Unbefristete Kündigung bei Dogewo?

2 Antworten

Die Kündigung wegen Mietrückstand ist in Deutschland rechtlich erst möglich wenn zwei aufeinanderfolgende Mieten nicht bezahlt wurden (siehe BGB).

Woher ich das weiß:Recherche

Hallo LisaWagner,

wenn die Miete einmal nicht gezahlt wurde kann keine Kündigung erfolgen.

Wenn das Amt die Miete immer gezahlt hat, gibt es Belege. Diese kann man der Dogewo vorlegen.

Erst kommt eine Zahlungserinnerung, dann die Mahnung mit Rechtsmittel Ankündigung. Dann die Kündigung, aber so schell fliegt keiner aus der Wohnung.

Bei der Dogewo Einspruch einlegen, beim Amtsgericht Rechtbeistand beantragen.

Beim Amt vorstellig werden und den Sachverhalt klären.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Erfahrung in und ums Haus

Gerhart  15.01.2024, 16:23

Das Amtsgerich darf keine Rechtsberatung machen! Der überwiegende Text ist richtig. De jure könnte der Vermieter nach einem Mietverzug bereits eine Zahlungsklage einleiten, es muss hier nicht erinnert oder gemahnt werden! Der Verzug ist in der Welt.

JesJu  15.01.2024, 16:40
@Gerhart

Ich sprach von beantragen, ergo Info erhalten.

Gerhart  15.01.2024, 16:51
@JesJu

Die Info kann nur ein RA geben aber der FS kann einen Beratungsschein beantragen, so wäre es richtig.