Fahrrad Garantie? (Achter)

7 Antworten

dein Händler wird dir kulanterweise eine neue felge montieren.

Das hat mit Garantie oder Gewährleistung nichts zu tun.

Dein Achter ist vermutlich dadurch entstanden, das sich die Speichen und Nippel gesetzt haben.

Das Laufrad muss einfach Zentriert werden und fällt unter Wartung.

Mach einen Kundendienst nach ca 500km und sag das VR einen leichten Schlag hat.


nachtlicht1978  21.07.2014, 08:37

Die einzig fachliche und korrekte Antwort in diesem Thread! Super.

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quasi811  21.07.2014, 09:48
@nachtlicht1978

Im Prinzip hast du Recht, aber nicht nach 3 (!!!) Wochen ... DAFÜR kauft man beim Händler, dass sich die Speichen nicht schon nach 3 Wochen setzen ...

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MrBike  21.07.2014, 10:14
@quasi811

Was heißt hier schon, sie tun es oder sie tun es nicht. Und es ist völlig normal, das sich Speichen und Nippel setzen, dafür soll man ja auch nach den ersten 500km zum Kundendienst.

Bei einem billigen Laufradsatz, der maschinell aufgebaut ist, ist das völlig normal.

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FelixLingelbach  21.07.2014, 14:06
@MrBike

Schon richtig, trotzdem soll die Ente gleich hingehen, bevor sich die Acht verschlimmert. Es wird nichts kosten, wie Quasi es auch geschrieben hat.

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nachtlicht1978  21.07.2014, 14:50
@quasi811

Bei vielen, vielen Fachhändlern ist die erste Inspektion und damit auch die einfache Wartung der Teile, die sich verstellen oder lösen können oder welche, die sich setzen müssen, kostenfrei und in der Regel (wie von MrBike erläutert) nach 500km fällig.

Gleiches trifft im übrigen auch auf Autoräder zu. Man soll nach Wuchten und Aufziehen neuer Räder unbedingt nach wenig Laufleistung erneut in der Werkstatt vorstellig werden, damit die Bleie gesichtet und die Radbolzen nachgezogen werden können.

Kaum einer macht das, aber vernünftig ist es allemal.

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Geh zum Händler und weise ihn auf eine kleine UNWUCHT am Vorderrad hin. Kontakt mit Bordsteinkante sieht man am Rad ... also keine Angst ... Du hast gutes Geld bezahlt, das weiß "DEIN" Händler auch ... :) Das Rad zentieren dauert keine viertel Stunde ... Für einen Profi schon gar nicht! ...

Möglicherweise wird Dir der Händler unterstellen (wollen), dass dies durch Eigenverschulden entstanden ist. Die Sache ist also die, dass Du ihm glaubhaft machen musst, dass diese Sache bereits beim Kauf bestanden hat.

Also bei mir damals haben sie gesagt es ist nicht von der Garantie abgedeckt. Ist natürlich schwerlich zu beweisen,dass man nicht gegen einen Bordstein gefahren ist.