Ist die Vorgehensweise des Betreuungsgerichts normal?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
ich hege Zweifel, ob das alles seine Richtigkeit seitens des Gerichts hat.

Hat es.
Du musst gem. §§1828, 1829, 1821 I 1 BGB vor dem Verkauf eine Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen. Preise unterhalb des im Vorfeld erstellten Gutachtens sind nicht genehmigungsfähig.

Durch die zwei weiteren Angebote will der Richter einen Vergleich haben und prüfen, ob der niedrigere Kaufpreis angemessen ist.

Alles andere- auch mögliche Auswege- klärst Du am besten mit Deinem Anwalt.

Das passt was die machen. Akzeptiere es. Ich


Annvi 
Beitragsersteller
 14.09.2020, 16:06

???

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