Mieterhöhung bei eigentuemerwechsel?
Meine Wohnung wurde die Miete um 20 Prozent erhöht bevor sie verkauft wurde.
Seit November ist ein neuer Eigentümer.
Dieser möchte jetzt eine erneute Mieterhöhung wegen Sanierungsarbeiten am Haus die in der Zeit vom alten Vermieter durchgeführt wurden. Ist das rechtens
Also die Wohnung war in diesen sanierten Zustand schon beim Kauf
4 Antworten
Der Verkäufer hat die Miete noch kurz vor Verkauf erhöht, um den Verkaufspreis in die Höhe zu treiben.
Für Dich bedeutet das: 1 Jahr seit der Mieterhöhung muss der Käufer sowieso still halten und erst danach dürfte er ein neues Mieterhöhungsverlangen stellen.
Da aber maximal 20 Prozent in 3 Jahren möglich sind, ist das ausgereizt und er müsste sowieso warten, bzw. er darf eine Mieterhöhung nur für den Zeitraum ab 1.9.2027 verlangen.
Eine Sanierungsmieterhöhung gibt es nicht, also kann er wegen Sanierung auch keine Erhöhung verlangen.
Eine Modernisierungmieterhöhung wäre denkbar, aber dazu müsste der Vermieter ganz bestimmte Kriterien einhalten. Unter anderem müsste er im Rahmen der Ankündigung genau auflisten, welche (geplanten) Modernisierungen dafür berücksichtigt wurden.
Also, erst einmal keine Panik!
Das ist normal, wenn man die richtige Definition von Hausgeld wählt. Hausgeld ist normalerweise das, was ein Eigentümer einer Wohnung monatlich an die Hausverwaltung zu bezahlen hat. Darin sind die umlegbaren Nebenkosten enthalten und die Nichtumlegbaren. In den Nichtumlegbaren ist ein bestimmter Betrag für eine Rücklage enthalten, die genau dafür verwendet wird, nämlich für Instandsetzung. Wenn allerdings Euer Vermieter diese Kosten auch umlegt, ist das falsch.
Ein Vermieter darf die Miete in Deutschland nicht beliebig oft oder in kurzen Abständen erhöhen. Es gibt klare gesetzliche Regelungen:
- Abstand zwischen Mieterhöhungen: Eine Mieterhöhung ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung oder nach Abschluss des Mietvertrags möglich. Die Miete muss also mindestens ein Jahr unverändert bleiben.
- Höchstgrenze innerhalb von drei Jahren: Innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren darf die Miete maximal um 20 % steigen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt diese Grenze bei 15 %.
- Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete: Eine Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete ist nur zulässig, wenn die Miete seit mindestens 15 Monaten unverändert war.
- Modernisierungsmaßnahmen: Nach einer Modernisierung kann der Vermieter die Miete erhöhen, allerdings nur um 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr.
das hat mir Copilote von MS mitgeteilt.
In deinem Fall müssen mindestens 12 Monate vergangen sein und nicht über 20% innerhalb von 3 Jahren. Da die Renovierung schon vor der ersten Mieterhöhung lag, darf der Vermieter nicht mal mehr die 8 % verteilt über die Jahre erhöhen.
Das ist das Schicksal eines Mieters. Er will billig billig wohnen, und der Vermieter soll alles bezahlen. Aber diese Rechnung geht im realen Leben nicht auf. Im realen Leben gibt es Handwerker, Hausmeister und Schornsteinfeger, die mit harter Währung bezahlt werden wollen. Und die Inflation verlangt jedes Jahr einen höheren Lohn. Denn alles wird teuer.
Der Besitzer hat das Haus verkauft, weil sich das nicht mehr gerechnet hat. Kann ja nicht jeder in einem staatlich geforderten Haus leben, da spielt Geld keine Rolle. Die kriegen das von einem Politiker zugewiesen. Aber der Private muss rechnen.
Und der neue rechnet, er hat den Kredit abzuzahlen und macht jetzt eine luxussanierung. Dahinter stehen Anwälte, die auch was verdienen wollen.
Jetzt kann du nur noch ausziehen oder - bezahlen
Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an, schau dir deinen Mietspiegel an.
Zwei Mieterhöhungen in einem Jahr muss niemand bezahlen. Und einfach mal die Miete um 20% erhöhen ist in den meisten Fällen auch unzulässig.
Teilweise waren die Renovierungsarbeiten schon vor unserem Einzug vor 7 Jahren
In der Wohnung ist nichts renoviert
Kein boden, nichts
20% klingt schon Mal zu viel. Die Miete darf auch nur einmal im Jahr erhöht werden.
Wird Zeit sich mal an den Mieterbund zu wenden.
Eine Ankündigung gab es nicht , die Sanierung der Fassade war vor unserem Mietbeginn