Kann ich ein Autokauf rückgängig machen?


30.06.2024, 12:17

Ach übrigens... TÜV hat das Auto erst im November 2023 neu bekommen... und im Service war das Auto beim selben autohaus wo ich es gekauft habe

1 Antwort

  1. Tieferlegung: Du hast alle Papiere, Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein vor dem Kauf angesehen. Da stand die Eintragung zur Tieferlegung drin. Hier kannst du dem Verkäufer keine Absicht unterstellen.
  2. Eine ausgetauschte Frontschürze ist ein Plastikteil. Wenn es keinen Blechschaden gab und diese nur z.. nur gerissen oder verkratzt war, gibt es auch keinen Unfallschaden, den man verschweigen konnte.
  3. Blinker Programmierung: Das ist nicht OK (hätte dir aber auch bei Besichtigung auffallen können) Hier würde ich versuchen mich mit dem verkäufer über die Kosten für die Korrektur zu einigen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Über 30 Jahre Hobbyschrauber Erfahrung

Inkognito-Nutzer   30.06.2024, 12:34

Ok , das mit der Frontschürze lass ich gelten trotzdem sowas erwähnt man in der Anzeige oder bei der ersten Besichtigung ! Meine Meinung und nicht bei der Vertragsunterzeichnung... zu den Thema mit den Blinkern ... woher soll ich das wissen ? Ich informiere mich natürlich über das Auto aber doch nicht wie die US Blinker aussehen ? Oder was da umprogramiert wurde ? Blinkt links ? Ok Blinkt rechts ? Ok ... Ich werde natürlich zu den Autos fahren und erwarten dass die da auf Kulanz in Ordnung bringen.

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