Mieterhöhung Hartz 4 Empfänger?

1 Antwort

Du kannst die Miete alle 12 Monate mit 3 Monate Ankündigung also insgesamt alle 15 Monate erhöhen, die Mieterhöhung darf nicht mehr als 20%(15% in einigen Regionen) über 3 Jahre betragen, die Mieterhöhung darf die Miete nicht über den Mietspiegel treiben. Du mußt die Mieterhöhung begründen, z.b. mit vergleichsmieten.

Wenn du es ALG2 gerecht machen willst, mußt du dich erkundigen, wie hoch die Miete für die Wohnung und Anzahl der Mieter in deiner Gegend im allgemein sein darf und entsprechend drunter bleiben.

Kauf bricht nicht Miete, ergo erkundige dich beim Vorbesitzer nach der höhe der letzten Mieterhöhung und halte zwingend die 12+3 Monate mindestzeit ein.