Darf meine Ehefrau mich aus dem Haus werfen?
Meine Frau hat sich von mir getrennt und ist seit ein paar Tagen mit den 2 Kindern ausgezogen aus unserem Haus. Ich bin jedoch der Alleineigentümer. Sie hat kein Einkommen und möchte mich nun aus dem Haus werfen lassen und alleine mit den Kindern darin wohnen. Darf sie das?
4 Antworten
Zugrunde liegt das Familienrecht. Da kommt es nicht auf die Eltern, sondern auf das Kindeswohl an. Die Kinder haben das verbriefte Recht, an ihrem Lebenszentrum wohnen bleiben zu dürfen. Wenn die Kinder mehr als 50% bei der Mutter leben sollen, dann ergibt sich daraus zwangsläufig, dass nicht die Mutter, sondern der Vater aus der von den Kindern bewohnten Wohnung ausziehen muss. Die auf die Wohnung bezogenen Eigentumsverhältnisse sind dabei vollkommen nachrangig.
Dafür müssen die Eltern nicht einmal verheiratet (gewesen) sein.
Es kommt also allein auf die Kinder an. Und liegt das Betreuungsrecht (nagelt mich nicht auf den korrekten juristischen Begriff dafür fest) überwiegend bei der Mutter, muss diese natürlich auch bei den Kindern wohnen - und der Vater ausziehen.
War die Arbeitsteilung zwischen den Eheleuten/Partnern einvernehmlich und ist die Mutter damit ohne Einkünfte, könnte es selbst beim Fall des Wechselmodells wahrscheinlich, dass die Mutter die Wohnung als Wohnort bei den Kindern zugesprochen bekommt.
An den Eigentumsverhältnissen ändert sich nichts. Sobald die Kinder erwachsen sind, kann der Vater sein Wohnrecht dort einfordern.
Fazit:
Außer in der eingangs geschilderten Konstellation besteht natürlich immer ein Prozessrisiko auch in Abhängigkeit von den detaillierten Umständen.
Sollen die Kinder überwiegend von der Mutter betreut werden, ist die Situation eindeutig. Dann muss der Vater unabhängig von den Eigentumsverhältnissen gehen - und wohl zusätzlich noch Unterhalt (auf jeden Fall für die Kinder) zahlen.
Womöglich lässt sich das Haus baulich so anpassen, dass unabhängige Wohnungen mit jeweils eigenen Eingängen darin geschaffen werden können. Das setzt grundsätzlich voraus, dass die Eltern, die sie ein Leben lang bleiben und was sie ein Leben lang verbindet, ein auskömmliches Verhältnis zueinander haben und nicht nur Hass und Streit Basis ihrer Kommunikation ist. Dann wird der Alleinverdiener das Nachsehen haben und sich eine andere Adresse suchen müssen.
…insofern leitet die Frage nach dem „Rausschmiss“ des Vaters durch die Mutter fehl. Die Kinder haben das Recht zu bleiben. Und bei den Kindern bleibt selbstverständlich der Elternteil, dem das Betreuungsrecht überwiegend obliegt.
Dui bist wahrscheinlich Alleineigentümer des Hauses. Wenn du Unterhalt zahlst, dann wird es wohl schwierig werden, dich aus dem Haus zu werfen.
Deine Frau ,muss sich eben eine Wohnung suchen müssen. Vielleicht auch einen Job.
Welche rechtliche Grundlage das haben könnte, dass man als Eigentümer bei einer Trennung aus dem eigenen Hause geworfen werden könnte, ist mir nicht bekannt.
Deine Ex kann freilich versuchen, dich aus dem Haus werfen zu lassen, was aus meiner Sicht nicht aber möglich ist.
Du könntest evtl. anbieten, dass deine Kinder bei dir wohnen dürfen, so das für dich überhaupt möglich ist.
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Frau muss ausziehen, nein. Es sei denn, der unwahrscheinliche Fall tritt ein, dass das Betreuungsrecht nicht überwiegend ihr zugesprochen wird. Denn die Kinder haben dort ein verbrieftes Wohnrecht, und das Elternteil, das das Betreuungsrecht (überwiegend) hat, wohnt bei den Kindern. Der andere Elternteil muss ausziehen,
Frau muss für ihren Unterhalt sorgen, ja - und sich belegbar „um eine Arbeitsstelle“ bemühen. Bis zur rechtsverbindlich vollzogenen Scheidung muss der (Ex-)Mann auch ihren Unterhalt finanzieren (neben dem der Kinder).
Wenn du dich rauswerfen lässt ... Da sie bereits ausgezogen ist, wird das wohl etwas schwierig werden. Hauptsache du zahlst den entsprechenden Unterhalt für deine Kinder, dann wird es für sie schwierig, weitergehende Ansprüche zu stellen.
Das ist gar nicht schwierig für sie. Die gemeinsame Lebenssituation war womöglich untragbar und vorübergehend musste eine Notlösung her.
Männer, wenn Eure Partnerin in die schon vor der Partnerschaft von Euch erworbene oder angemietete Immobilie dazuzieht und Ihr das konservative Lebensmodell mit der Mutter Eurer Kinder wünscht und im Einvernehmen lebt, dann ist das Szenario, dass Ihr gehen müsst, die Konsequenz daraus.
Fordert und fördert, dass Eure Partnerin genauso viel arbeitet wie Ihr und schafft für den Trennungsfall glaubhaft die Basis, dass Ihr ein Wechselmodell leisten könnt. Das wird mit einem Job mit Reisetätigkeit kaum möglich sein - natürlich aber auch im umgekehrten Fall nicht. Das gibt es ja auch.
Auch wenn Ihr Euch nie sonderlich gekümmert und erzogen habt, wird ein Wandel nach der Trennung kaum glaubhaft zu machen sein. Im Zweifel (Aussage gegen Aussage) wird die Entscheidung stets im Sinne des Kindeswohls getroffen werden…
Wenn du der Alleineigentümer bist, versucht sie das mit welchem Recht?
Mit dem Familienrecht. Die Kinder haben das Recht, dort (an ihrem gewohnten Lebenszentrum) wohnen zu bleiben. Die Mutter bleibt bei den Kindern, wenn ihr die Betreuung obliegt. Das scheint hier bei dem Lebensmodell der Partner so zu sein.
Der Vater könnte das 50:50-Wechselmodell einfordern und müsste glaubhaft machen, dass er fähig und in der Lage dazu ist, dies im Sinne des Kindeswohls auch erfüllen zu können.
Dann gibt es eine Chance darauf, dass sie gehen muss und nicht er. Angesichts der Einkommesverhältnisse würde ich aber selbst in diesem Fall nicht darauf wetten.