Ohne Arbeitsvertrag zu arbeiten beginnen ist nicht sehr klug. Kostgeldabzug ist nur dann üblich, wenn es im Arbeitsvertrag so festgelegt ist.

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Das finde ich nicht seriös, außerdem kann sie deine Bankdaten nur einsehen, wenn alle deine Ein- und Ausgaben bei Check24 sind.

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Da du es wieder verkauft hast, eindeutig nein.

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Da gibt es keine Ausrede, du hast einfach zu wenig gelernt. Schau, dass du es das nächste Mal besser machst.

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Geh unter Leute: Supermarkt, Öffis, Sportstätten, Vereine, Restaurants, Weiterbildung usw.

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Nein, das darf er nicht, nur wenn er dich direkt beim Spicken erwischt. Du kannst ja die Zeitform auch bereits daheim gelernt haben, obwohl ihr sie in der Schule noch nicht hattet.

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Du musst nur deinen Ausweis vorzeigen, um zu beweisen, dass du "DU" bist.

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