Auto beim Händler gekauft jetzt Mängel?
Ich habe vor etwa drei Wochen ein Auto gekauft. Ich warte seitdem auf weitere Unterlagen, bis heute nicht erhalten. Kam mir alles komisch vor also ab in eine Werkstatt die viele Mängel festgestellt haben. Laut Vertrag unfallfrei hatte aber anscheinend einen Unfall. Viele sicherheitsrelevante Mängel. Querlenker etc. Wie gehe ich jetzt vor und welche Rechte habe ich ? Ich will dieses Auto so nicht behalten.
Wenn du Nachfragen nicht beantwortest, kann ich dir nicht helfen. Viel Glück weiterhin...
Tut mir leid, habe ich übersehen. Es fehlt der versprochene Schlüssel sowie Rechnungen und Pflegeheft.
3 Antworten
Hallo bring das Auto zurück, wann er es nicht reparieren will drohe ihm mit Anzeige Umtausch recht müsste auch gehen, da ist garantiert was faul,
Klar es gibt das Widderufsrecht bei Online- oder Tür-, Telefongeschäften
nicht nur da, überall, so wude es vom Gesetz vestgelegt, schon vor einigen Jahren.
Nein, du hast beispielsweise kein Rückgabe oder Umtauschrecht im Supermarkt.
Wenn du etwas anderes behauptest, bitte mit dem entsprechenden Paragraphen
Wenn das Fahrzeug bei einem Händler gekauft wurde, muss dieser innerhalb eines Jahres alle Mängel auf seine Kosten beseitigen. Es sei denn, die Sachmangelhaftung wurde im Kaufvertrag ausgeschlossen. Wenn Du den unterschrieben hast, hast Du Pech.
- Lerne daraus: Nicht beim Händler kaufen.
- Sollte der Unfallschaden eindeutig nachweisbar sein Anzeige wegen Betrug machen.
- Weil einem das beim Privatverkäufer nicht passieren kann und man da als Käufer besser abgesichert ist?
Was bringt es einenvermeindlich besseren Anwalt zu haben, wenn bei einem Privatkauf die Sachmängelhaftung nicht greift.
Du könntest mit dem gekauften Auto losfahren und nach 100 Kilometer einen Motorschaden bekommen.
Der private Verkäufer ist fein raus, außer er hatte von dem Mangel Kenntnis und hatte ihn verschwiegen. Das nachzuweisen dürfte aber vom Käufer äußerst schwierig sein.
Und beim Händler bekommst die "Garantie" auf lau? Und durchgesetzt ???
Es gibt kein Umtauschrecht