Ferienjob?
Ich habe bei einem Ferienjob vom 02.08 bis zum 13.08 gearbeitet. Im Informationsblatt steht, dass das Geld am 30. des Folgemonats ausbezahlt wird. Das heißt 30 September. Darf man auch verlangen, dass das Gehalt früher ausgezahlt wird?
9 Antworten
Die Abrechnungen sind auch "Terminarbeit". Also musst du warten bis alle monatlichen Abrechnungen gemacht werden. Oft werden die Abrechnungen auch von einer Fremdfirma immer zu einem bestimmten Termin gemacht. Da kann man keine Extrawürste verlangen.
Darf man auch verlangen,
Das ist nicht verboten, nur bekommen wirst du es nicht früher. Dein Vertrag ist so, dass du das Geld erst zum 30.des Folgemonat bekommst.
Leider ist es so, dass die Vorgaben im Vertrag eingehalten werden müssen, bzw. dein Arbeitgeber zu nichts verpflichtet ist, was nicht im Vertrag explizit vermerkt ist. Wenn es im Vertrag also irgendeine Formulierung gibt, die eine frühere Auszahlung des Gehaltes, vielleicht auch unter bestimmten Voraussetzungen, ermöglicht, würde das gehen.
Du kannst also nichts VERLANGEN, aber vielleicht kannst du auf die Kulanz deines Arbeitgebers hoffen. Frag ihn oder sie einfach ob du dein Gehalt früher bekommen kannst, vielleicht ist er oder sie nett und willigt ein.
Die Regelung duerfte einer arbeitsgerichtlichen Ueberpruefung kaum standhalten. Es ist unwahrscheinlich, dass der Arbeitgeber hier wirklich Gruende haben kann, die eine derart spaete Auszahlung des Lohns rechtfertigen wuerden.
Da es hier aber nur um einen relativ geringen Betrag gehen duerfte und es sich auch nur um eine einmalige Zahlung handelt, wird es wohl keinen Sinn machen, dagegen gerichtlich vorzugehen. Das wuerde obendrein auch laenger als bis zum 30. September dauern. Also einfach bis Ende September warten. Dann werden die paar Euro schon kommen.
ja, laut gesetz ist der arbeitslohn eines kalendermonats spätestens zum monatsende "fällig". aus abrechnungstechnischen gründen kann die auszahlung in den anfang des folgemonats verschoben werden, aber nicht auf das ende.
verlange eine angemessene abschlagszahlung und drohe ggf. mit einer klage. das sollte helfen.
typische laien-meinung. kein vertrag kann gesetzliche bestimmungen aushebeln, sie können ggf. besser sein, aber nie schlechter.
oder glaubst du, dass z.b. ein arbeitgeber damit durchkommt, wenn er mit frauen "vertraglich vereinbart", dass er sie im falle einer schwangerschaft fristlos kündigen darf?
Mir wurscht, was mit Frauen und deren Schwangerschaft ist. Der FS hat einen Vertrag geschlossen. Da hat er akzeptiert, dass er sein Geld erst zum 30. des Folgemonats bekommt.
Du könntest mir ja mal, so von Fachmann zu Laie, zeigen, wo das steht, dass dieser Vertrag nicht bindend ist.
Das mit dem 30. des Folgemonats stand halt im Informationsblatt drauf?
infoblatt ? wen interessiert soetwas ?
erst deinen vertrag lesen lernen , das ist sache !
Gähn!
Sein Gesetz ist der Vertrag, den er geschlossen hat. Da stand schon zu Beginn fest, wann er sein Geld bekommt. Das hat er akzeptiert.