Mieter zahlt keine Miete, außerordentliche Kündigung (Sachen rausstellen)?
Kollege und ich wir sind angehende Anwälte.
Wir haben uns letztens gedacht wie es rechtlich aussehen würde wenn jemand die außerordentliche Kündigung bekommt , aber nicht ausziehen will.Der Vermieter alle Schlösser auswechseln und die Sacbrn des Mieter raussgellt.Der Mieter die Polizei ruft, darf die Polizei dann mit Gewalt dem Mieter die Wohnung öffnen? Der Mietvertrag wurde ja gekündigt.
Wie sieht das Rechtlich aus?
11 Antworten
wir sind angehende Anwälte
Lass mich raten - Jura-Erstsemester?
Ansonsten sollte man schon mal davon gehört haben, dass in einem solchen Fall Eigenmacht des Vermieters unzulässig und unbedingt eine Räumungsklage erforderlich ist.
Ja aber was würde auf dem Vermieter hinzu kommen und dürfte der Mieter wieder rein?Die Sachen sind ja draußen und das mietobjekt gehört ihm ja nicht mehr da gekündigt.
Die Polizei öffnet die Wohnung nicht, sondern ein Schlüsseldienst. Die Polizei schützt höchstens den Schlüsseldienst, wenn dieser vom Vermieter gewaltsam abgehalten wird die Schlösser zu öffnen und wieder zu Tauschen. Kosten trägt der Vermieter.
Das gleiche gilt für die Möbel. Möbelpacker bestellen und alles wieder in die Wohnung. Zahlt auch der Vermieter. Werden die Möbel durch ein Unwetter beschädigt oder unbrauchbar zahlt auch das der Vermieter. Ebenso zahlt er, wenn der Mieter seine Möbel einlagern lässt.
Der Mieter müsste zwar als Auftraggeber erstmal vorstrecken, kann sich dann aber alles über den Rechtsweg als Schadenersatz wiederholen. Kann er sich keinen Schlüsseldienst o. ä. leisten, dann muss er irgendwo untergebracht werden und die Möbel nehmen unter Umständen noch mehr Schaden. (Spätestens wenn die Stadt alles als Sperrmüll entsorgt.) Auch das kann er sich natürlich als Schadenersatz wiederholen. Gerichts- und Anwaltkosten natürlich auch. Wär auch nicht schwer, weil das Konto, auf das der Vermieter seine Mietzahlungen erhält ist dem Mieter ja bekannt - Stichwort: Kontopfändung. Natürlich geht auch Pfändung der Mieteinnahmen oder von Sachwerten. Als allerletzte Maßnahme ist auch die Immobilienpfändung und Zwangsversteigerung des gesamten Miethauses möglich.
in eurem fall geht man damit zu einem echten anwalt
Als angehende Juristen solltet ihr ja dann wissen, dass das trotz allem Hausfriedensbruch wäre. Hier hilft nur eine Räumungsklage, einfach aktiv werden darf der VM nicht.
Was mich verwirrt, Du und Dein Kollege sind angehende Anwälte und Du stellst dann in einem Laien-Forum so eine Frage...
Normalerweise sollte bekannt sein, dass hier "Selbsthilfe" verboten ist...
Schau Dir das bitte mal an...
habe mir schon die eine oder andere Frage mittlerweile angeschaut und ähm ja... *hüstel*
Trolle triftt's wohl eher, wenn man die bisherigen Fragen liest....