Mietvertrag der zukünftigen Ex-Frau mit meiner Mutter?
Hallo zusammen. Wir besitzen zwei Eigentumswohnungen und eine davon ist an meine Mutter vermietet. Der Mietvertrag ist zwischen meiner zukünftigen Ex-Frau und meiner Mutter. Im Zuge der Trennung bzw. jetzt Scheidung, bin ich offiziell zu meiner Mutter gezogen. Nun wird es wohl eine sehr schmutzige Scheidung und die ExFrau droht schon mit fristloser Kündigung. Wie komme ich bzw. meine Mutter aus der Nummer mit dem Mietvertrag raus? Welche Schritte muss ich machen, damit meine Mutter dort bis ans ende ihrer Tage wohnen bleiben kann? Vielen Dank für Eure Hilfe
8 Antworten
Hi .
Nach fünf Jahren der Miete bekommt man sie dort nur wegen Eigenbedarf raus. Wen ihr zwei Eigentumswohnungen habt die ca. denn selben Wert haben, könntet ihr euch darauf einigen dass jeder eine bekommt und Fertig, natürlich nur wen du die Wohnungen nicht beide in die Ehe gebracht hast/ es kein Ehevertrag gibt/ ihr euch nicht auszahlen wollt. Du könntest ihr aber auch Notariell beglaubigt ein Wohnrecht verpassen, oft wird das zb. Bei Häusern mit Einliegerwohnungen gemacht, die Eltern zahlen zb. 50.000 um die höhe des aufzunehmmenden Kredit zu senken und bekommen dann das Wohnrecht spricht sie dürfen in dem Haus/Wohnung etc wohnen bis sie Tod sind oder sie dich aus dem Vertrag entlassen.
Hoffe das war hilfreich.
Lg
Die Hälfte der Zinsen zahlst du, die hälfte deine zukünftige Ex oder einer der beiden zahlt den anderen aus. Oder einer von euch zahlt die Zinsen bekommt aber die Hälfte vom anderen. Der Bank ist nur wichtig, dass sie ihr Geld reibungslos bekommen.
Wegen deinem Zuzug zu deiner Mutter kann ihr die Vermieterin (deine künftige Ex) nicht kündigen.
Aus dem Mietvertrag kommt deine Mutter nur durch eigene Kündigung raus. Dann kann ihre Vermieterin aber auch verlangen das sie auszieht.
Wie sind denn die Eigentumsverhältnisse genau?
Seid ihr beide gemeinsam Eigentümer der Wohnungen oder gehört eine dir und eine deiner Noch-Frau?
Hatte halt gedacht, das meine Mutter die Kündigung schreibt und sie dann sozusagen „bei mir Wohnen bleibt“, also das sich für sie nichts ändert.
Das ginge auch. Wenn Du dann alleiniger Eigentümer der Wohnung bist kannst Du für deine Mutter ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen.
Von beiden Wohnungen sind wir beide Eigentümer. Sie wird unsere gemeinsame Wohnung behalten und ich die Wohnung in der meine Mutter lebt und ich gemeldet bin.
Wo ist dann das Problem?
Wenn Du alleiniger Eigentümer der Wohnung in der deine Mutter lebt bist bzw. wirst, bist/wirst Du ja auch Vermieter deiner Mutter.
Seid ihr beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, seid ihr auch beide Vermieter, damit kann deine dann Ex nicht allein als Vermieterin auftreten. Eine Kündigung kann auch nur von euch beiden ausgesprochen werden, egal, ob nur sie den Mietvertrag unterschrieben hat oder nicht. Also könnt ihr euch beide entspannen, deine Mutter und du.
Also wenn ich das richtige verstehe sind deine Frau und du die Besitzer beider Wohnungen?
Dann könnte man die Wohnungen ja aufteilen. Wenn sie vom Kaufpreis gleich viel waren, dann behält sie die andere Wohnung und du die in welcher deine Mutter wohnt.
Wäre jetzt so die sinnigste Idee.
Zudem wenn IHR die Wohnung an deine Mutter vermietet, seid ihr eigentlich Beide Vermieter.
Aber davon ab darf sie deiner Mutter nicht ohne triftigen Grund fristlos kündigen.
Dennoch wenn ihr im Schlechten auseinander geht wäre tatsächlich sinnvoller zu schauen das du die Wohnung in welcher deine Mutter lebst als deine eigene Wohnung bekommst, also deine künftige Ex kein Anteil daran hat.
Den sie weiterhin als Vermieter haben würde ich nicht wollen das gibt nur Probleme.
Sie braucht einen entsprechenden Grund die Wohnung kündigen zu können. Wenn Sie so einen hat kannst du wenig machen. Aber einfach so fristlos kündigen ist nicht erlaubt.
Mal ganz abgesehen davon, wer ist den der Eigentümer der Wohnung und bleibt das so? In der Scheidung wird ja etwas verteilt
Dann ist das Thema doch sowieso schon wieder etwas schwieriger weil du doch genau so mit reden kannst.
Am Ende wird es darauf hinaus laufen das Ihr die Immobilien Aufteilt. Du wirst dir für das ganze sowieso einen Anwalt nehmen müssen also sprich auch da das Thema mit der Wohnsituation deiner Mutter an das man das gleich berücksichtigen kann.
Beste fall für dich wäre ja wenn du die Wohnung einfach übernimmst also als alleiniger Eigentümer
Ja haben den gleichen Wert, sind nur krass unterschiedlich weit in den Restschulden.