Festmiete bei untermiete?

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Kommt drauf an was vertraglich vereinbart wurde.

Wenn Miete + Nebenkosten-Vorauszahlung muß der VM 1 x jährlich abrechnen. Dann muß der Mieter evtl. nachzahlen oder bekommt Geld zurück.

Ist eine Pauschalmiete inkl. Nebenkosten, oder eine Nebenkostenpauschale vereinbart gibt es keine Abrechnung. Folglich auch keine evtl. Nach- oder Rückzahlung.

Das kann man pauschal nicht sagen. Auch bei Untermietverträgen gilt die Vertragsfreiheit. Man kann einen Pauschalmietvertrag schließen aber auch genau abrechnen. Dann muss man nur einen passenden Schlüssel finden. Entweder nach Personen- oder qm-Zahl.

"Festmiete" sollte wohl Inklusiv- oder Pauschalmiete heißen. Es ist schon schwierig, die Benutzung von Küche, Bad, Flur in den Untermietpreis einzupreisen und bei verbrauchsabhängigen Kosten wie Strom, Wasser, Abfall und Heizung als Bestandteil der Betriebskosten ist es unmöglich ein messbares Ergebnis in Rechnung zu stellen.

Deshalb wäre ein Teilinklusivmietvertrag hier vorstellbar, der die Verbrauchskosten pauschal und die anderen Betriebskosten nach m² sowohl für das Zimmer und hälftig für die Sozialflächen neben der Grundmiete ansetzt.

Ganz normal wie bei jedem anderen Mietvertrag auch: Es kommt darauf an, was vereinbart wurde.

Das deutsche Mietrecht kennt ueberhaupt keine Untermietvertraege, sondern nur Mietvertraege. Somit gibt es da auch keine Unterschiede.

Es kommt drauf an, was vertraglich vereinbart wurde.