Ein Sporttrainer (37) treibt es mit der 14-jährigen Turnerin. Was ist das für Dich?

27 Antworten

Strafgesetzbuch (StGB)§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen

  1. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
  2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm im Rahmen eines Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
  3. ----,

vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer unter den Voraussetzungen des Satzes 1 den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, dass er sexuelle Handlungen an oder vor einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt.


Libertinaerer  04.10.2024, 09:35

Glaubst Du Sporttraining ist "Erziehung oder Betreuung in der Lebensführung"? Oder glaubst Du, es handele sich um ein "Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis"? Oder möchtest Du einfach deutlich machen, dass das nicht zum Gesetz passt?

Libertinaerer  04.10.2024, 09:59
@SchakKlusoh

Exakt! Aber dazu müsste ein konkreter Fall es überhaupt dahin schaffen!

Wenn Du glaubst, das sei sicher, dann liegst Du sehr falsch.

Wenn Du glaubst, das sei nur eine Möglichkeit, dann fehlt mir ein Hinweis in deiner Antwort, dass gegen dieses Gesetz vielleicht verstoßen wurde, vielleicht aber auch nicht. Dass sich vielleicht ein Gericht damit beschäftigen könnte, vielleicht aber auch nicht.

Es kommt, wie so oft, auf den Einzelfall an.

SchakKlusoh  04.10.2024, 10:02
@Libertinaerer
Wenn Du glaubst, das sei sicher,

Wo steht das?

dann fehlt mir ein Hinweis in deiner Antwort

Jetzt wird es lustig. Meine Antwort ist lediglich eine Kopie des Gesetzestextes.

Dass sich vielleicht ein Gericht damit beschäftigen könnte, vielleicht aber auch nicht.

Das sollte man als Bürger schon wissen.

Libertinaerer  04.10.2024, 10:14
@SchakKlusoh
Das sollte man als Bürger schon wissen.

Ich weiß, und das ist für manche Leute immer wieder eine Überraschung, dass viele Bürger überraschend wenig wissen. ^^

Deswegen wäre eben ...

Meine Antwort ist lediglich eine Kopie des Gesetzestextes.

... eine kurzer Hinweis "Muss nicht zutreffen, aber könnte ggf." sicherlich hilfreich gewesen.

Und ich möchte ja niemanden etwas unterstellen, aber es fällt halt auf, dass so ein Hinweis fehlt ...

... zumal wenn man sich selbst beklagt, wie wenig Bürger doch angeblich wissen. >8-)

Libertinaerer  04.10.2024, 10:51
@SchakKlusoh

Tja, habe ich aber: "Deswegen wäre eben ein kurzer Hinweis 'Muss nicht zutreffen, aber könnte ggf.' sicherlich hilfreich gewesen.

Und ich möchte ja niemanden etwas unterstellen, aber es fällt halt auf, dass so ein Hinweis fehlt ...

... zumal wenn man sich selbst beklagt, wie wenig Bürger doch angeblich wissen. >8-)"

Auch da sind wir dann wohl unterschiedlicher Meinung. :)

SchakKlusoh  04.10.2024, 20:46
@Libertinaerer

Du könntest selbst tun, was du von mir verlangt.

Aber das ist dir offenbar weniger wichtig.

Libertinaerer  04.10.2024, 21:40
@SchakKlusoh
  1. Ich habe keine (noch) keine Antwort auf die Frage unter dem Gesichtspunkt der Legalität geschrieben.
  2. Ich mache in mehreren Kommentaren genau DAS! Ich verweise darauf, dass das strafbar sein kann, nicht aber sein muss,
  3. Ich habe Laubenthal aus seinem Standardwerk zum Sexualstrafrecht zitiert, wann es grundsätzlich kein Abhängigkeitsverhältnis ist, und wann eben doch.
Libertinaerer  04.10.2024, 22:05
@SchakKlusoh
  1. Ich bin im Ruhestand. Zeit ist da kein Problem. ^^
  2. Ja, irgendwo schon.

Mein erwachsenes Leben lang habe ich mich mit Sexualwissenschaft und Sexualgeschichte beschäftigt. Und ich war entsetzt, wie dumm-dreist hier Jugendliche fernab jeglichen Fachwissens belogen wurden und werden.

Wie ihre Bedürfnisse und Rechte mit Füßen getreten werden, bzw. wie das zumindest propagiert wird. Im 21. Jhdt., wo meine eigenen Eltern, Jahrgang 1930(!), schon vor über einem halben Jahrhundert deutlich gebildeter waren, als was heute mitunter hier so anzutreffen ist.

Also ja, DAS haben Jugendliche nicht verdient, und ja, ich nehme es persönlich - weil es mir erspart geblieben ist. Das habe ich erst hier begriffen, wie viel Glück ich da hatte ...

... davon gebe ich gerne der Gesellschaft etwas zurück.

Muss nicht jedem gefallen, aber genau weil es nicht jedem gefällt, bin ich hier. 8-)

Libertinaerer  04.10.2024, 23:25
@SchakKlusoh

Z.B. dass Eltern ihren Kindern ab 14 vorschreiben dürften, ob und wenn ja mit wem die eine intime Beziehung haben. Z.B., weil ihnen der Altersabstand zu groß ist, oder sie generellein Problem mit Sex in dem Alter haben..

Das beträfe auch das Beispiel des FS, wenn es sich nicht um eine Abhängigkeitsbeziehung handelt.

Oder noch direkter, DASS es sich beim Beispiel des FS auf jeden Fall um eine (folglich verbotene) Abhängigkeitsbeziehung handeln würde.

Usw., usf. ...

croissantcrepe  05.10.2024, 03:00
@Libertinaerer

Das Thema Sex zwischen Jugendlichen und Erwachsenen scheint für dich dermaßen relevant zu sein, dass es da eine persönliche Erklärung zu geben muss.

Mit wem hattest du denn mit 14 Sex? Bist du homo- oder heterosexuell? Bist du pädo- oder hebephil? Hast du in deinem Alter als Ruheständler (ich vermute du bist über 60) Sex mit Jugendlichen? Alles Fragen, die mich brennend interessieren!

Ich sehe dich als Pädo-Hebephilie-Lobbyisten, der das Thema des sexuellen Missbrauchs nicht begreifen will. Bei den Grünen gab es ja leider auch mal die Bestrebung Sex zwischen Kindern und Erwachsenen zu legalisieren... Gehörst du zu diesen "Alt-Grünen"?

croissantcrepe  05.10.2024, 03:04
@SchakKlusoh
Wieso verschwendest du deine Zeit mit Kommentaren?
Ist das etwas Persönliches?

Das frage ich mich auch...

Ich bin sehr sicher, dass ihn das Thema Sex zwischen Jugendlichen und Erwachsenen selbst betrifft.

Ich hoffe nur, dass er nicht selber Jugendliche sexuell missbraucht und das für "einvernehmlichen Sex" hält...

Libertinaerer  05.10.2024, 07:16
@croissantcrepe
Alles Fragen, die mich brennend interessieren!

Wie schön für dich! ^^ Wie eng sind wir denn so befreundet? Und seit wann? ^^ War ich da echt SOOO besoffen? ^^

Könnte es sein, dass Du auch denkst, der Anwalt eines Mörders wäre bestimmt selbst ein Mörder!? ^^ Oder wäre zumindest ein Sympathisant von Mördern!? Das wäre die Fortsetzung, dieser Art zu "denken". %-)

Nun, es steht dir frei, meine Beiträge in aller Ruhe zu durchstöbern. Ist nicht so, dass ich nicht über meine Sexualität schreibe. Ich rede auch mit anderen im RL über die Sexualität der Menschheit. Offen und frei. Mit Freunden auch über meine. Selbst mit "Sex erst in der Ehe"-Erzkatholiken. Und überraschenderweise sie auch mt mir. Oder wie mir eine Klassenkameradin (eben genau so eine Erzkatholikin) verblüfft sagte: "Ich kann mit dir über Dinge reden, über die ich nicht einmal mit meiner engsten Freundin reden würde!".

Diese Begabung (und hinreichend Wissen), hatte ich also schon in jungen Jahren. Aber will ICH mit DIR reden? Jemandem, der selbst einen einfachsten Sachverhalt weder versteht, noch akzeptiert, wenn man ihm das Wissen direkt unter die Nase reibt? NEIN! =%-)

Also viel Spaß beim Durchstöbern meiner Beiträge! Ich hoffe, Du lernst etwas dabei - dazu sind sie da! 8-) Erwarte ich zwar nicht, aber, hey, ist DEINE Zeit! :) Du hast das Recht, mit deiner Freizeit anzustellen, was immer DU damit anstellen möchtest. ^^

Bis dahin solltest Du dir einfach eindringlich merken:

  1. Über - sei-ne - Se-xu-a-li-tät - be-stimmt - je-der Mensch - selbst. Punkt. Ist das zweitwichtige Grundrecht unserer Verfassung, und ein Menschenrecht der EU.
  2. Man - hat - mit - 14 - das - RECHT - auf - se-xu-el-le - Selbst-be-stimm-ung! Punkt. Es muss DIR nicht gefallen, wie ANDERE ihre Sexualität leben. Auch nicht mit 14. DAS ist das Wesen eines RECHTs: Nicht auf anderer Leute Gnade angewiesen zu sein.

Ist nicht wirklich schwer zu merken, oder? ^^

Libertinaerer  05.10.2024, 07:29
@croissantcrepe
Ich hoffe nur, dass er nicht selber Jugendliche sexuell missbraucht und das für "einvernehmlichen Sex" hält...

Diese Hoffnung habe ich für DICH NICHT, für die Übergriffe, die Du dir als "Schutz" anderer, selbstbestimmter Menschen schönredest.

Merke: "Sexuelle Unterdrückung, so grausam und ungerechtfertigt sie auch sein mag, hat immer eine 'Begründung' gehabt.

Diese kann vom einfachen religiösen Dogma bis zur pseudo-wissenschaftlichen Theorie reichen, aber ganz gleich wie sie aussieht, sie hat eine grundlegende Eigenschaft: Einer rationalen Auseinandersetzung ist sie nicht zugänglich.

Selbst wenn sie keinerlei Sinn ergibt und viele Male widerlegt wurde, wird sie dennoch immer wiederholt. Ihre wirkliche Funktion ist schließlich nicht so sehr, Skeptiker zu überzeugen, als das Gewissen ihrer Verfechter zu beruhigen, eine Funktion, die sie stets bemerkenswert gut erfüllt. (...)

Aber all dies spielt für die Intoleranten keine Rolle. Da ihr Glaube nicht auf Einsicht beruht, kann Einsicht ihn auch nicht erschüttern. Wenn es also um sexuelle Unterdrückung dieser Art geht, haben wir es nicht mit sachlichen, wohlüberlegten Schlussfolgerungen, sondern einfach mit Vorurteilen zu tun." (Prof. Dr. Erwin J. Haeberle, Sexualwissenschaftler)

"Es wird immer Menschen geben, die mit Angst auf die Lebendigkeit des Sexuellen reagieren und ihre Angst in feindseliges Agieren ummünzen, in Unterstellungen und Diffamierungen, wie jetzt geschehen. Sehr häufig paart sich dies mit einem völigen Mangel an fachlichem Wissen." (Prof. Dr. Ulrike Schmauch, Sozialwissenschaftlerin, Sexualwissenschaftlerin und Sexualpädagogin)

SchakKlusoh  05.10.2024, 08:37
@Libertinaerer

Spekulationen interessieren mich nicht. Ich habe eine konkrete Antwort auf eine konkrete Frage gegeben.

Eine erfundene Geschichte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Das ist für mich ekelhaft und für den Staatsanwalt wohl eine Misshandlung Schutzbefohlener.

Der Trainer ist gegenüber der minderjährigen Turnerin in einer Machtposition weil er über Anzahl der Trainingseinheiten, Aufstellungen in Mannschaften oder für Wettkämpfe entscheidet. Die minderjährige Turnerin kann ob ihrer erst 14 Jahre Lebenserfahrung und des Machtgefälles nicht frei und unbeeinflusst entscheiden ob sie wirklich mit diesem alten Sack in die Kiste will.

Ok - unabhängig von rechtlichen Bestimmungen: wenn es keine Vergewaltigung ist, dann gehören da immer zwei Personen dazu, die das Gleiche wollen. Leg da mal zwei Jahre drauf: 14->16, dann wäre da weniger Diskussion.

Aber so: finde ich nicht Ok - selbst, falls es rechtlich Ok wäre (kommt ja auch auf das Land an). Da treffen zwei Generationen aufeinander: einer ggf. mit Erfahrung und ein (mehr oder weniger) Kind - finde ich nicht Ok.


SchakKlusoh  03.10.2024, 00:01

StGB § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

norbertk62  03.10.2024, 00:04
@SchakKlusoh

Hast du meine Antwort WIRKLICH gelesen (nur das schwarze - das sind die Buchstaben. der Rest ist Hintergrund) - da steht ausdrücklich

"unabhängig von"

weil ich darauf nicht eingehen will. Ich weiß nicht, was dieser Kommentar soll.

SchakKlusoh  03.10.2024, 00:17
@norbertk62

Ja, habe ich.

Es gibt Gesetze. Ich weiß, das ist für manche Leute immer wieder eine Überraschung.

Wenn die Staatsanwaltschaft informiert wird, werden sie eine Ermittlung im Sinne das Paragraphen machen. Der ist "Erfahrung" und "(mehr oder weniger) Kind" relativ egal.

Libertinaerer  04.10.2024, 09:37
@SchakKlusoh
Es gibt Gesetze. Ich weiß, das ist für manche Leute immer wieder eine Überraschung.

Ebenfalls immer wieder überraschend: Nicht jeder versteht die Gesetze.

croissantcrepe  04.10.2024, 14:01

Was du tust: Relativieren einer Straftat (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen).

croissantcrepe  04.10.2024, 20:00
@Libertinaerer

Doch, eindeutig.

Interessant, dass du auch Stunden später immer noch keine Ruhe findest.

Das Thema Sex mit Jugendlichen und Strafe für sexuellen Missbrauch scheint dich persönlich extrem zu beschäftigen.

Libertinaerer  04.10.2024, 20:09
@croissantcrepe

Ich beschäftige mich seit über 40 Jahren mit Sexualwissenschaft, und bin nur bei GF, weil hier regelmäßig irgendwelche User:innen absolut hanebüchene Behauptungen aufstellen, natürlich ohne jede fachliche Qualifikation oder Beleg.

Auch und gerade im rechtlichen Bereich.

Was die darüber denken, ist mir nun wirklich egal. Ich bin ja nur wg. ihnen überhaupt hier. 8-)

croissantcrepe  04.10.2024, 20:10
@Libertinaerer

Warum erzählst du dann immer so viel Falsches, was Pädo- und Hebephile bei ihrem sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Schutz nimmt?

Anständige Menschen tun das Gegenteil.

Libertinaerer  04.10.2024, 20:22
@croissantcrepe

Tja, ICH zitiere halt Fachleute, und DU zitierst deine "Moral".

Merke: Auch Jugendliche haben eine Moral, die keineswegs mit deiner übereinstimmen muss. Vor allem haben sie aber RECHTE.

Und ob es "anständig" ist, diese Rechte mit Füßen zu treten, wage ich mal stark zu bezweifeln.

Genau deswegen haben sie ja Rechte, damit nicht jeder mit ihnen umspringen kann, wie es ihm beliebt,

Das wird ein Vergwaltiger ggf. anders sehen, der meint, sich über diese Rechte hinwegsetzen zu können, um über fremder Menschen Sexualität zu bestimmen, aber diese Uneigenart, findet man eben leider nicht nur bei Vergewaltigern.

croissantcrepe  04.10.2024, 20:24
@Libertinaerer

Ne, du lobbyierst PRO Sex mit Kindern und Jugendlichen.

Dafür interpretierst du das Strafrecht falsch.

Du willst Sex zwischen Erwachsenen und Kindern oder Jugendlichen fördern.

Das verurteile ich!

Libertinaerer  04.10.2024, 20:49
@croissantcrepe

Da muss man nicht "lobbyieren" oder "fördern": In Deutschland ist Ü14 der Sex mit U14 verboten, und ab 14 entscheidet man selbst, mit welchem Ü14 man intim werden möchte.

Und wenn der auch möchte, kann es losgehen. Das Alter spielt da keinerlei Rolle. Alles was es dann noch an gesetzlichen Beschränkungen gibt, zielt nicht auf das Alter an sich, sondern auf Handlungen jenseits des Sex', die man halt vermeiden muss und i.d.R. auch problemlos vermeiden kann.

Und wie das Strafrecht zu interpretieren ist, sauge ich mir nicht aus meinen Fingern (oder gebe der Einfachheit halber erst gar keine Begründung ^^), sondern zitiere aus der juristischen und sexualwissenschftlichen Fachliteratur, nenne Urteile bzw. zitiere aus Urteilsbegründungen, sowie anderweitig Fachleute, die genau mit dieser Thematik beruflich beschäftigt sind.

Dass DU hingegen es ohne jeden Beleg "besser" weißt, als z.B. der zitierte Prof. Dr. Laubenthal, u.a. Dekan, Lehrstuhlinhaber, Richter, Missbrauchsbeauftrager, Autor des Standardwerks zum Sexualstrafrecht, Co-Autor des Sexualstrafrechts selbst, etc., ist, nun ja, "interessant". ^^

Da schmunzel ich halt, und kommentiere es. 8-)

Kann sich dann ja jeder seine Meinung bilden. :)

Ich bin nicht hier, um Unbelehrbare zu "überzeugen", sondern die, die nicht Unbelehrbar sind, bzw. denen beizustehen, die Opfer solchen Unsinns werden ...

... also in diesem Sinne bis zum nächsten Mal! 8-))

croissantcrepe  04.10.2024, 23:53
@Libertinaerer

Ne, du lobbyierst PRO Sex mit Kindern und Jugendlichen.

Dafür interpretierst du das Strafrecht falsch.

Du willst Sex zwischen Erwachsenen und Kindern oder Jugendlichen fördern.

Das verurteile ich!

Jedem deiner Kommentare ist das zu entnehmen. Ich finde es erschreckend, dass sowas hier überhaupt geduldet wird!

Libertinaerer  05.10.2024, 01:02
@croissantcrepe
Ne, du lobbyierst PRO Sex mit Kindern und Jugendlichen.

Nein, ich weise dringend darauf hin, dass Jugendliche "sexuell selbstbestimmt" sind.

Und falls Du mit dem juristischen Fachterminus nichts anfangen kannst: Er bedeutet umgangssprachlich ausgedrückt, dass Jugendliche über ihre Sexualität SELBST bestimmen.

Kein 37-Jähriger, nicht ihre Eltern, nicht ich und schon gar nicht DU.

Dafür interpretierst du das Strafrecht falsch.

Ja, dass DU das Strafrecht besser kennst als Laubenthal, den Witz hatten wir schon! :.)

Das verurteile ich!

Damit kann ich wunderbar leben! 8-)

Und ICH verurteile eben Menschen, die in das gesetzliche RECHT Jugendlicher eingreifen wollen, über ihre Sexualität selbst zu bestimmen.

Na gut, ich schmunzel eher über sie, denn ihre Einstellungen haben ja null Auswirkung auf die aktuelle Rechtslage ... 8-)

Ich finde es erschreckend, dass sowas hier überhaupt geduldet wird!

Oh, DAS war ein Kampf! Das kannst Du glauben.

Aber weißt Du was? Die Mitarbeiter von GF sind nicht blöd im Kopf!

Irgendwann habe ich eine PN bekommen, in der ich freundlich gebeten wurde, eine für sie wohl absolut schwer vorstellbare Aussage zu belegen.

Nun, genau das habe ich dann gemacht: Ich habe ihnen die Quelle genannt, sie haben diese Quelle wohl überprüft, festgestellt, dass meine Aussage und die (unbestreitbar serlöse, fachlich kompetente) Quelle vollkommen übereinstimmten, und ab da war Ruhe im Karton. 8-))

Und da ich meine Quellen generell belegen kann ...

Auch dir habe ich Laubenthal als Quelle angegeben, Du findest die Zitate wortwörtlich in seinem Standardwerk zum Sexualstrafrecht, "Handbuch Sexualtraftaten", Springer Verlag. Das überschaubare Sexualstrafrecht detailiert erklärt auf 482 Seiten - macht sich gut im Regal. ^^

Der Unterschied ist halt: Kluge, sich psychologischer Prozesse bewusste, wissenschaftlich orientierte Menschen akzeptieren gute Quellen, selbst wenn es der eigenen Überzeugung zuwider läuft (zumindest theoretisch - praktisch schaffen das selbst viele gute Wissenschaftler nicht).

Und für andere Menschen steht ihre elementare Meinung, ihr Weltbild fest, und sie lesen das, was sie gerne lesen möchten. Das ist eine sogenannte kognitive Verzerrung, die man Bestätigungsfehler nennt.

Und bei emotionalen Themen kommt noch erschwerend hinzu, dass die Einstellung i.d.R. bereits in der frühen bis mittleren Kindheit vom Umfeld geprägt wurde. Sie sind unsere Eckpfeiler zum Verständnis der Welt und zum Verarbeiten von Eindrücken. Sie sind fast unauflöslich mit uns verbunden, und ein Angriff darauf, wird wie ein persönlicher Angriff auf uns selbst empfunden.

Selbst wenn es sachlich betrachtet doch "nur" um Wissen geht.

Fazit: Ein verbreiteter Quell steter "Freude", der uns bestenfalls gut durchs Leben bringt, schlimmstenfalls zu psychischen Erkrankungen führen kann, wenn sich Weltbild und Welt zu sehr auseinanderentwickelt haben.

PS: Auf die Schnelle ergoogelt, aber beim Überfliegen ist mir zumindest kein "No-Go" ins Auge gesprungen: https://gedankenwelt.de/ueberzeugungen-die-grundpfeiler-des-menschlichen-verhaltens/

PS: Ein tl;dr würde mich übrigens nicht überraschen. :)

croissantcrepe  05.10.2024, 01:18
@Libertinaerer
Nein, ich weise dringend darauf hin, dass Jugendliche "sexuell selbstbestimmt" sind.

Jugendliche sind vor allem leicht zu manipulieren, können deshalb leichter Opfer von sexuellem Missbrauch werden und sind deshalb ganz besonders schützenswert!

Erwachsene können Manipulationstechniken anwenden, die den Jugendlichen in dem Moment gar nicht bewusst sind. Dass sie benutzt und sexuell missbraucht werden/wurden, wird ihnen oft erst später klar. Oft sogar erst in der Psychotherapie, die sie z.B. wegen Depressionen, Ängsten oder Essstörungen aufsuchen und gar nicht bewusst wegen des erlebten sexuellen Missbrauchs durch eine Bezugsperson wie einen Sporttrainer.

Von "einvernehmlichen Sex" und "sexueller Selbstbestimmung" kann hier also gar nicht die Rede sein!

Libertinaerer  05.10.2024, 08:30
@croissantcrepe
Jugendliche sind vor allem leicht zu manipulieren, können deshalb leichter Opfer von sexuellem Missbrauch werden und sind deshalb ganz besonders schützenswert!

Ist nicht wahr? Echt? Na, wenn DU das sagst!

Aber stell dir vor: Die verschiedenen mit der Thematik befassten Wissenschaftler wissen, wie Jugendliche so ticken. Es gibt darüber "wissenschaftliche Studien"!

Und jetzt rat mal, ob unsere Gesetze erwürfelt werden, oder ob sie eine sachliche, nachprüfbare Basis brauchen!

Insbesondere Gesetze, die elementarste Grundrechte wie Art. 2 GG beschneiden sollen. Also, danke für deine Meinung, interessiert allerdings niemanden von Relevanz. Aus Gründen.

Wenn Du ein Kind hast, dann erziehe es entsprechend. Der Termin ist allseits bekannt, Du hast 14 Janre Zeit (praktisch weniger - aber immer noch viele Jahre), und was Du bis dahin deinem Kind nicht beigebracht hast, damit brauchst Du dann in der Pubertät auch nicnt mehr anfangen. 8-)

Oder noch einfacher formuliert: Ich hätte echt ein Problem damit, wenn ich damals, bzw. meine Kinder, okay, zukünftig Enkelkinder darunter leiden sollten, dass irgendwelche Genies nicht die Erziehung ihrer Kinder auf die Reihe gekriegt haben.

Wenn sie's versaubeuteln, ist das IHR Problem, nicht meins.

Du darfst dich aber selbstverständlich, das sage ich immer wieder gerne, für jede Gesetzesverschärfung einsetzen, die dir so in den Sinn kommt. 8-)

Tu mal was für deine Überzeugung, anstatt nur großen Reden zu schwingen, die nichts verändern. Hey, wir leben im 21. Jhdt.! Da kann jeder eine Petition online von der Couch aus anleiern. Ist nun echt kein Akt. 8-)

Nun, Hoffnung kann ich dir da zwar echt keine machen, aber Du musst nicht nörgeln, wie schlecht die Welt sei, während die sich unbeeindruckt so weiterdreht, wie bisher auch, sondern kannst dann sagen, dass Du es wenigstens versucht hast. :)

PS: Wie war das? tl;dr? Läuft alles nach Plan! ^^

Zumindest in Deutschland ist das rechtlich mehr als bedenklich.

Immerhin besteht ein Abhängigkeitsverhältnis, schönen Freitag


croissantcrepe  04.10.2024, 14:10

Nicht bedenklich, sondern verboten.

Es ist sexueller Missbrauch.

croissantcrepe  04.10.2024, 14:44
@kami1a, UserMod Light

Und selbst wenn man den Gesetzestext postet, wird behauptet, dass es auf diesen Fall nicht zuträfe...

Hier auf GF sind einige Personen unterwegs, die offen pädo- oder hebephil sind und offenbar auch nicht die Grenzen zur Straftat kennen. Ich finde es verstörend, das GF sowas duldet!

kami1a, UserMod Light  04.10.2024, 14:59
@croissantcrepe

Bei offensichtlichen Verstößen gegen die Richtlinien wird auch reagiert, muss ich als Moderator ja wissen

Aber meistens ist es einfach hartnäckig vertretene Unwissenheit

croissantcrepe  04.10.2024, 15:05
@kami1a, UserMod Light
Aber meistens ist es einfach hartnäckig vertretene Unwissenheit

Im Fall von sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen geht sowas einfach nicht!

Bei dieser Frage hier erwarte ich eine klare Stellungnahme vom GF-Support zu dem Thema.

Es kann nicht sein, dass junge Menschen hier auf GF lernen sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen sei tolerierbar oder gar zu befürworten!

Libertinaerer  04.10.2024, 18:29
@croissantcrepe

Das lernt hier niemand.

Aber es sollte auch niemand lernen, dass eine falsche Behauptung nicht dadurch richtig wird, indem man sie stupide wiederholt.

Was man lernen sollte, ist, Gesetze verstehen zu können. Aber nun ja, das ist kein Problem von GF im Besonderen, sondern des Internets im Allgemeinen:

"Wenn über die Misserfolge von Architekten oder Ärzten geredet wird, bleibt in der Regel zumindest die Erkenntnis unangetastet, dass man selbst die eingestürzte Brücke auch nicht besser hätte bauen, das stehengebliebene Herz auch nicht besser hätte operieren können. Bei Rechtsentscheidungen fällt auch diese Hemmung: So viel Fachkenntnis, Erfahrung und Engagement kann ein Richter gar nicht haben, dass nicht ein beliebiger Internet-Benutzer es binnen fünf Minuten besser wüsste." (Prof. Dr. Thomas Fischer, Rechtswissenschaftler und Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D.)

Also erstmal lernen, was Gesetze bedeuten, und DANN erst schreiben ... mit Begründung, warum die Behauptung korrekt Ist.

Ich schrieb hier bereits mehrfach, auch dir, dass ein Sporttrainer kein Sportlehrer ist. Und ebenfalls schrieb ich, dass Du den juristischen Fachterminus des Gesetzes "zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut" a) nicht verstanden hast und b) nicht realisierst, wie hoch die Hürde ist, um darauf ein Abhängigkeitsverhältnis zu begründen.

Einen Sportlehrer betrifft das. ER IST für die Erziehung und für die Betreuung in der Lebensführung seiner Schüler (mit) verantwortlich. Das ist sein gesetzlicher Auftrag. Deswegen sind seine Schüler seine Schutzbefohlenen, und deswegen sind für ihn sexuelle Handlungen mit ihnen bis 18 strafbar.

Für einen Vertretungslehrer hingegen gilt das schon nicht mehr. Aber aus gegebenem Anlass wurde das Gesetz verschärrft, so dass mittlerweile auch für ihn ein Verbot besteht (bis 16 absolut, ab 16 bis 18 nur noch bedingt), obwohl er selbst nicht für die Erziehung oder Betreuung in der Lebensführung verantwortlich ist.

Das neugeschaffene Kriterium war, dass er Beschäftigter einer Einrichtung ist (sprich: Schule), die den Auftrag der Erziehung oder der Betreuung in der Lebensführung hat.

Der Sporttrainer eines Sportvereins hingegen, hat grundsätzlich keinen diesbezügl. Erziehungsauftrag. In einem Sportverein geht es einfach nur um Sport. Auch der Sportverein hat keine entsprechende Aufgabe.

Ich zitiere also Prof. Dr. Klaus Laubenthal exemplarisch aus seinem Standardwerk zum Sexualstrafrecht:

"So liegt etwa kein Missbrauch eines Schutzbefohlenen vor, wenn sich der Trainingsbetrieb in einem Turnverein auf die bloße Vermittlung turnerischer Fähigkeiten und der für einen Wettkampf notwendigen Disziplin beschränkt."

Gleiches gilt, so Laubenthal, z.B. für Musiklehrer, die Privatunterricht erteilen, Balletmeister und ihre Tanzschüler, überhaupt generell bei Unterricht, der sich lediglich auf Freizeitaktivitäten bezieht (eben wie, s.o., beim Sport), Nachhilfelehrer, Fahrlehrer, ...

Fazit: Grundsätzlich gibt es hIer KEIN Abhängigkeitsverhältnis. Und damit ist einvernehmlicher Sex zw. dem Trainer und Sportlerin erlaubt - auch bei einem Altersabstand von 23 Jahren. Da gibt es in Deutschland keine Grenze: Ab 14 entscheidet man über sein Sexual- und grundsätzlich auch über sein Beziehungsleben selbst.

Es KANN aber im Einzelfall durchaus ein Abhängigkeitsverhältnis zw. Trainer und Sportler geben. Es gibt z.B. Sportakademien, wo die Trainer durchaus auch Erziehungsfunktion haben. Auch für die Lebensführung im Allgemeinen. DANN gilt das Gleiche, wie beim Sportlehrer.

Erneut Zitat Launenthal: "Ein Indiz für ein solches Betreuungsverhältnis ist die Übernahme der Verantwortung für Minderjährige für die Dauer mehrerer Tage oder Wochen, wenn diese während der Zeit nicht unter dem unmittelbaren Einfluss ihrer Eltern bzw. sonstiger Personensorgeberechtigten stehen."

Aber aus dem, was der FS an Rahmenbedingungen mitgegeben hat, kann man das nicht erkennen.

Deswegen: Grundsätzlich greift der § 174 StGB hier NICHT, aber es können (aktuell unbekannte) Umstände hinzukommen, die das ändern.

Aber pauschal zu sagen, dass das immer sexueller Missbrauch wäre, ist noch falscher als die Behauptung, dass es niemals sexueller Missbrauch wäre.

Beides ist falsch. Entschieden werden müsste, wie so oft im Recht, nach konkretem Einzelfall.

Und die Frage ist schlicht zu wenig konkret, um eine definitive Aussage zu fällen, geschweige denn es penetrant und ohne den geringsten Willen zur Einsicnt zu tun.

Und was man auch nie machen sollte: Die Ausnahme als Regelfall zu sehen.

Libertinaerer  04.10.2024, 18:40
@Libertinaerer

Nachtrag: Kaum ist der Beitrag online, und schon ein Downvote. Also ein Internet-Benutzer wusste es binnen 5 Minuten besser, als der profilierteste Sexualstrafrechtler Deutschlands, Laubenthal. :-))

Großes Kino, an dem Fischer seine wahre Freude hätte. ^^