Frage zur Hundesteuer?

4 Antworten

Hundesteuer ist Gemeindesteuer, da kann jede Gemeinde machen, was sie möchte.

Bei uns wäre das nicht möglich, denn es zählen die Hunde in einem Haushalt. So lange du also mit deiner Mutter in einem Haushalt lebst, wären es bei uns 3 Hunde, wobei für den 2. Hund mehr als das Doppelt und für den 3. Hund noch viel mehr als das Dreifache an Hundesteuer zu zahlen ist.

Frag bei deiner Gemeinde nach, wie das geregelt ist.

Das hängt von der Gemeinde ab. Die allermeisten zählen aber dir Hunde pro Haushalt, damit eben nicht jedes (volljährige) Familienmitglied einen Hund auf sich anmeldet, um die Erhöhung für den Zweit- oder Dritthund zu umgehen.

Selbstverständlich kann auch Deine Mutter diesen in ihrem Haushalt lebenden Hund als "Dritthund" anmelden.

Wenn es günstiger ist diesen Hund auf Deinen Namen - als Ersthund anzumelden - dann bleibt Dir auch das freigestellt.


Egal66334 
Beitragsersteller
 12.08.2021, 15:03

Ja aber die Frage ist ja, da es die gleiche Anschrift ist etc, gilt er doch, selbst wenn auf meinen Namen gemeldet als Dritthund. Klappt das dann, dass er mir als Ersthund angerechnet wird?

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dsupper  12.08.2021, 15:09

nein, das bleibt einem nicht "freigestellt", sondern das bestimmt die Gemeinde in ihrer Verordnung zur Hundesteuer.

In unserer Gemeinde z.B. geht das nicht - da zählen die Hunde pro Haushalt, nicht pro Person.

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Ja wäre möglich, hat zumindest bei einer bekannten funktioniert. Wird aber gemeinde abhängig sein

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Kindheitspädagogin/ Tiererfahren