Macht es Sinn eine fristlose Kündigung vom Vermieter zu provozieren?

4 Antworten

Ob der so schnell so einfach fristlos kündigt?

Warum nicht einfach mit dem Vermieter sprechen und eine praktikable Lösung anbieten, da hat er eigentlich keinen Grund nicht darauf einzugehen.


Leonidas188 
Beitragsersteller
 06.11.2023, 13:04

Die Androhung ist eh schon da. Ginge sehr schnell und wär auch tendenziell das Verschulden meiner Mitbewohner, die sich Strom ausm Hausflur klauen, weil wir wegen denen keinen Strom mehr in der Wohnung haben.

anjanni  06.11.2023, 13:07
@Leonidas188

Vertu Dich da mal nicht: wenn Ihr mit mehreren Leuten eine Wohnung gemietet habt, haftet Ihr "geamtschuldnerisch". Und wenn Du Pech hast, kommen die Schulden von Deinen Mitbewohnern auch in Deinen Schufa-Eintrag... (wegen gesamtschuldnerisch...)

Ich hoffe für Dich, Du ziehst nicht mit denselben Leuten in die nächste Wohnung...

Das macht überhaupt keinen Sinn.

Auch bei einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter schuldest Du ihm die volle Mietzahlung für die nächsten drei Monate (mindestens), es sei denn, an Deine Wohnort ist die Wohnungsnot so groß, dass der Vermieter unmittelbar einen neuen Mieter findet. Den würde er dann aber auch finden, wenn Du ganz regulär kündigst und mit ihm sprichst, dass Du den Vertrag gerne möglichst bald auflösen würdest.


Leonidas188 
Beitragsersteller
 06.11.2023, 13:04

Danke, dass musst ich im Endeffekt wissen. Dann machts halt echt null Sinn. Schade

du wirst vermutlich länger als 2 wochen brauchen um den vermieter zu ner fristlosen kündigung zu treiben. um das in so ner kurzen zeit zu schaffen müsstest du die wohnung zerlegen oder so groß scheiße bauen dass es dir vermutlich mehr kosten einbringt weil du die schäden bezahlen musst

Nein, macht absolut keinen Sinn.

Zunächst einmal wärst du schadensersatzpflichtig. Im Klartext. Den folgenden Leerstand der Wohnung bezahlst du auch.


anjanni  06.11.2023, 13:58

... aber nur bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist

Interesierter  06.11.2023, 14:00
@anjanni

Korrekt!

Beginnend mit dem Zeitpunkt der außerordentlichen Kündigung.

Das kann ja noch ein wenig dauern.