Ex Partner aus Haus werfen?
Mein ex Freund und ich wohnen mit unserem gemeinsamen Sohn in einem Haus. Es ist allein mein Haus. Er ist zugezogen.
Wir haben uns getrennt. Ein friedliches zusammen wohnen ist nicht möglich. Wir streiten oft, er wird sehr ausfallend beleidigend . . .
Am liebsten wäre es mir wenn er sofort auszieht. Habe ihn eine Frist von 2 Monaten gesetzt . . .
Aber wie gesagt es funktioniert nicht.
Ein Mietvertrag haben wir nicht..Er ist nur bei mir gemeldet.
Was kann ich tun
5 Antworten
Es ist dein Haus natürlich muss er gehen, aber versuch als erstes noch ihn dazu selber zu bewet
Frist setzen - dann Koffer vor die Tür und vorher das Schloss austauschen lassen. Wenn er aggressiv reagiert-Polizei rufen.
Warum soll das nicht gehen? Bei einer meiner Nachbarinnen hat es geklappt. Und der Typ erhielt sogar eine Strafe, weil er auf ihre Tür eingetreten hat und sie beschädigt hat.
Schmeiss ihn raus. Tut er das nicht ruf die Polizei. Du allein hast das Hausrecht!
Und sage uns Bescheid, ob die Polizei ihn mitgenommen hat oder nicht.
Hast du das alleinige Sorgerecht? Wenn nein, würde ich es beantragen!
Die Polizei wird da gar nichts tun.
Wenn er deswegen ins Hotel muss, hat die FS sämtliche Kosten hieraus zu tragen.
Dann lassen wir sie doch erst einmal machen und schauen wer da Recht hat.
Hat er sich in der Vergangenheit regelmäßig an den Wohnkosten beteiligt?
Für den Auszug musst du ihm eine angemessene Frist zugestehen. Fristlos ist nicht zulässig.
Die gesetzte Frist von 2 Monaten dürfte angemessen sein.
Er hat mir regelmäßig Geld überwiesen für Fixkosten, Lebensmittel etc
Das könnte als Mietzahlung angesehen werden, was wiederum ein Untermietverhältnis begründen würde.
Hat er denn die 2 Monate akzeptiert?
Wenn ja, rate ich dazu, die zwei Monate abzuwarten.
Direkt rauswerfen oder gar Schlösser austauschen, ist rechtlich nicht zulässig.
Dagegen könnte er vorgehen.
Hast du das alleinige Sorgerecht? Falls nicht, könnte aus der Richtung auch Ärger kommen, denn bei gemeinsamem Sorgerecht hat er in Bezug auf das Kind dieselben Rechte wie du.
Dann müsste er jetzt sofort gehen. Ansonsten mit der Polizei
Eben nicht.
Zunächst einmal wissen wir nicht, ob eventuell über eine regelmäßige Kostenbeteiligung ein Untermietverhältnis besteht. In diesem Fall wäre eine ordentliche Kündigung mit 3-monatiger Frist notwendig. Und selbst danach wäre eine Räumungsklage notwendig, wenn er nicht geht.
Besteht kein Untermietverhältnis, so muss sie sich an die bereits genannte Frist von 2 Monaten halten.
Jetzt sofort ist in dieser Situation nicht möglich.
völlig egal. es ist ihre wohnung und sie kann ihn einfach rauswerfen, meldet ihm beim ema ab und ist fertig mit ihm.
Eben nicht!
Die Rechtslage gibt das nicht her.
Sie muss mindestens die zwei Monate abwarten, die sie selbst gesetzt hat.
doch selbstverständlich. sie kann ihn einfach rauswerfen. da gibts keine rechtslage.
Wie gesagt, befindest du dich da schlichtweg im Irrtum.
Insbesondere, weil zwischenzeitlich bekannt ist, dass er regelmäßig Zahlungen für Lebensmittel und "Fixkosten" geleistet hat.
Daher ist von einem Untermietverhältnis auszugehen, für das eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt.
Aber auch ohne dieses, muss sie ihm eine angemessene Zeit geben, um eine eigene Unterkunft zu finden.
Einfach auf die Straße setzen, funktioniert in Deutschland nicht. Im Falle eines gemeinsamen Hausstandes ist der Mitbewohner zum Mitbesitzer gemäß § 854 BGB geworden. Insbesondere, wenn dies durch dessen Anmeldung unter der Adresse der Wohnung nach außen dokumentiert wurde.
DAS wird nicht gehen.