Mieterhöhung?

3 Antworten

Eine Sanierung ist eine Instandsetzung und die bezahlt grundsätzlich der Vermieter. Wenn du jedoch eine energetische MODERNISIERU'NG meinst, dann kann der Mieter an den Kosten mit 8% jährlich beteiligt werden (BGB §555b), unabhängig von einer Mieterhöhung zwischen 15 und 20% je nach Lage Siehe auch § 557 BGB.

Sollte es sich hierbei um eine Modernisierung handeln, ist hierfür unabhängig die Möglichkeit gegeben, 8% der bereinigten Kosten (Instandhaltung, Fördermittel) jährlich (davon 1/12 monatlich) auf die Miete aufzuschlagen.

Er kann die miete erhöhen, wenn er den Wohnwert verbessert, z. B. eine bessere Heizung einbauen lässt als die vorhandene. Da gibt es aber Grenzen, wieviel er darf.

Es gibt keine gesetzlichen Fristen für eine Mieterhöhung, höchstens Anpassung an den Mietspiegel, das darf er ebenfalls nur bis zu einer bestimmten Höhe und einem bestimmten Zeitraum.