Trennung / Wohnung?
Meine Tochter und ihr Freund leben mit dem gemeinsamen 5 jährigen Kind im Haus der Eltern ihres Freundes.(Doppelhaus) Beide haben dass gemeinsame Sorgerecht.
Ein Mietvertrag besteht nicht! Sie zahlen jeder 500,-€ Monatlich inkl. Nebenkosten. Seit 6 Jahren geht das so. Der Freund will sich jetzt trennen, darf er meine Tochter aus der Wohnung werfen? Er will das Kind im wöchentlichen Wechsel bei sich haben. Er droht damit. Verzwickt Lage. HILFE
Der Freund hat leider kaum Interesse an dem Kind und kümmert sich nur sporadisch. Daher kommt das Gefühl der Bedrohung hoch. Er soll sein Kind unbedingt sehen. Wie will er sich eine! Woche kümmern, wenn er es jetzt schon nicht schafft? Und das 14 tägig,
8 Antworten
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Er darf gar nichts, da ihm das Haus nicht gehört und er, genau wie sie ja auch, keinen Mietvertrag abgeschlossen hat. Also gelten für Beide die gleichen Rechte.
Und die besagen, dass auch ohne Mietvertrag ein Mietverhältnis zustande kommen kann. Und zudem kann sie das ja auch belegen durch die monatlichen Zahlungen.
Und die Eltern können eben auch nicht grundlos kündigen. Und Eigenbedarf wäre wohl auch nicht durchführbar, da der Sohn ja bereits drin wohnt.
Wer hat denn damals die Wohnungsgeberbestätigung ausgefüllt? Seine Eltern oder er?
Sie hat mit seinen Eltern schon gesprochen? Denn die sind ja wohl die Vermieter. Wollen die auch den Enkel auf der Straße sitzen sehen?
Aber da sollte mal ein Anwalt für Mietrecht ran. Wobei sie sich natürlich ohnehin auch eine eigene Wohnung suchen sollte. Bei ihm und den "Ex-Schwiegereltern" wohnen und selbst wenn es in der anderen Doppelhaushälfte ist, dürfte kaum erfreulich sein...
Ist kein schriftlicher Mietvertrag vorhanden, so darf der Vermieter nur einen Mietzins inklusive aller Neben- und Betriebskosten einfordern. Für alle Nachzahlungen muss er selber aufkommen. Das gilt ebenso für anfallende Schönheitsreparaturen und Renovierungen nach dem Auszug der Mieter.
https://jurarat.de/wohnsitz-anmelden-ohne-mietvertrag
Wie hat er sich das denn vorgestellt? Er schmeißt sie samt Kind raus und die Beiden schlafen unter der Brücke? Zumindest innerhalb ihrer Betreuungszeiten? Dann sollte sie sich schon mal mit dem Jugendamt hinsetzen, was man dort zu dem Vorschlag des Wechselmodells sagt.
Selbst beim Wechselmodell hätte sie Anspruch auf Kindesunterhalt wenn er mehr verdient.
Er will das Kind im wöchentlichen Wechsel bei sich haben.
Darüber müssen die Beiden sich einig werden. Können sie das nicht, dann muss ein Familiengericht entscheiden.
Und Beides sollte man auch komplett getrennt voneinander betrachten! Er kann "drohen" was er lustig ist. Denn letztendlich entscheidet das Kindeswohl. Und ob es dem Kindeswohl zuträglich ist, wenn der Vater die Mutter vor die Tür setzen will, egal wie und ihre Wohnsituation damit nicht geklärt ist, dann ist das für das Kind sicherlich auch nicht gerade hilfreich!
Aber es bleibt zu hoffen, dass die Beiden da eine vernünftige Lösung hinbekommen. Und die Eltern von ihm nun nicht noch "krumme Dinge" mit ihm drehen wie ein Mietvertrag, den sie nur mit ihm machen und angeben, der hätte damals schon bestanden.
Zusammen setzen und klären! Ansonsten Anwalt für Mietrecht.
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Meine Tochter wird sich einen Anwalt nehmen.
Es ist halt die Frage, ob das tatsächlich nötig ist. Denn: will sie dort wirklich bleiben - Mietvertrag hin oder her? Gibt es für sie und das Kind bezahlbare Wohnraum? Hat er ihr eine Frist gesetzt für den Auszug - unabhängig davon ob er dazu berechtigt wäre?
Wer wäre denn jetzt tatsächlich Vermieter? Er, da er früher schon in dem Haus gewohnt hat und sie ist quasi nur "zugezogen"? Dann könnte das Ganze mit "gleichberechtigte Mieter" kippeln oder die Eltern von ihm? Dann sollte sie die zum Gespräch ins Boot holen und die Sachlage mit denen klären und deutlich machen, dass man sie eben nicht einfach vor die Tür setzen kann (wenn es man es denn wirklich nicht kann).
Es steht und fällt hier gerade alles mit der Frage, wer nun was ist. Denn wenn der Sohn als Hauptmieter sie ins Haus holte (wovon dann auszugehen wäre, wenn er bereits vorher ohne sie dort wohnte), dann ist sie nicht automatisch auch Hauptmieterin! Dann hätte er in der Tat das Recht sie des Hauses zu verweisen - moralisch unterste Schublade wegen des Kindes, ist aber so.
Aber ein Anwalt wird wohl im persönlichen Gespräch Licht ins Dunkle bringen.
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Die Zahlungen kann sie ja nachweisen. Darum geht es nicht. Es geht um den "Vermieter" und das sind ja seine Eltern offensichtlich. Und die können sie nicht einfach rauswerfen, weil die Beziehung zerbrach. Die Frage ist eben, ob man sie rechtlich als Hauptmietern bewerten kann oder ist sie "nur" die Freundin, die dazu gezogen ist.
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rauswerfen geht nicht, wem das Haus gehört, kann eine Frist zum Auszug setzen. über Härtefälle kann das Jugendamt befinden.
eine Einigung mit dem Vermieter muss her.
auch zum Umgangsrecht sollte das Jugendamt ins Boot geholt werden, da erfahrungsgemäß. darüber zu viel Streit gibt.
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Ich denke schon dass er sie rauswerfen kann, da es keinen Mietvertrag gibt und sie rechtlich keinen Anspruch auf die Wohnung hat
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Es existiert ein ( mündlicher) Mietvertrag, da sie ja Miete bezahlt.
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Er ist der Vater und hat ebenfalls Rechte. Natürlich darf er verlangen,dass deine Tochter auszieht,ob mit oder ohne Mietvertrag. Haus gehört seinen!! Eltern.
Was den wöchentlichen Wechsel betrifft,finde ich klasse sofern es mit Kita, Schule etc keine Probleme gibt. Sei doch froh dass er sich kümmern möchte.
Dein Enkel hat ein Recht auf beide Elternteile. So schwer es ist,aber misch dich da nicht ein und vor allem, benehmen euch wie erwachsene Menschen.
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Danke für die schnelle Antwort. Ich habe das Ganze heute erst erfahren und bin daher erst mal geschockt. Meine Tochter wird sich einen Anwalt nehmen. Ich bin wahrscheinlich die Hilflose..😒