Streit mit Eltern, Freund soll aus Wohnung ausziehen?
Hallo zusammen,
mein Freund und ich wohnen in einer gemeinsamen Wohnung in einem Haus, das meinen Eltern gehört, nun haben wir uns mit meinen Eltern gestritten sie wollen, dass mein Freund auszieht, ich könnte bleiben.
nur will ich natürlich nicht alleine hier wohnen.
was passiert wenn wir beide nicht ausziehen.
wir haben keinen Mietvertrag.
danke vorab!
4 Antworten
Wohnen deine Eltern ebenfalls in jenem Haus? Wenn du keine Miete bezahlst, wer bezahlt die Betriebskosten der Wohnung?
Es könnte also ein Fall von LEIHE, nicht MIETE, vorliegen. Wenn du die Wohnung also von deinen Eltern geliehen hast, fällt die Wohnung nicht unter das Mietrecht und den damit verbundenen Kündigungsschutz. Dein Freund wird nirgendwo in diesem Leihvertrag geschützt sein und müsste nach einer zu bestimmenden Auszugsfrist die Wohnung verlassen.....
Oh jeh, das wird schwierig. Vielleicht sollte dein Freund mal über seinen Schatten springen und sich bei deinen Eltern entschuldigen, egal ob er nun im Recht ist oder nicht. Andererseits kann es nur beduten, dass du/ihr euch eine neu Wohnung sucht und auszieht. Wisst du das? Kannst du/ihr euch das leisten? Kenne dein Alter nicht und ob du finanziell unabhängig von deinen Eltern bist. Es könnte beim Auszug auch zu einm Bruch mit deinen Eltern kommen. Willst du das?
Wenn er nicht geht können deine Eltern die Polizei rufen und ihm Hausverbot erteilen.
Du hast keinen Mieterschutz. Sucht euch eine Wohnung oder verlangt einen Mietvertrag.
Du hast kein Anrecht auf die Wohnung. Dein Freund erst recht nicht..
Um dir zu raten was du tun kannst muss man wissen
- Euer Alter ?
- Eure Eiunkommensverhältnisse/ Beruf oder nicht ?
- Weil meistens vor solchem Streit eie Reihe von Konflikten waren: Die Art eurer Konflikte ?
Dazu sind sie angehalten in einer Güteverhandlung, die auf eine Klage folgen könnte. Deine Fragen spielen auch in einer Güteverhandlung keine Rolle. Wenn die Eltern auf Räumung des Freundes klagen, werden sie gewinnen. Der Freund hat kein Verragsverhältnis, seine Klage auf Verbleib in der Wohnung würde abgewiesen. Die Tochter hat keinen Klagegrund gegen die Eltern.
Dürfen sie das wirklich? Auch wenn ich sage er gehört zu mir und er wohnt bei mir?