Mietrecht-Streit?
Hallo,
ich hab da mal 'ne Frage...
Folgendes Beispiel:
Person A will ein Mietende in den nächsten Drei Monaten (Kündigung wegen Eigenbarf, Kündigungseingang war Oktober, Wunschdatum Mietende: 01.02.2023)
Person B - Mieter, besteht auf die Mindestmietdauert, welche der Vermieter nicht berücksichtigt hat, dementsprechendes Mietende: 31.07.2023
Person B - kann ab Dezember(also Zwei Monate später) ein früheres Kündigungsende ab 01.05.2023 anbieten
Wenn der Vermieter nun Ablehnt, muss man dann bis zum Ende der Mietdauer ausharren?
Ich meine er wollte es ja vorher schon, dass man früher raus geht.
Ich bin der Meinung ich habe mal ein Urteil gesehen, wo gegen den Vermieter gesprochen wurde, so im Sinne "er weiß nicht was er will"
Weiß da Jemand mehr?
2 Antworten
Ausharren im Sinne von in der Wohnung wohnen muß man nicht, nur Miete + Nebenkosten bis Vertragsende zahlen.
Rein rechtlich ist der Vermieter im Recht.
Menschlich ein A...loch. Der soll sich doch freuen das der Mieter auszieht. So kann er a) früher über die Wohnung verfügen und b) bleibt ihm eine evtl. Räumungsklage, und der damit verbundene Ärger und die Kosten, erspart.
Ein Kündigungsrechtsverzicht (aka Mindestmietdauer) gilt für beide Seiten.
In der Zeit ist eine Eigenbedarfskündigung also nicht möglich.
Das hab ich. Darauf wurde ja auch bezogen, weshalb es weiter ging. Die frage die sich hier stellt ist allerdings, ob wenn der vermieter bereits früher raus wollte & man dem dann entgegen kommt und er daraufhin ablehnnt, raus kommt, oder ob man das aussetzen muss und bis zum ende der mindestmietdauer bleibt