Eine Frage zur Garantie auf die Gangschaltung beim Fahrrad: Ich hab vor 1,5 Jahren ein gebrauchtes Rad bei einem Händler gekauft. Nach ca. einem halben...?

4 Antworten

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Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt bei Behebung des Mangels automatisch neu.

Zudem dürfte auch nach Ablauf der darüber hinaus gehenden garantie noch Anspruch auf die Garantieleistung bestehen, wenn diese nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde und dadurch der Mangel erneut auftritt.


Hummingbird666 
Beitragsersteller
 29.10.2024, 08:57

Ja, super. Danke sehr!👍🙂

Hummingbird666 
Beitragsersteller
 30.10.2024, 14:12
@Hummingbird666

Ich kriege das Geld von beiden Reparaturen ertattet und hab erneut 2 Jahre Garantie. 👍🙂

Destranix  30.10.2024, 15:34
@Hummingbird666

*Gewährleistung.

Aber ja, an und für sich ist das schon toll. Insbesondere, da du auch Neulieferung verlangen kannst.
Ist der verkäufer aber auch selbst Schuld dann, denn die Sachmängelansprüche hast du nur, wenn die Sache schon bei Kauf mangelhaft war (auch wenn sich die Schäden erst später zeigen).

Zunächst zur Sache: Ja, bei den 7-gang-Schaltungen von Sachs/SRAM tauscht man gern Clickbox, Zug und Drehgriff in einem, auch wenn tatsächlich nur der Zug, der 1,50 € kostet, gerissen ist. Den Zug einzeln einzumessen ist ziemlich schwierig. Deshalb werden alle drei Teile als Einheit fertig verbunden angeboten, so dass der Austausch nur Minuten dauert. Nachteil dabei ist allerdings, dass der Zug dann nicht unbedingt die optimale Länge hat. Das heißt, wenn er zu lang ist, liegt er nicht überall eng am Fahrradrahmen an und kann so leichter beschädigt werden. Man bleibt z. B. beim Ausparken irgendwo an einem anderen Rad hängen

Die S7 gibt es schon lange nicht mehr und ja, der Zug, der Drehgriffschalter und auch die Klickbox können über die Jahre durch Verschleiß kaputt gehen. Der Zug kann sich oben am Schalter, wo er stark gebogen wird, aufspleißen, die Feder in der Klickbox kann verrosten. Das gilt für die mindestens 20 Jahre alten, originalen Teile, nicht aber für ein ausgetauschtes Set.

An dem Getriebe selbst, das in der Hinterradnabe sitzt, gibt es nicht viel zu meckern. Allerdings ist von dem ursprünglichen Fett darin nach Jahrzehnten nicht mehr viel zu spüren und ohne ausreichende Schmierung kommen dann die Gänge nicht mehr, wie sie sollen. Dieses Getriebe zu überholen ist auch wieder eine sehr aufwendige Sache, zu schwer für einen Praktikanten und wäre eine stundenlange Aufgabe für den Chef.

Das sind die Gründe, weshalb der Chef sagt, die Gangschaltung tauge nichts. Die Wartung ist schwierig, die genaue Einstellung der äußeren Teile Clickbox, Zug und Schalter ebenfalls.

Von alledem weiß der Kunde nichts. Er neigt dazu, es mit Kraft zu versuchen, wenn die Gänge nicht kommen wollen. Rumms, es geht wieder etwas kaputt.

Problemlösung: Die alte Getriebenabe muss gewartet werden und dem Kunden muss beigebracht werden, wie man schaltet, nämlich ohne Kraftanwendung mit der Hand und ebenfalls ohne Kraft auf dem Pedal während des Schaltvorgangs.

Fahrradhändler geben sich keine große Mühe mit dem Aufbereiten ihrer Gebrauchträder, dafür beheben sie sämtliche Mängel, die noch auftreten, kostenlos und sofort. Ich nehme an, für den ersten Austausch hast du nichts bezahlen müssen. Um die eigentlich nötige Arbeit hat sich dein Händler aber gedrückt. Weder hat er den Zug genau eingemessen, noch hat er die Getriebenabe überholt. So sind weitere Schäden vorprogrammiert, was dieser Mann anscheinend auch weiß.

Was ich dir nun raten soll, weiß ich auch nicht genau, sorry. Ich könnte dir die Schaltung in Ordnung bringen, so, dass erst einmal nichts mehr kaputt geht und die Gänge nur so flutschen. Doch dann würde dein Fahrrad mir gehören, denn meine Arbeit wäre mehr wert als das ganze Fahrrad.


Hummingbird666 
Beitragsersteller
 29.10.2024, 10:38
Ich nehme an, für den ersten Austausch hast du nichts bezahlen müssen. 

Doch, dafür hab ich bezahlt. Das Geld kann ich mir ja dann auch wiederholen, weil das innerhalb der Garantie war. Richtig?

FelixLingelbach  29.10.2024, 12:24
@Hummingbird666

Zur genauen, rechtlichen Lage bei gebraucht gekauften Rädern im Fachhandel weiß ich nicht genug Bescheid. RedPanther hat da mehr Ahnung als ich. Garantie ist eine Vereinbarungssache.

Ich würde dir alle Mängel, die du innerhalb der ersten Woche reklamierst, freundlich , sofort und natürlich umsonst beheben. Wenn das Rad aber ein halbes Jahr gehalten hat, müsstest du bezahlen. Es war in Ordnung, sonst hättest du nicht so lange damit fahren können.

Sorry, aber letzten Endes war das ein Fehlkauf. So ein altes S7-Rad ist etwas für einen Bastler wie mich. Ich habe schon mehrere Tage gebraucht, um so eine Schaltung wieder hin zu bekommen.

Hummingbird666 
Beitragsersteller
 29.10.2024, 12:28
@FelixLingelbach

Ein absoluter Fehlkauf! Wenn die Garantie auf die Gangschaltung abgelaufen ist, kommt es weg!

Ganz wichtig: Gewährleistung und Garantie sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe! Das eine ist gesetzlich vorgegeben, der Händler muss gewährleisten dass das, was er dir verkauft hat, auch das erfüllt was er verkauft hat. Aber Garantie gibt der Händler freiwillig und zu den Bedingungen, die er für richtig hält.

Klar: Wenn dir jemand einen neuen Schaltgriff mitsamt neuem Schaltzug verkauft und montiert, muss er gewährleisen dass diese Ware und diese Leistung auch fehlerfrei ist. Im Schadfall wäre dir der Händler das erste Jahr lang den Beweis schuldig, dass der Fehler nicht schon von Anfang an bestand... Und bei einem Schaltzug ist es einfacher, diesen im Schadfall einfach schnell zu tauschen, statt anzufangen ob das nun wirklich ein Fehler am Schaltzug oder eine falsche Montage war oder der Kunde was falsch gemacht hat...

Aber eine Garantie gibt der Händler wie gesagt freiwillig. Hast du beim Kauf des Fahrrades irgendeine Garantie bekommen? Dann schaue, wie lange und unter welchen Voraussetzungen die gilt und was sie abdeckt. Jetzt noch, bei einer bekannten Problematik, wird der Händler dir wohl kaum noch eine neue Garantie geben die er vorher nicht gegeben hat.

Ich persönlich tue mich schwer mit der Aussage, der Schaltzug würde reißen weil die Schaltung nichts tauge. Da ist in meinen Augen wahrscheinlicher, dass der Monteur nichts taugt.


Hummingbird666 
Beitragsersteller
 29.10.2024, 10:21

Hab mal geguckt. Auf das Rad hab ich 1 Jahr Garantie gehabt. Die ist schon abgelaufen. Bleibt nur die Garantie auf die reparierte Gangschaltung von 2 Jahren. Ich hab keinen Beleg mehr darüber, weil ich zunächst nämlich gar nicht wußte, daß ich darauf Garantie hab. Das ist blöd, weil ich jetzt darauf angewiesen bin, daß er den Auftrag auch tatsächlich raussucht. Andererseits könnte ich mich an den Hersteller wenden, da ich ja einmal schon reklamiert hab. Der wird ja was an Unterlagen haben.

Ich hab ja die Rechnung von gestern. Dann hätte ich halt darauf 2 Jahre Garantie.

Wie viel Zeit soll ich dem geben zum Melden?

An sich haat du bei gebrauchten Items eine gesetzliche Gewährleistung von 1. Jahr.

Eine Garantie ist in dem Fall eine freiwillige Leistung des Herstellers bzw, des Gecshäftes. Eine Garantie/ Gewährleistung erst nach 1,5 Jahren laufen zu lassen ist irrsinnig, vor allem, da SRAM selber Naben & Ersatzteile seit 2017 nicht mehr baut.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2016 im Fahrradbereich Tätig

Hummingbird666 
Beitragsersteller
 29.10.2024, 09:11
Eine Garantie/ Gewährleistung erst nach 1,5 Jahren laufen zu lassen ist irrsinnig, vor allem, da SRAM selber Naben & Ersatzteile seit 2017 nicht mehr baut.

Ich wollte noch sagen. Ich hab seit der ersten Reparatur schon einen Nachbau von einer anderen Firma.

Hummingbird666 
Beitragsersteller
 29.10.2024, 09:02

Er sagte 2 Jahre.

AntiRedlich  29.10.2024, 09:07
@Hummingbird666

Wenn der Händler 2 Jahre Garantie drauf gibt ist das in Ordnung. Wird sicherlich auch irgendwo in den Unterlagen dann vermerkt sein.