Ersatzteil-Spender steht im Kaufvertrag?

2 Antworten

Hat eine Ähnliche Aussagekraft wie Bastlerfahrzeug !!!

Das Bedeutet das das Fahrzeug einen oder mehrer Mängel hatdie der Verkäufer verschwiegen hat oder nicht sagen wollte. Hoffendlich war die Kiste nicht zu teuer..

was der Verkäufer im Verkaufsgespräch erzählthat ist nur Relevannt wenn ein Zeuge dabei war der das auch bestätigt. An sonsten Gilt was im Vertrag steht und als Bastlerfahrzeug oder gar zum Ausschlachten Deklariert ist keine Bezeichnung die ich unterschreiben würde.

Der Verkäuer sichert sich ab das das Fahrzeug zerlegt und die Teile für einen odermehrer anderen Wagen genutzt werden und das die karre nichtmher zugelasen werden soll.. Bzw er vermeidet oder Glaubt es zumindest dadurch jegliche Gewährleistungsansprüche oder ev sogar eine Rücknahme des Fahrzeuges zu Verhindern.. Wenn aber der Preis nicht zu dieser Aussage oder Deklarierung passt sollte das eh Hinfällig sein..

Das diese Formulierung keine oder nur bedingt Rechtliche aussagefähigkeit hat sollte der abder wissen.. Bevor Du falls es erforderlich wird jedoch Rechlich gegen den Verkläufer vorgehst solltest du Dich vorher Anwaltlich beraten lassen .

Wenn das Fahrzeug noch Tüv hat solltest du den mal genauer anschauen lassen damit es bei der Nächsten HU keine bösen Überraschungen gibt. Damit ist durchaus zu rechnen .. eine wenn auch Nachträglich diurchgeführte Gebrauchtwagenbewertung ( ca 150 Euro Kosten bei HU Prüfstelle ) dokumentiert den Fahrzeugzustand und die erziehlbaren Finanziellen Werte..

Hoffentlich hast du das nicht unterschrieben. Sonst steht da ne Schrottkarre vor der Tür und du bist gelackmeeiert.