auch Sinn. Freut mich wenn es positive Nachrichten gibt :)
Erstmal danke für deine Antwort!!
Ja so ungefähr hatte ich das auch gelesen ..... die Kommunen müssen wohl erstmal ein Plan vorlegen was überhaupt möglich ist wie zb. Fernwärme
Problem könnte auch sein ich baue eine neue ein und unsere Vermieter Bund beschließt ein neues Konzept.... dann wäre ich der Dumme der viel Geld ausgibt und alles wird wieder umgebaut ....
Aber das muss ich natürlich selber bei der nächsten Eigentümerversammlung klären .... Beim letzten mal kam nur nen schulterzucken nach dem Motto wir setzen es aus.
Hab nun meinen Schornsteinfeger gefragt und er meine ich soll mir kein stress machen.
Hab ein Niedrigtemperatur Kessel der ist von der 30 Jahre Frist ausgeklammert
Solang wie die Werte so extrem gut sind behalten